personalmagazin 8/2015 - page 13

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08/15 personalmagazin
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Mitautorin der Geschäftsberichtsaus-
wertung 2014. Ausschlaggebend für die
veränderten Werte, so Siepmann, sei
die 2014 erstmals angewandte neue Zu-
flusstabelle für die Berechnung der Vor-
standsvergütungen nach dem Deutschen
Corporate Governance Kodex (DCGK).
Zum einen soll danach die ausgewiesene
Direktvergütung neben der Grundver-
gütung auch die ausgezahlten Langfrist-
vergütungen und Boni enthalten, zum
anderen werde erstmals auch die Al-
tersversorgung der Vorstandsmitglieder
als Vergütungsbestandteil anerkannt
und ausgewiesen. Diese Empfehlung
ergänzt freiwillig die Geschäftsberichte,
in die nach dem HGB lediglich die Ge-
samtvergütung der Vorstandsmitglieder
und – statt der tatsächlich geflossenen
Langfristvergütung – die in Aussicht
gestellten Bezüge einberechnet werden
müssen. Mit Ausnahme von Merck und
BMW kommen alle Dax-Unternehmen
der DCGK-Empfehlung nach. Letzte-
re haben eine Entsprechenserklärung
abgegeben, nach der sie über ihre Vor-
standsvergütung weiterhin alleine nach
der HGB-Regelung berichten werden.
So könne imEinzelfall wie bei Daimler-
Personaler Porth auch die Direktvergü-
tung nach Anwendung des Corporate
Governance Kodex sehr viel höher aus-
fallen als nach reiner HGB-Logik, da die
nach mehreren erfolgreichen Geschäfts-
jahren ausgezahlte Langfristvergütung
den ursprünglich angesetzten Zielwert
übersteigt. Abweichungen nach unten
lassen sich genauso erklären, wenn re-
lativ hoch angesetzte langfristige Vari-
ablen im Betrachtungszeitraum wegen
schlechterer Performance nicht oder ge-
ringer ausbezahlt wurden.
Mehrwert Altersversorgung deutlich
Auch die Einberechnung der individuel-
len Altersversorgung bringt mehr Trans-
parenz. Aufgrund der unterschiedlichen
Ressortzuschnitte der mit HR betrauten
Vorstände, erklärt Nina Grochowitzki,
Senior Consultant bei HKP Group und
ebenfalls Mitautorin der Geschäfts-
berichtsauswertung, sei ein direkter
Vergleich grundsätzlich nur sehr ein-
geschränkt möglich. Welch deutlich
substanziellen Anteil an der Gesamt-
vergütung die Altersversorgung aber
tatsächlich habe, zeige sich daran, dass
auch in Konzernen, die allen Vorstands-
mitgliedern unabhängig vom Ressort
grundsätzlich dasselbe Gehalt zahlen
(Deutsche Bank, Deutsche Lufthansa,
Eon, Henkel und RWE) nun nach DCGK-
Logik doch Unterschiede feststellbar
sind. Insbesondere, wenn sehr werthal-
tige Altersvorsorgemodelle, über die nur
noch langjährige Vorstände verfügen,
durch neue Systeme abgelöst wurden.
Insgesamt, so Siepmann, schaffe der
Corporate Governance Kodex Vergü-
tungsrealität. Das HGB habe hier durch
seine buchhalterische Prägung Schwä-
chen in der Praxis, demgegenüber be-
trachte der DCGK die Zuflüsse unter der
praktischen Vergütungsbrille: „Für den
Leser des Geschäftsberichts, den Aktio-
när, ist weniger interessant, was eventu-
ell zurückgestellt wird oder als Aufwand
gebucht wird. Er möchte wissen: Was
ist tatsächlich für das Geschäftsjahr
rausgekommen? Was bekommt der Vor-
stand überwiesen?“ Natürlich hätten die
Dax-30-Unternehmen ein sehr erfolg-
reiches Jahr hinter sich, dementspre-
chend haben sich auch die Vergütungen
ein Stück nach oben bewegt. Doch ge-
rade der oben geäußerten Befürchtung,
dass mit immer weiter steigenden Ergeb-
nissen auch die Gehälter immer höher
werden, schiebe der DCGK durch eine
betragsmäßige Obergrenze einen Riegel
vor.
© FRESENIUS
Am unteren Ende der Gehaltsliste: Dr. Jürgen Götz (Fresenius), Frank Annuscheit (Commerzbank), Dr. Bettina Volkens (Deutsche Lufthansa).
© COMMERZBANK AG
© LUFTHANSA BILDARCHIV, FRA CI/C
1.428.000 €
1.392.000 €
1.283.000 €
Die Übersicht „Vergütung ganzjährig tätiger
Vorstände“ finden Sie auf der folgenden Seite.
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