DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 9/2016 - page 61

satz verbundene Steuern. Diese sind zukünftig von
den Umsatzerlösen abzuziehen. Hierbei kommen
allerdings nur Steuern in Betracht, die inhaltlich
und zeitlich eng mit dem Zeitpunkt der handels-
rechtlichen Umsatzrealisierung zusammenfallen.
Bei Wohnungsunternehmen kann ein „Abzug sons-
tiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steu-
ern“ (z. B. Energie- und Stromsteuer) im Bereich
der „Umsatzerlöse aus anderen Lieferungen und
Leistungen“ in Betracht kommen.
Nachfolgend stellenwir die Auswirkungen der ge-
setzlichen Neuregelung anhand von für die Woh-
nungswirtschaft typischen Anwendungsfällen dar.
Erlöse aus Veräußerungsgeschäften
Nach Auffassung des Hauptfachausschusses des
IDW kommt es nach der Neudefinition künftig
u. a. darauf an, ob die Umsatzerlöse einen Zu-
sammenhang mit einem „Produkt“ oder einer
„Dienstleistung“ des Unternehmens aufweisen.
Danach haben solche Vermögensgegenstände
den Charakter eines Produkts, die regelmäßig im
Rahmen der Geschäftstätigkeit veräußert wer-
den. Eine Anknüpfung daran, ob der veräußerte
Vermögensgegenstand unmittelbar zuvor dem
Anlage- oder dem Umlaufvermögen zugeord-
net war, ist für die Qualifikation von Erlösen aus
Veräußerungsgeschäften als Umsatzerlöse nicht
erforderlich. Demnach sind bspw. Erlöse aus der
Veräußerung von Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens i. d. R. wie bisher unter den
sonstigen betrieblichen Erträgen (imGewinnfall)
bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen (im
Verlustfall) auszuweisen.
Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn ein
duales Geschäftsmodell vorliegt. Für einWoh-
ABB. 2: ABGRENZUNG UMSATZERLÖSE UND SONSTIGE
BETRIEBLICHE ERTRÄGE
Umsatzerlöse
sonstige betriebliche Erlöse
Erträge aus Mitgliederveranstal-
tungen
Erträge aus Teilschulderlass KfW
Zuschuss mit Gegenleistung
(Marketing)
Erträge aus Ausbuchung
Verbindlichkeiten
Erträge aus Erbbauzinsen
Erträge aus abgeschriebenen
Forderungen
Erstattungen/Zuzahlungen von
Mietern für Ausstattungswünsche
(Küchen)
Erstattungen von Arbeitgeber­
aufwendungen
Energielieferungen an Dritte
Versicherungsentschädigungen
Verpachtung von unbebauten
Grundstücken
Mahn- und lnkassogebühren
Quelle: GdW
1...,51,52,53,54,55,56,57,58,59,60 62,63,64,65,66,67,68,69,70,71,...96
Powered by FlippingBook