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          Gerade der letzte Prüfungsschwerpunkt über
        
        
          die Berichterstattung zu den bedeutsamsten fi-
        
        
          nanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindi-
        
        
          katoren im Konzernlagebericht nimmt Bezug auf
        
        
          den von DRS 20 (Konzernlagebericht) geforder-
        
        
          ten
        
        
          Management View.
        
        
          Hier wird wiederum
        
        
          besonders auf die
        
        
          Sichtweise der internen
        
        
          Steuerung des Unternehmens
        
        
          Bezug genom-
        
        
          men, welcher sich in der externen Rechnungs-
        
        
          legung wiederfinden muss. Sie sehen auch an
        
        
          dieser Stelle wieder sehr anschaulich ein Bei-
        
        
          spiel für das (zwingend erforderliche)
        
        
          Zusam-
        
        
          menspiel von Controlling und Accounting!
        
        
          Biel:
        
        
          Die Einführung und Anwendung der IFRS
        
        
          betrifft über das Rechnungswesen hinaus auch
        
        
          zahlreiche andere Unternehmensbereiche. Was
        
        
          bedeutet dies? Welche Unternehmensfunktio-
        
        
          nen sind besonders betroffen?
        
        
          Amann/Geissbühler:
        
        
          Bereits aus dem darge-
        
        
          stellten Prüfungsschwerpunkt der DPR zur Ab-
        
        
          bildung von Rechtsstreitigkeiten und damit ver-
        
        
          bundenen Prozessrisiken wird sehr anschau-
        
        
          lich, dass vor allem die
        
        
          Rechtsabteilung
        
        
          in
        
        
          diesem Jahr besonders gefordert sein wird. Die
        
        
          geforderten Informationen für die Bewertung
        
        
          der Rechtsrisiken werden in wesentlichem Um-
        
        
          fang dort gebündelt und (hoffentlich) systema-
        
        
          tisch aufgearbeitet sein.
        
        
          Darüber hinaus werden auch die
        
        
          Personalab-
        
        
          teilung
        
        
          oder die
        
        
          Investors Relations
        
        
          Experten
        
        
          in hohem Maße involviert, wenn es um die Dar-
        
        
          stellung der für das Vergütungssystem des Vor-
        
        
          stands relevanten Leistungsindikatoren oder
        
        
          die zusätzlich erforderliche Berichterstattung
        
        
          über die Vorstandsvergütung nach dem Deut-
        
        
          schen Corporate Governance Kodex (DCGK)
        
        
          geht. Dass die Regelungen in IAS 24, DRS 17
        
        
          und dem DCGK dabei nicht vollständig de-
        
        
          ckungsgleich sind, beschäftigt uns selbst jedes
        
        
          Jahr von Neuem, wenn wir weiterhin „knietief“
        
        
          in die operativen Abschlusserstellungsarbeiten
        
        
          bei unseren Mandanten eingebunden sind. Im
        
        
          Übrigen ist die Personalabteilung bereits grund-
        
        
          sätzlich in jeden Abschlusserstellungsprozess
        
        
          eingebunden, wenn es um die jährliche oder
        
        
          bereits quartalsweise sachgerechte Bilanzie-
        
        
          rung von Verpflichtungen aus Pensionen oder
        
        
          Altersteilzeitvereinbarungen nach IAS 19 oder
        
        
          anteilsbasierten Vergütungen nach IFRS 2
        
        
          geht. Zwar werden die hierfür erforderlichen
        
        
          Bewertungen in aller Regel von externen Sach-
        
        
          verständigen vorgenommen, die erforderliche
        
        
          Datenbasis, sprich das Mengengerüst, wird al-
        
        
          lerdings immer von den Unternehmen zur Ver-
        
        
          fügung gestellt. Es gilt demnach auch hier der
        
        
          Grundsatz
        
        
          „garbage in, garbage out“
        
        
          .
        
        
          Ebenfalls von hoher Relevanz sind die IFRS-
        
        
          Regelungen zwischenzeitlich vielfach für die
        
        
          Finanzierungs- oder Treasury-Abteilungen
        
        
          der Unternehmen. Dies insbesondere dann,
        
        
          wenn es um die sachgerechte Abbildung von
        
        
          Hedge-Accounting-Strategien nach IAS 39 oder
        
        
          die Einhaltung von mit den Fremdkapitalgebern
        
        
          vereinbarten Financial Covenants geht. Bei die-
        
        
          sen Vereinbarungen kann es im Einzelfall ent-
        
        
          scheidend sein, ob eine neue wesentliche Lea-
        
        
          singvereinbarung als sog. Finance oder Opera-
        
        
          ting Lease nach IAS 17 zu klassifizieren ist oder
        
        
          der derzeit sich in der Diskussion befindliche
        
        
          neue Leasingstandard eine grundsätzliche Inven-
        
        
          tarisierung und Neustrukturierung aller bereits
        
        
          bestehenden Leasingverhältnisse erfordert!
        
        
          In unserer Praxis haben wir vielfach auch fest-
        
        
          gestellt, dass sogar Schulungen in den
        
        
          Ein-
        
        
          kaufsabteilungen
        
        
          sinnvoll sein können, um die
        
        
          Verantwortlichen für schwierige, aber praxisre-
        
        
          levante Fragestellungen wie der Identifikation
        
        
          von sog. „Embedded Derivatives“ bei (Rahmen-)
        
        
          Einkaufskontrakten zu sensibilisieren.
        
        
          Zu guter Letzt können selbst für Abteilungen
        
        
          wie den
        
        
          Vertrieb
        
        
          einzelne Standards von we-
        
        
          sentlicher – insbesondere monetärer – Bedeu-
        
        
          tung für den jeweiligen Mitarbeiter des Unter-
        
        
          nehmens werden. Wir denken hier v. a. an die in
        
        
          Teil 1 unseres Beitrags im CM Mai/Juni 2015
        
        
          auf S. 15 f. beschriebenen Neuerungen des
        
        
          IFRS 15. Ändern sich dadurch z. B. die Regelun-
        
        
          gen zum Zeitpunkt oder der Höhe der Erfassung
        
        
          von Umsatzerlösen, kann sich dies u. U. auf die
        
        
          damit verbundenen Incentivierungssysteme so-
        
        
          wie die Höhe der fällig werdenden Boni für die
        
        
          Vertriebsmitarbeiter auswirken.
        
        
          Sie sehen an diesen – sicherlich nicht vollstän-
        
        
          digen – Beispielen,
        
        
          dass nahezu jede Unter-
        
        
          nehmensfunktion von den IFRS-Regelun-
        
        
          gen betroffen sein kann.
        
        
          Die Verantwort-
        
        
          lichen im Accounting sind insofern auf die Zu-
        
        
          arbeit aller Abteilungen konzern- und damit
        
        
          weltweit angewiesen!
        
        
          Biel:
        
        
          Die Controller Community
        
        
          hat offenbar
        
        
          die Herausforderung IFRS erkannt, dass sie
        
        
          
            Autoren
          
        
        
          Thomas Amann, WP, StB, CPA
        
        
          ist Vorsitzender des Verwaltungsrates der iaf Institute for Accoun-
        
        
          ting & Finance SE sowie geschäftsführender Gesellschafter der
        
        
          Amann Advisory GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Neben
        
        
          seiner Referententätigkeit für das CA institute for accounting &
        
        
          finance betreut er schwerpunktmäßig börsennotierte Gesell-
        
        
          schaften in Fragen der internationalen Rechnungslegung.
        
        
        
          Fachjournalist (DFJS) Dipl.-BW Alfred Biel
        
        
          Autor, Interviewer und Rezensent verschiedener Medien mit
        
        
          reichhaltigen Erfahrungen aus verantwortlichen Konzern-Tätig-
        
        
          keiten und Aufgaben in mittelständischen Unternehmen. Be-
        
        
          triebswirtschaftliches und journalistisches Studium. Verleihung
        
        
          der Ehrenmitgliedschaft des Deutschen Fachjournalisten Ver-
        
        
          bands (DFJV) und des Internationalen Controller Vereins (ICV).
        
        
          E-Mail:
        
        
        
          Prof. Beat Daniel Geissbühler
        
        
          Dipl. Controller CA und Executive MBA, war 25 Jahre als CFO in
        
        
          verschiedenen Industrieunternehmen tätig und ist heute Studien-
        
        
          gangsleiter des EMBA Controlling & Consulting an der Berner
        
        
          Fachhochschule sowie Dozent für Rechnungswesen.
        
        
          E-Mail:
        
        
        
        
          
            CM Juli / August 2015