Auch HR-Blogger sprangen auf das
Thema an und befeuerten die Kritik. So
kritisierte Henner Knabenreich in ei-
nem Blogbeitrag den geplanten Auftritt
Grieger-Langers als Keynote Speakerin
wie auch ihre propagierte Methode des
„Psychogenetischen Codes“ hart. Ebenso
nahm Stefan Scheller die Debatte in ei-
nem Blogbeitrag auf persoblogger.de auf.
Diskussion ohne Wissenschaft
Nun hoffen die Kritiker auf eine aufklä-
rende Podiumsdebatte mit Grieger-Lan-
ger bei den „Social Recruiting Days“. Joa-
chim Diercks von Cyquest, Daniel
Mühlbauer von Function HR und Digi-
tal-Berater Björn Stecher sollen mitdis-
kutieren. Tiefgehende Analysen über das
Verfahren, das Grieger-Langer anwendet,
sind aber nicht zu erwarten. Ihr Presse-
sprecher erklärte auf die Frage, ob sich
die Profilerin einer wissenschaftlichen
Debatte zur Methode stelle: „Wissen-
schaftliche Debatten sollen Wissenschaft-
ler führen. Das ist Suzanne Grieger-Lan-
ger ausdrücklich nicht. Sie stellt sich aber
gerne jeder Debatte über die Wirksamkeit
in der unternehmerischen Praxis.“ Dazu
passt, dass Professor Uwe P. Kanning, be-
kannt als kritischer Geist in der Diagnos-
tik, nicht zum Podium geladen wurde. Er
hält aber den Abschlussvortrag.
und aufgefordert oder abgemahnt, dies
zu unterlassen, und verbreitet sie einfach
weiter“ sowie die Aussage im Artikel „Die
selbst ernannte Betrugsexpertin entpuppt
sich zunehmend als Hochstaplerin“ sind
laut Gericht nicht zu beanstanden.
Mit ihren Artikeln und dem folgenden
Urteil zur Bewertung der Veröffentlichun-
gen hat Schwertfeger, die bekannt dafür
ist, Schummeleien auf dem HR-Markt
aufzudecken, den Stein in der Debatte
ins Rollen gebracht. Auf Linkedin wurde
ihr Beitrag „Recruiting-Kongress: Unter-
haltsamer Unsinn“ von HR-Experten ge-
teilt und diskutiert.
ger für eine Keynote von ihr entschieden,
da sie „als Referentin einen hohen Enter-
tainment-Faktor mitbringt und von Teil-
nehmern in der Vergangenheit immer
wieder gewünscht wurde“. Das fachte
die Debatte nurmehr weiter an. Der BPM
unternahm offziell aber nichts.
Urteil als Ausgangspunkt
Entbrannt war die Debatte um die Person
der selbsternannten Profilerin auf Grund-
lage eines gerichtlichen Verfahrens zu
einer einstweiligen Verfügung, das Grie-
ger-Langer gegen die freie Journalistin
Bärbel Schwertfeger geführt und erstins-
tanzlich verloren hat. Schwertfeger hatte
in einigen Artikeln unter anderem Fakten
aus dem Lebenslauf von Grieger-Lan-
ger untersucht und kam bei einigen An-
gaben zu dem Schluss: Hochstapelei.
Das Urteil des Landgerichts Bielefeld,
das noch nicht rechtskräftig ist, liegt der
Redaktion vor. Darin stellen die Richter
beispielsweise fest, dass die Aussage in
ihrem Artikel „Suzanne Grieger-Langer
ist keine Psychologin, bezeichnet sich
aber so“ als wahre Tatsachenbehauptung
nicht zu beanstanden sei. Grieger-Langer
trug selbst vor Gericht vor, dass sie Päda-
gogik studiert habe. Ebenso die Aussage
Schwertfegers „Die ‚Profilerin‘ verbreitet
falsche Tatsachen, wird dabei erwischt
Nicht nur für
Quadriga, sondern
offenbar auch für
den BPM war das
Entertainment bei
den Social Recruiting
Days wichtiger als
wissenschaftliche
Substanz.
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Kritik am BPM