DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 8/2015 - page 35

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Harnischmacher e. K., entwickelte Naumann ein
Konzept zur Ausrüstung des Wohnungsbestands
mit Rauchwarnmeldern. Schnell war klar, dass die
zum Einsatz kommenden Melder funkvernetzbar
und auf die Gebäudeleittechnik aufschaltbar
sein sollten. Zudem war wichtig, dass die Melder
wartungsarm, täuschungsalarmsicher und lang-
lebig sind. „In Nordrhein-Westfalen ist zwar der
Eigentümer einer Wohnung für die Installation
der Rauchwarnmelder zuständig, der Mieter als
unmittelbarer Besitzer aber für die Wartung und
Überprüfung“, erläutert Folker Naumann. „Viele
Mieter sind mit solchen Aufgaben erfahrungsge-
mäß überfordert. Umso wichtiger ist ein zuver-
lässiger Melder.“
„Mit der gefundenen Lösung haben wir hier das
passende Produkt gefunden“, führt Bernd Har-
nischmacher weiter aus. „Die fest eingebaute
Zehnjahresbatterie kann von den Mietern nicht
für andere Zwecke aus dem Melder genommen
werden. Und da alle unsere Monteure zertifizier-
te Fachkräfte sind und wir die Melder nicht nur
installieren, sondern auch die Wartung überneh-
men, profitieren wir auch von der Echt-Alarm-
Garantie.“ Vor der Entscheidung für diese Lösung
war noch abzuklären, ob der Hersteller Hekatron
auch zuverlässig die benötigten Stückzahlen
liefern kann – das sind bis zum Ablauf der Über-
gangsfrist Ende 2016 immerhin 40.000 Stück. Es
sollten nicht nur die 1.900 Wohnungen der WG
Olpe ausgestattet werden, sondern darüber hinaus
auch den Bestandmehrerer anderer Wohnungsge-
nossenschaften, diemit der Olper Genossenschaft
gemeinsam in der Arbeitsgemeinschaft ehemals
gemeinnütziger Siegerländer Wohnungsunterneh-
men (argewo) zusammenarbeiten.
Ausgeklügelte Funkvernetzung
Seit Beginn des Projekts haben dieMitarbeiter von
Bernd Harnischmacher bereits in sechs Gebäuden
mit insgesamt 160 Wohneinheiten Rauchwarn-
melder installiert. Das Schema ist dabei immer
das Gleiche: Die Räume in denWohnungenwerden
mit einem Einzelmelder ausgestattet, der Woh-
nungsflur dagegen mit einem Rauchwarnmelder,
der mit dem Funkmodul ausgestattet ist. Dieser
ist auf eine Sammelalarmlinie aufgeschaltet, die
die Funk-Rauchwarnmelder imTreppenhaus sowie
in den Kellerfluren und Dachräumen umfasst.
ausgehende Brandrisiken von vornherein aus-
zuschließen und dem neuen Mieter so optimale
Sicherheit zu bieten. Für das Thema noch wei-
ter sensibilisiert hat uns, dass wir in den letzten
Jahren mehrere Wohnungsbrände in unserem
Bestand hatten, die allerdings glücklicherweise
keine Menschenleben gefordert haben. Deshalb
habe ich als Vorstand mit dem Ziel der Risiko-
minimierung nach einer technisch anspruchsvol-
len Rauchwarnmelderlösung gesucht und bin auch
bei der Ausstattung der Wohnungen mit Meldern
über die Anforderungen der Landesbauordnung
hinausgegangen.
Was bedeutet das konkret?
Beispielsweise müssen der Landesbauordnung
(LBO) Nordrhein-Westfalen zufolge Schlafräume,
das heißt Schlafzimmer und Kinderzimmer, jeweils
mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Wer
aber garantiert mir, dass meine Mieter nicht das
Wohnzimmer zumSchlafzimmer machen; wer sagt
mir, wie sie die Zimmer wirklich nutzen? Also be-
kommen in unseren Wohnungen alle Räume bis
auf Küche und Bad einen Rauchwarnmelder. Auch
dass wir in denWohnungsfluren, Treppenhäusern,
Kellerfluren und Dachräumen Funk-Rauchwarn-
melder installieren und diese über Sammelalarm-
linien miteinander vernetzen, geht weit über die
Anforderungen der LBO hinaus.
Wie reagieren die Mieter auf die Ausstattung
ihrer Wohnungen mit Rauchwarnmeldern?
Bis auf ganz wenige Ausnahmen ist die Akzeptanz
bisher bei allen Mietern gut gewesen. Sie sehen,
dass wir hier etwas für ihre Sicherheit tun und
dass die Melder auch schnell installiert sind und
sich Beeinträchtigungen damit in Grenzen Halten.
Viele unserer Wohnungen werden von altenMen-
schen bewohnt – und gerade nach der Ausrüstung
solcher Objektemit Rauchwarnmeldern äußerten
sich die Angehörigen der Mieter später häufig sehr
begeistert dazu, wie weit wir für unsere Mieter
gedacht haben. InmanchenWohnungen hatten die
Mieter schon vorher von sich aus Melder installiert
– leider nicht immer fehlerlos. Da wir aber für alle
Wohnungen eine einheitliche, absolut zuverlässig
funktionierende Lösung anstreben, mussten wir
hier ab und zu etwas Überzeugungsarbeit leisten,
um die alten gegen neue Rauchwarnmelder aus-
tauschen zu können.
Herr Naumann, vielen Dank für das Gespräch.
Die Fragen stellte Andreas Kittler.
Für die Zukunft ist in einigen Gebäuden geplant, das Rauchwarnmeldernetz über einen als
Funkinterface betriebenen Funkhandtaster auf die Gebäudeleittechnik aufzuschalten
Hekatron/Rainer Kraus
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