Personalmagazin 8/2018 - page 81

Unter dem Titel „Gleicher Lohn für
gleiche Arbeit“ ist die Reform der EU-Ent-
senderichtlinie bereits seit einiger Zeit
Thema bei international tätigen Unter-
nehmen. Sie hat Auswirkungen auf rund
2,3 Millionen in Europa entsandte Arbeit-
nehmer. Allein deutsche Unternehmen
entsenden jährlich fast eine viertel Mil-
lion Angestellte in ein anderes EU-Land.
Nun hat das EU-Parlament der Reform
der Entsenderichtlinie (96/71/EG) am 29.
Mai 2018 offiziell zugestimmt. Seit die-
sem Zeitpunkt haben die EU-Staaten
zwei Jahre Zeit, diese in nationales Recht
umzuwandeln. Und seitdem ist auch die
Verunsicherung hinsichtlich der damit
verbundenen Auswirkungen sowohl für
die Unternehmen als auch für deren ent­
sandte Arbeitnehmer groß. So sinnvoll
die Reform auch ist – für HR bedeutet
sie vor allem zunächst Mehrarbeit. Denn
nach den neuen Bestimmungen sollen
etwa künftig die Vergütungsregeln des
Gastlandes auch für alle entsandten Ar-
beitnehmer gelten – also auch für einen
deutschen Ingenieur, der beispielsweise
nach Slowenien entsandt wird.
Gleicher Lohn ab dem ersten
Tag, gleiches Recht nach
zwölf, spätestens 18 Monaten
Neben der Lohngleichheit vom ersten Tag
an soll außerdem künftig nach zwölf be-
ziehungsweise 18 Monaten (es gibt eine
Verlängerungsoption von sechs Monaten)
das Arbeitsrecht des Gastlandes Anwen-
Die Reform der EU-
Entsenderichtlinien ist
durch. Nun bleiben zwei
Jahre, um sie in nationales
Recht umzusetzen. Das
ist richtig wenig Zeit –
denn die Auswirkungen
für die Unternehmen, die
Mitarbeiter ins EU-Ausland
entsenden, sind groß.
Zudem hapert es an der
Übersichtlichkeit.
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Auslandsentsendung
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