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3|2016
Abstimmung zwischen den beiden beteiligten
Wohnungsanbietern fanden vor Aufnahme der Ar-
beiten intensive Informations- und Sondierungs-
gespräche mit dem „Nachbarn“ im Wohngebiet,
der GWV Ketzin, statt.
GWV-Geschäftsführer Heinz Kreutzer stand einer
zeitlich abgestimmten Aktion sehr aufgeschlossen
gegenüber. Die durchzuführenden Arbeiten bei der
GWV und der NWGwurden auf die Jahressscheiben
2013 bis 2015 verteilt. Beide Wohnungsunter-
nehmen wollten so die Einheit des Wohngebiets
betonen.
Kooperatives Zusammenwirken
Ein schönes und überzeugendes Zeichen des ko-
operativen Handelns beider Unternehmen für ein
einheitliches Wohngebiet ist u. a. der Umstand,
dass die GWV bei der Farbgestaltung ihrer Blöcke
die farblichen Akzente der drei NWG-Blöcke in den
Fensterfaschen ihrer Häuser aufnahm und spie-
gelte. GWV und NWG achteten zwar selbstredend
darauf, grundsätzlich ihre jeweils eigene Farb- und
Formensprache zu präsentieren, wollten jedoch in
bestimmten Details eine gemeinsame „Sprache
sprechen“.
Hierzu war ein stetiger Informationsaustausch
hilfreich: So erfragten die von der GWV beauf-
tragten Farbgestalter z. B. schon im Vorfeld der
Renovierung des GWV-Wohnblocks 7 die von der
NWG vorgesehene Gestaltung des NWG-Hauses 3.
So konnten die drei von der NWG verwendeten
Akzentfarben blau, rot und grün in den Entwürfen
und bei der Umsetzung an Haus 7 aufgegriffen
werden.
vorhanden, es in Ketzin fortzusetzen. Mit dem
genannten Programm sollten die geschäftspoli-
tischen und betriebswirtschaftlichen Ziele auch
für die Ketziner Bestände, in gleicher Weise und in
vollemUmfang, verwirklicht werden – schließlich
entspricht schon die gleichwertig gute Behand-
lung aller Bestände nach dem NWG-Selbstver-
ständnis den genossenschaftlichen Gleichheits-
prinzipien. Die Attraktivität der Bestände sollte
erkennbar erhöht werden, das Wohngebiet auf-
grund seines Pflegezustands als Erkennungszei-
chen eines „guten Vermieters“ dienen und sichtbar
das auch im NWG-Logo verankerte Versprechen
„Gutes Wohnen“ einlösen. Um eine stetige, von
der Marktsituation unabhängige Nachfrage aus-
zulösen, stand ferner eine Entscheidung über den
Umgang (Sanierung bzw. Instandhaltung von Bal-
konplatten oder Ersatzlösung) mit den vorhande-
nen Balkonen an. Zudem konnten einige bauliche
Instandhaltungserfordernisse (z. B. Dächer) und
die Umsetzung fachlicher Empfehlungen bzw. ge-
setzlicher Aufgaben (z. B. Dämmung der oberen
Geschossdecken) angegangen werden.
Als Ganzes – ein intaktes Wohngebiet
Die Optik prägt entscheidend den Eindruck eines
Wohngebietes als Ganzes. Sie prägt das Wohnge-
fühl der Mieter – schließlich geht es hier nicht nur
um ihre Wohnung, sondern auch um ein Gefühl
von Heimat – und beeinflusst die Nachfrage nach
Wohnungen gleichermaßen.
Dieser Gedanke war der Ausgangspunkt dafür,
das Gespräch mit dem anderen wohnungswirt-
schaftlichen Akteur zu suchen. Zum Zwecke der
Einen (imbestenWortsinne) konstruktiven Erfah-
rungsaustausch gab es aber auch bei baulichen De-
tails. Hinsichtlich der Dachneueindeckungen und
der Dämmung der oberen Geschossdecken teilten
beide Geschäftsleitungen 2014 ihre thematischen
Erfahrungen und Erkenntnisse und führten Be-
sichtigungen vor Ort durch. Aufgrund der guten
Arbeitsresultate konnte eine bei der GWV unter
Vertrag stehende Dachdeckerfirma auch die noch
ausstehenden Arbeiten im Gewerk Dach an den
NWG-Häusern ausführen.
Fazit
Zu den beflügelndsten Erfahrungen in Projekten
gehört sicher diese: Wenn zwei Marktteilnehmer
an einer Seite des Stranges und in eine Richtung
ziehen, profitieren nicht nur beide, sondern alle!
Dies war auch im Ketziner Theodor-Fontane-
Viertel der Fall. Auch die GWV konzentrierte ihre
Ressourcen auf den Zeitraum, in dem die NWG im
gemeinsamen Kiez ihr Fassadensanierungspro-
gramm absolvierte, und auf dieses Wohngebiet.
So konnten Ende 2015 die geplanten Arbeiten an
den Fassaden und Balkonen sowie Dächern bzw.
den Dachgeschossen ihren Abschluss finden – und
zwar an drei Häusern der NWG und an sechs Häu-
sern der GWV.
Sogar Nichtanrainer aus Ketzin sind mittlerwei-
le ein bisschen stolz, wenn sie vorbeifahren und
„kieken“, was sich so getan hat. Die Häuser bei-
der Wohnungsunternehmen haben ein gefälliges
und auffälliges Outfit bekommen und sind echte
„Hingucker“ geworden. Gemeinsam entstand ein
besonderes Ergebnis: ein optisch neues und at-
traktives Wohngebiet. Es ist das Resultat guter
nachbarschaftlicher Zusammenarbeit – für das
Quartier, für den Kiez.
Der § 1 ihrer Satzung verpflichtet die NWG dazu,
ein maßgebliches Augenmerk der wirtschaftli-
chen Tätigkeit auf das wohnliche Wohlbefinden
der Mitglieder zu richten. Dass dies gelungen ist,
beweist einmietereigener Aushang in einemNWG-
Hausaufgang: „Wohlfühlen in schöner Umgebung“
steht da geschrieben.
Quelle: Archiv NWG
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Gutes nachbarschaftliches Neben- und Miteinander: die NWG und GWV Ketzin