Personalmagazin 8/2018 - page 83

beziehungsweise 18 Monate widerspricht
dem essenziellen Wunsch aller EU-Bürger,
einen möglichst einheitlichen Versiche-
rungsverlauf zu haben. Es ist davon aus-
zugehen, dass die Koordinierungsregeln
des europäischen Sozialrechts deshalb
entsprechend angepasst werden.
Der Grundsatz der
Lohngleichheit sorgt für
komplizierte Sachverhalte
Das ist aber nur ein Beispiel für die teil-
weise praxisfernen Auswirkungen auf die
Unternehmen. Denn auch der Grundsatz
der Lohngleichheit wirft Fragen auf. Was
passiert etwa, wenn besagter deutscher
Ingenieur mehr verdient als sein slo-
wenischer Kollege? Muss der Lohn des
deutschen Ingenieurs dann herabgestuft
werden oder muss der Lohn des sloweni-
schen Kollegen erhöht werden? Die Richt-
linie besagt zwar, dass Unternehmen sich
nach den Vergütungsregeln des Gastlan-
des richten müssten – doch dürften die
wenigsten HR-Verantwortlichen diese aus
dem Stegreif kennen.
Allein in Österreich handeln die zustän-
dige Branchengewerkschaft, der betroffene
Industrieverband und Vertreter der Arbei-
terkammer jährlich über 450 Kollektivver-
träge aus. Wie sollen Unternehmen auf
OMER DOTOU ist Leiter Global
Mobility Services bei der BDAE Gruppe.
ANNE-KATRIN SCHULZ ist Leiterin
Unternehmenskommunikation und
Marketing bei der BDAE Gruppe.
die Schnelle herausfinden, welcher davon
auf ihren entsandten Mitarbeiter zutrifft?
Unklar ist oft auch, wo die entsprechenden
Informationen zu beziehen sind.
Keine Harmonie bei
Meldepflichten
Die EU will eine europäische Arbeitsbe-
hörde einrichten, die wiederum die Zu-
sammenarbeit aller nationalen Behörden
koordinieren soll. Auch eine einheitliche
europäische Sozialversicherungsnummer
ist ins Auge gefasst. Das alles sind Harmo-
nisierungsbestrebungen, die von der ak-
tuellen Entsendepraxis der Unternehmen
weit entfernt sind. Wie weit, zeigt alleine
der Blick auf die Meldepflichten, die noch
auf rein nationaler Ebene stattfinden.
Regelmäßig stehen Personaler vor der
Frage, wer, wie und wann an welche Be-
hörde welche Art der Entsendung melden
muss. Aktuell gibt es in der EU 26 unter-
schiedliche Behörden mit länderspezifi-
schen Anforderungen. Jedes Land hat
sein eigenes Portal – meistens in der Lan-
dessprache. Mal muss die Heimatgesell-
schaft den Mitarbeiter melden, mal die
Gastgesellschaft und manchmal alle bei-
de. In anderen Ländern müssen dies ex-
terne Dienstleister tun oder Kontaktper-
sonen vor Ort genannt werden. Auch hier
wird klar: Eine Reform ist überfällig.
83
Auslandsentsendung
1...,73,74,75,76,77,78,79,80,81,82 84,85,86,87,88,89,90,91,92,93,...100
Powered by FlippingBook