dem das vorrangige Interesse der Bera-
tung erfragt wird. Spätestens zwei Werk-
tage nach Absenden des Fragebogens
meldet sich ein BGF-Fachexperte der ge-
setzlichen Krankenkassen und vereinbart
einen Termin für ein Beratungsgespräch
– telefonisch oder auf Wunsch persön-
lich vor Ort.
Die Erstberatung fokussiert folgende
Punkte:
• Klärung der Ausgangssituation und Zie-
le des Unternehmens
• Informationen zur Umsetzung einer
nachhaltigen BGF
• Beratung zu Unterstützungsmöglich-
keiten durch gesetzliche Krankenkas-
sen und andere Partner
• Handlungsempfehlung zum weiteren
Vorgehen
Betriebe über ihre Netzwerke
erreichen
Um eine zielgenaue Ausrichtung der An-
gebote zu erreichen und den Bekannt-
heitsgrad der regionalen BGF-Koordinie-
rungsstellen weiter zu steigern, arbeiten
die gesetzlichen Krankenkassen eng mit
wichtigen Partnern und Ansprechpart-
nern für Betriebe zusammen. Dies sind
örtliche Unternehmensorganisationen
(wie beispielsweise Industrie- und Han-
delskammern, Handwerkskammern so-
wie Arbeitgeberverbände) gleichermaßen
wie die Renten- und Unfallversicherung
und weitere Partner. Darüber hinaus wer-
den in den Bundesländern gemeinsam
mit Unternehmensorganisationen und
regionalen Akteuren Veranstaltungen
durchgeführt. Das gemeinsame Bestreben
ist es, einen einfachen Zugang für Unter-
nehmen zu BGF-Maßnahmen sicherzu-
stellen.
telständische Unternehmen profitieren
von überbetrieblichen Netzwerken, um
sich mit anderen Betrieben auszutau-
schen und zu vergleichen.
Die regionalen
BGF-Koordinierungsstellen
In einer gemeinsamen Initiative haben
die gesetzlichen Krankenkassen die
regionalen BGF-Koordinierungsstel-
len als ein internetbasiertes Informati-
ons- und Beratungsportal eingerichtet.
Damit bündeln sie ihre über Jahre ge-
wonnene Fachexpertise in der betrieb-
lichen Gesundheitsförderung in allen
Bundesländern auf regionaler Ebene
und führen ihre Beratungsstrukturen
zusammen. Über das Webportal
ird ins-
besondere für Kleinst-, Klein- und mit-
telständische Unternehmen (KMU) ein
weiterer Zugangsweg zu den Gesund-
heitsförderungsleistungen der Kranken-
kassen etabliert. Für Betriebe, die eine
individuelle Beratung zu der betriebli-
chen Gesundheitsförderung wünschen
und nicht wissen, an welche Kranken-
kasse sie sich wenden sollen, sind die
regionalen BGF-Koordinierungsstellen
die regionale Anlauf- und Vermittlungs-
stelle.
Daneben können Betriebe weiterhin
wie bisher direkten Kontakt zu ihrer Kran-
kenkasse aufnehmen, um individuelle Be-
ratungs- und Unterstützungsleistungen
zur betrieblichen Gesundheitsförderung
in Anspruch zu nehmen.
Kostenfreie Expertenberatung
Die regionalen BGF-Koordinierungsstel-
len setzen einerseits auf praxisbasierte
Informationen zum Thema BGF und bie-
ten zum anderen eine kostenfreie und
wettbewerbsneutrale, auf die konkreten
Bedarfe zugeschnittene Erstberatung an.
Durch Eingabe der Postleitzahl auf dem
Portal
erhalten Unternehmen regionale Infor-
mationen und Ansprechpartner vor Ort.
Über die Logos der Krankenkassen kön-
nen Unternehmen direkt eine Kranken-
kasse wählen, von der sie beraten werden
möchten. Alternativ finden Unternehmen
einen kurzen Fragebogen auf der Seite, in
In drei Schritten zur
kostenlosen Beratung
1. Auf der Website
die Postleitzahl eingeben.
2. Den kurzen Fragebogen befüllen,
um das Anliegen zu erfassen, und
absenden.
3. Innerhalb von zwei Werktagen
meldet sich ein Präventionsexper-
te der gesetzlichen Krankenkas-
sen für die Terminierung einer auf
den Bedarf des Unternehmens
abgestimmten Beratung.
Kooperationsgemeinschaft Bund der
Gesetzlichen Krankenkassen
Bei der Entwicklung und Umsetzung der BGF-Koordinierungs-
stellen gemäß § 20b Abs. 3 SGB V arbeiten die Krankenkassen
auf Bundes- und Landesebene eng zusammen. Als Koopera-
tionsgemeinschaft auf Bundesebene sind dies: Verband der Er-
satzkassen e.V. (vdek), AOK-Bundesverband, BKK Dachverband
e.V., Innungskrankenkassen, KNAPPSCHAFT und die Sozialver-
sicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Die Federführung liegt derzeit beim BKK Dachverband e.V.
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