personalmagazin 9/2016 - page 18

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TITEL
_COMPLIANCE UND HR
personalmagazin 09/16
aktiven Beitrag zu Compliance zu leis-
ten, im Zweifel eingeschränkt sein bezie-
hungsweise gegen Null tendieren.
Compliance-Risiken im Verantwor-
tungsbereich von HR
Neben HR-Aufgaben bei der Ausgestal-
tung und Umsetzung des Compliance-
Management-Systems (siehe Kasten)
spielen die Compliance-Risiken aus dem
HR-Verantwortungsbereich eine große
Rolle. Auch das Arbeitsrecht und ver-
wandte Gebiete gehören zur Compliance!
Hier finden sich zahlreiche Vorschriften,
deren Verletzung mit Bußgeld oder an-
deren Strafen geahndet wird oder zu ne-
gativen Reaktionen in der Öffentlichkeit
und Vermögensschäden führen kann.
Besondere Gefahrenquellen, die häu-
fig unterschätzt werden und nur eine
eingeschränkte Aufmerksamkeit erfah-
ren, resultieren zum Beispiel aus den
Bereichen Anti-Diskriminierung, Ar-
beitnehmerüberlassung, Werk-, Dienst-
verträge, Beschäftigtendatenschutz,
Schutz von Persönlichkeitsrechten,
Mitarbeiterüberwachung und -kontrolle,
Betriebsverfassungsrecht, Sozialversi-
cherungs- und Lohnsteuerrecht, Reise-
kosten, Aufwendungsersatz, Geschenke,
Einladungen, Nebentätigkeiten, Wett-
bewerbsverbote, Interessenkonflikte,
Arbeits- und Gesundheitsschutz, Ar-
beitszeitrecht, Mutterschutz- und El-
ternzeitrecht, Schwerbehindertenrecht,
Beschäftigung von Ausländern oder Ent-
sendung von Mitarbeitern. Weitere dem
HR-Verantwortungsbereich zuordenbare
Risiken ergeben sich etwa mit Blick auf
Arbeits- und Sozialbedingungen, Vergü-
tungssysteme, Abfindungszahlungen,
Vertragsgestaltungen, individuelle Son-
derbehandlungen et cetera.
Sand im Getriebe: fehlende
übergreifende Zusammenarbeit
Betrachtet man die einzelnen genannten
Aufgabenfelder, wird die Herausforde-
rung deutlich. Es geht auch um Aufga-
ben, die HR und andere Abteilungen be-
rühren oder auch Schnittpunktfragen,
für die gegebenenfalls noch gar kein
Verantwortlicher bestimmt ist.
Beispielhaft sei in diesem Zusammen-
hang das Thema „Fremdpersonaleinsatz“
erwähnt. Oft obliegt die Beschaffung
von Fremdpersonal allein dem Einkauf
beziehungsweise den Fachabteilungen.
Für diese wirft die Aufgabe keine be-
sonderen Compliance-Fragestellungen
auf. Die Grenzen zwischen legalem und
illegalem Fremdpersonaleinsatz sind
jedoch fließend. Der Einkauf oder die
Fachabteilungen haben darüber in der
Regel keine näheren Kenntnisse. Die
Juristen haben keine Einwände, da die
Verträge in der Regel in Ordnung sind.
Mangels Bezug zu einem der „Compli-
ance-Klassiker“, wie Korruption, fühlt
sich der Compliance-Verantwortliche
nicht zuständig.
Und HR? Die Personalabteilung wird
zum Teil bereits deshalb nicht eingebun-
den, weil es sich ja definitionsgemäß um
fremdes Personal und nicht um eigene
Arbeitnehmer des Unternehmens han-
delt. Zuletzt seien noch die Führungs-
kräfte angesprochen, die den Einsatz
des Fremdpersonals tatsächlich verant-
worten und wissen, wie es in der Praxis
eingesetzt wird. Denn entscheidend für
Einige wichtige Bereiche bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Compliance-Ma-
nagement-Systems, in die HR in vielen Prozessen und Einzelthemen eingeschaltet ist.
KLASSISCHE HR-COMPLIANCE-THEMEN
Thema
Wie sich HR einbringen kann
Verhaltenskodex
Mitgestaltung Verhaltenskodex, Vermeidung von Widersprüchen
mit arbeitsvertraglichen/betrieblichen Regelungen et cetera
Schulung und Ausbildung
Compliance-Trainings (E-/Präsenztrainings), Schulungen für Be-
auftragte, individuelle Weiterbildungen, Datenschutz et cetera
AGG
Schulungen, Beschwerdestelle, Konsequenzen- oder Sanktions­
management et cetera
Interessenkonflikte, Neben-
tätigkeiten, Wettbewerbsbe-
schränkungen
Arbeitsvertragliche oder betriebliche Gestaltungen, Vermeidung
von Widersprüchen mit Verhaltenskodex oder anderen Richtlini-
en, Nebentätigkeitsgenehmigungen et cetera
Auswahl und Zuverlässigkeits-
prüfung von Mitarbeitern
Personalauswahl und fortlaufende Zuverlässigkeitsprüfungen,
Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, Fragen und Unterlagen im
Bewerbungsprozess, Informationsbeschaffung über Dritte oder
das Internet et cetera
Vergütungs- und Beurteilungs-
systeme
Einbringen bezüglich Berücksichtigung von Compliance bei sol-
chen Systemen et cetera
Datenschutz
bei Personalauswahl, Zuverlässigkeitsprüfungen, Verdachts­
untersuchungen, Hinweisgeberverfahren, IT-Tools et cetera
Einsatz von Fremdpersonal
bei Auswahl und Ausgestaltung Fremdpersonaleinsatz et cetera
Sanktions- und Konsequenzen-
management
Beratung, Unterstützung, Umsetzung bei arbeitsrechtlichen
Maßnahmen et cetera
Rechte des Betriebsrats
bei Verhaltenskodex, Schulung und Ausbildung, IT-Tools,
Hinweisgeberverfahren, Datenschutz, Konsequenzen- und
Sanktionsmanagement et cetera
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