DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 9/2015 - page 56

MARKT UND MANAGEMENT
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Zur Prüfung der AWG wurde 1954 in der DDR ein gesonderter Prüfungsverband gebildet. Dieser stand unter der Aufsicht des Finanzministeriums.
Eine eigenständige Verbandstätigkeit im Sinne einer Interessenvertretung gab es jedoch nicht; sie war mit der Planwirtschaft nicht kompatibel.
Das änderte sich erst mit der politischen Wende. Am 13. März 1990 gründeten die rund 800 ostdeutschen Wohnungsgenossenschaften in der
Kongresshalle am Berliner Alexanderplatz den „Verband der Wohnungsgenossenschaften der DDR e. V.“, einen erstmals demokratisch legitimierten
Interessen- und Prüfungsverband. Zu dessen Präsidentin wurde Dr. Angelika Riemer gewählt.
Vielerorts haben sich dann Wohnungsgenossenschaften und die ehemals volkseigenen Betriebe der Wohnungswirtschaft zusammengeschlossen
und eigene regionale Verbände gegründet. Der DDR-Verband wurde somit – wenn auch nur für kurze Zeit – zum Spitzenverband für die insgesamt
fast 1.200 ostdeutschen Wohnungsunternehmen.
Eine Reihe von Gesetzen zur Anpassung der Wohnungsunternehmen an die soziale Marktwirtschaft hat er gemeinsam mit der letzten DDR-Re-
gierung noch auf den Weg gebracht. Der Kontakt zum GdW in Köln (seinerzeit: Gesamtverband der Wohnungswirtschaft) war schon zur Ver-
bandsgründung im März 1990 hergestellt. Im Zuge der weiteren Entwicklung auf dem Weg zur Wiedervereinigung war jedoch klar, dass es zweier
„Dachverbände“ nicht bedurfte. Nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 erfolgte die Aufnahme der Verbände der
ostdeutschen Wohnungswirtschaft im GdW. Der DDR-Verband wurde mit Wirkung zum 31. Dezember 1990 aufgelöst.
ZUR GRÜNDUNG DES DDR-VERBANDES
Quelle: GdW
„Es gab durchaus Überlegungen, die kommunalen und auch genossenschaftlichen
Wohnungen in Ostdeutschland durch die Treuhand zu privatisieren. Mir war klar, dass
wir insgesamt mehr Einfluss bei der Politik brauchten, um den Übergang in die soziale
Marktwirtschaft zu meistern. Deswegen hatte der neugegründete DDR-Verband schon
früh den Kontakt zum GdW gesucht. Die Herausforderungen waren ja groß. Es mussten
sehr schnell vernünftige Rahmenbedingungen für die Wohnungsunternehmen und die
Mieter bzw. Mitglieder auf den Weg gebracht werden. Ohne einen starken Partner wie
den GdW, aber auch die vielerorts engen Kontakte zwischen den Verbänden und den
Wohnungsunternehmen in Ost und West, wäre das gar nicht zu schaffen gewesen.“
Dr. Angelika Riemer, ehem. Mitglied der Geschäftsführung des GdW
Die Eintragung der Genossenschaften in das Ge-
nossenschaftsregister wurde in den einzelnen Län-
dern sehr unterschiedlich gehandhabt. Es hat eine
ganze Zeit gedauert, bis die Registergerichte aner-
kannten, dass sie nicht von einer Neugründung der
Wohnungsgenossenschaften auszugehen hatten.
Im August 1991 konnte der GdW konstatieren,
dass 97% der Wohnungsgenossenschaften in den
neuen Bundesländern bereits eine neue Satzung
beschlossen oder eine solche in Vorbereitung hat-
ten und immerhin drei Viertel von Ihnen in den
Genossenschaftsregistern eingetragenwaren oder
eine solche Eintragung angemeldet hatten.
Rückblickend kann die Entwicklung der Woh-
nungsgenossenschaften als ein Erfolg gesehen
werden: In den 25 Jahren seit 1990 haben die
Wohnungsgenossenschaften in den neuen Ländern
knapp 42 Mrd. € in die Bestände und in Neubau
investiert, dabei wurden seit 1990 knapp 60%der
Wohnungen vollständig energetischmodernisiert.
Sie sichern bezahlbares und sozialverträgliches
Wohnen, sindwichtige Partner bei der Wohnungs-
versorgung und Stadtentwicklung in den Städten
und Gemeinden.
Ausschnitte zeitgenössischer Dokumente
Quelle: GdW
1...,46,47,48,49,50,51,52,53,54,55 57,58,59,60,61,62,63,64,65,66,...100
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