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TITEL
_MOBILES ARBEITEN
personalmagazin 05/16
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
A
rbeiten 4.0 trifft auf „Arbeits-
recht 1.5“: So könnte man
das Phänomen beschreiben,
dass die Digitalisierung der
rbeitswelt mit rasenden Schritten vo-
ranschreitet, die rechtlichen Rahmenbe-
dingungen aber in einer analogen Welt
verhaftet sind. Unternehmen, Verbände,
Gewerkschaften und Betriebsräte disku-
tieren intensiv über die rechtlichen Aus-
wirkungen neuer Arbeitsformen. Dabei
steht im Mittelpunkt: Wo darf oder soll
ein Arbeitnehmer arbeiten, und wie se-
Von
Barbara Reinhard
und
Till Hoffmann-Remy
hen die rechtlichen Rahmenbedingun-
gen eines nicht mehr auf den klassischen
Betrieb bezogenen Arbeitsplatzes aus?
Hierbei überholen die tatsächlichen
Entwicklungen die Rechtsdiskussion.
Zunächst haben moderne Kommunika-
tionsmittel nur in Einzelfällen ein Ar-
beiten von zu Hause unterstützt. Heute
ermöglichen neue Formen der Vernet-
zung und gemeinsam zugänglicher Ar-
beitsplattformen ein Arbeiten außerhalb
des Betriebs, an beliebigen Arbeitsorten
und im Austausch mit Arbeitnehmern
beliebig anderer Gesellschaften an je-
dem Ort dieser Welt. Dies erschwert ar-
beitgeberseitige Aufsichtspflichten und
ist kaum mit den strikten Vorgaben des
Arbeitsschutzes in Einklang zu bringen.
Zudem kommt der klassische Betriebs-
begriff schnell an seine Grenzen, wenn
Arbeitnehmergruppen betriebs- und ge-
sellschaftsübergreifend (in einer Matrix-
struktur) zusammenarbeiten.
Keinen Anspruch auf Homeoffice oder
„Latte-Macchiato-Arbeitsplatz“
Bevor die rechtlichen Gestaltungsgren-
zen der mobilen Arbeitsplätze im Ein-
zelnen dargestellt werden, zunächst
eine wesentliche Klarstellung: Nach der-
zeitiger Rechtslage obliegt es allein dem
Arbeitgeber, im Rahmen seiner Organi-
Unterwegs und daheim arbeiten
TREND.
Noch hinken arbeitsrechtliche Regeln modernen Arbeitsformen wie mobilem
Arbeiten hinterher. Dennoch gibt es außer Grenzen auch Gestaltungsmöglichkeiten.
Ob zuhause oder am
„Latte-Macchiato-
Arbeitsplatz“: Die
rechtlichen Vorga-
ben gelten auch für
mobiles Arbeiten.
© 2/KIM STEELE/OCEAN/CORBIS