Immobilienwirtschaft 3/2015 - page 42

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Vermarktung & Bewertung
i
Bestellerprinzip
und zwei Wochen nach der Bestätigung in
Anspruch nehmen. Dann wäre eine Rück-
zahlung der Provision fällig. Nur größere
Maklerunternehmen könnten es sich lei-
sten, Rücklagen für diese Fälle zu schaffen,
wenn sie es überhaupt wollen. Für kleinere
Unternehmen ist es jedoch nicht auszu-
schließen, dass ihnen bei Missachtung des
aktuellen Widerrufsrechts existenzielle
Gefahr droht.
Wechsel zur reinen Innenprovision
Vertriebsunternehmer denken angesichts
dieser widrigenUmstände ernsthaft darü-
ber nach, sich aus dem Geschäft mit der
Außenprovision zurückzuziehen. Doch
dieser Wechsel zur reinen Innenprovision
und sich ausschließlich vom Eigentümer
D
ie Bundesregierung macht ihren
Wählern ein Geschenk – wenn
Mietwohnungssuchende nicht selbst
einenMakler beauftragen, müssen sie kei-
ne Provision bei erfolgreicherWohnungs-
vermittlung mehr zahlen. Erschwerend
kommt hinzu, dass durch das aktuelle
Verbraucherschutzgesetz zur Stärkung
desWiderrufsrechts einDamoklesschwert
über den Maklern schwebt, die über In-
ternet und TelefonMaklerverträge schlie-
ßen. Wankelmütige Kunden können von
Verträgen einen Rückzieher machen, die
nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen
worden sind, und behaupten, sie wären
nicht über ihrWiderrufsrecht ausreichend
aufgeklärt worden. In diesemFall könnten
sie sogar dieses Widerrufsrecht ein Jahr
So kann der Kurswechsel gelingen
Bestellerprinzip und Wider-
rufsrecht – macht da Außen-
provision überhaupt noch
Sinn? Mit dieser Frage
beschäftigen sich derzeit
viele Immobilienunterneh-
men. Einige Strategien für
die Neuausrichtung.
Beim Abschluss eines Mietver-
trags muss wegen des Bestel-
lerprinzips inzwischen derjenige
den Makler bezahlen, der ihn
beauftragt hat.Doch wie soll das
Maklerunternehmen auf diesen
Wechsel am besten reagieren?
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