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ven Außendarstellung sowie der Optimierung
des RMS in den ausgewählten Teilbereichen.
Vielfältige Vorteile für das Controlling
Für die Unternehmenssteuerung und das Cont-
rolling können sich jenseits dieser allgemeinen
Nutzen weitere ergeben, z. B.:
·
Strategische und operative Risiken sind die
relevanten Risikoarten für das Controlling.
Risikoinformationen zu diesen Risikoarten
(z. B. Risikobewertungen) müssen valide und
plausibel sein, um sie für Zwecke des Cont-
rollings nutzen zu können. Gemäß IDW PS
981 erfolgt eine Prüfung der Angemessen-
heit und Wirksamkeit der Methoden zur Er-
mittlung der Risikoinformationen.
·
„Ziele des RMS“ sind obligatorisches Prüffeld
gemäß IDW PS 981. In diesem Zusammen-
hang sind Methoden zur Ermittlung der Risi-
kotragfähigkeit und Risikoaggregation Prü-
fungsgegenstand. Beide Aspekte sind im Sin-
ne einer proaktiven Unternehmenssteuerung
und aus Controlling-Perspektive bedeutend.
·
Durch die Flexibilität der Prüfungsausgestal-
tung können Controlling-relevante Teilberei-
che des Risikomanagements explizit einer
Prüfung unterzogen werden, z. B.:
-
Risikomanagement und Unternehmenspla-
nung: Prüfung der Angemessenheit und
Wirksamkeit der Verzahnung von RMS und
Planungsprozessen inklusive der Berück-
sichtigung relevanter Risiken in der strate-
gischen und operativen Unternehmenspla-
nung, in Forecasts und in Abweichungs-
analysen.
-
Risikomanagement und Projektmanage-
ment/-controlling: Prüfung der Angemes-
senheit und Wirksamkeit der Einbettung
von Risikomanagementelementen in das
Management und Controlling interner und
externer Projekte (von Projektanbahnung
bis zur Projektnachkontrolle).
-
Risikomanagement und Pre-/ Post-Merger-
Controlling: Prüfung der Angemessenheit
und Wirksamkeit der Einbettung von Risi-
komanagementelementen in das M&A-
Controlling.
Prüfungen des RMS gemäß IDW PS 981 können
somit auch zur kontinuierlichen Verbesserung
des Controlling-Instrumentariums beitragen.
Fazit
Risikomanagement ist Kernelement der Unter-
nehmenssteuerung und kann den Controller
bei der Erfüllung seiner Aufgaben signifikant
unterstützen. Voraussetzung ist die Einrich-
tung eines wirksamen und steuerungsorien-
tierten RMS jenseits der reinen Erfüllung von
Dokumentationsanforderungen.
Aufgrund der unternehmerischen Bedeutung
des Risikomanagements ist eine Überwachung
der Angemessenheit und Wirksamkeit des
RMS zielführend.
Der Aufsichtsrat übernimmt eine bedeutende
Überwachungsfunktion in Bezug auf das RMS.
Gesetzlicher Ausgangspunkt ist dabei die Kon-
kretisierung der Pflichten zur Überwachung der
Wirksamkeit von Corporate Governance Syste-
men gemäß § 107 Abs. 3 AktG, welche das
RMS einschließen.
Die Jahresabschlussprüfung liefert keine aus-
reichenden Aussagen zur Wirksamkeit des
RMS als Ganzem. Prüfungen nach dem am 8.
April 2017 veröffentlichten IDW PS 981 „Grund-
sätze ordnungsgemäßer Prüfung von RMS“ er-
lauben hingegen hinreichende Prüfungsaussa-
gen zur Angemessenheit und Wirksamkeit des
RMS sowie eine flexible Anpassung an die Be-
dürfnisse des Aufsichtsrats und des Unterneh-
mens. Im Fokus steht der Umgang mit strategi-
schen und operativen Risiken, welche für die Un-
ternehmenssteuerung und das Controlling von
besonderer Bedeutung sind.
Über die Erfüllung von Überwachungspflichten
des Aufsichtsrats und die Reduzierung von Haf-
tungsrisiken hinaus kann die Anwendung des
IDW PS 981 die Außendarstellung des Unter-
nehmens positiv beeinflussen. Ferner ermög-
licht die erforderliche Abgrenzung zu prüfender
Teilbereiche des RMS eine Ausrichtung der
Prüfung auf die unternehmensspezifische Risi-
kolage sowie auf Controlling-relevante The-
mengebiete des RMS. Prüfungen nach IDW PS
981 können so zur kontinuierlichen Verbesse-
rung der unternehmensindividuellen Ausgestal-
tung des RMS sowie des Controlling-Instru-
mentariums beitragen.
Fußnoten
1
Vgl. Deloitte Studie „Risikomanagement
Benchmarkstudie 2017“.;
2
Vgl. IDW PS 981,
Tz. 18e.;
3
Vgl. IDW PS 981, Tz. 18f.;
4
Vgl. IDW
PS 340, Tz. 2.;
5
Vgl. IDW PS 981, Tz. 9.;
6
Vgl.
IDW PS 981, Tz. A4.;
7
Vgl. IDW PS 981, Tz. 10;
Gem. IDW PS 981, Tz. A7 kann ausnahmswei-
se eine Abgrenzung von Teilbereichen im Be-
reich der strategischen Risiken erfolgen wenn
z. B. bei diversifizierten.;
8
Vgl. COCO 2004, Un-
ternehmensweites Risikomanagement – Über-
greifendes Rahmenwerk (COSO ERM)
9
VGL. IDW PS 981, Tz 18j und Anlage 1
Chancen und Risiken erfassen,
bewerten und in die Unterneh-
mensplanung integrieren
Die Betrachtung von Chancen und Gefahren
war schon immer Bestandteil der Unterneh-
mensplanung und ist auch gesetzlich als
Vorgabe für die Unternehmensführung ver-
ankert. In diesem Buch wurden nun eine
Reihe von Ansätzen zusammengetragen,
die zeigen, wie Controlling und Risikoma-
nagement aufeinander aufbauen, voneinan-
der profitieren oder idealerweise integriert
werden können.
Der Controlling-Berater Band 50:
Harmonisierung von Controlling und
Risikomanagement
Bandherausgeber:
Andreas Klein, Werner Gleißner
350 Seiten, € 68,48
Mat-Nr. 01401-0131, Haufe-Lexware 2017
Risikomanagement und Unternehmenssteuerung