Der Verwalter-Brief 7-8/2019 - page 12

Auch das noch
Privates Geschäft
Schmerzhafte Bekanntschaft mit dem Waschbecken auf dem Firmenklo
machte ein Mechaniker in einem Fall, den das Sozialgericht Heilbronn
auf dem Tisch hatte.
Der Herr spürte auf seiner Arbeitsstelle ein dringendes Bedürfnis und
begab sich zwecks Erleichterung schnurstracks auf das betriebseigene
WC. Auf dem Weg zum Händewaschen rutschte er aus und verletzte
sich beim Sturz so sehr, dass er im Krankenhaus landete. Die Berufsge-
nossenschaft wollte das Missgeschick nicht als Arbeitsunfall anerken-
nen und verweigerte den Versicherungsschutz.
„Das Verrichten der Notdurft ist rein privat und nicht versichert“, sag-
te das Sozialgericht Heilbronn (Gerichtsbescheid v. 27.12.2017, S 13 U
1826/17) und stellte sich auf die Seite der Berufsgenossenschaft. Für
den Weg aufs Klo und zurück bestehe zwar Versicherungsschutz, denn
durch die Anwesenheit auf der Arbeit sei der Arbeitnehmer gezwun-
gen, eine andere Toilette aufzusuchen, als er dies im häuslichen Bereich
getan hätte. Außerdem handle es sich normalerweise um eine nicht
aufschiebbare Handlung, die der Fortsetzung der Arbeit im direkten An-
schluss diene. Das „Geschäft“ selbst diene aber in erster Linie eigenen
Interessen und sei daher eine private und damit nicht unfallversicherte
Tätigkeit. Genauso gut habe der Mechaniker auch auf einer öffentlichen
Toilette oder im heimischen WC ausrutschen können.
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IMPRESSUM
Der Verwalter-Brief
mit Deckert/Elzer kompakt
ISSN: 2190-4006
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Schlusslicht
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Der nächste Verwalter-Brief erscheint am 17.09.2019.
Standpunkt
Thomas Meier, Präsident des BVI
Zensus 2021 – Professionelles Arbeiten
erfordert eine professionelle Vergütung
Die Zählung von Bevölkerung, Gebäuden und
Wohneinheiten stellt das Land vor eine Mammutaufgabe. Eine
Schlüsselrolle kommt dabei einmal mehr den Verwaltern von
Wohneigentum und Mietwohnungen zu. Leider honoriert der
Staat diese Aufgabe weder ideologisch noch tatsächlich. Still-
schweigend scheinen alle davon auszugehen, dass Immobilien-
verwalter zusätzliche Aufgaben erledigen, ohne dies personell
oder finanziell absichern zu können.
Zitat
Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis
sich die Sache durchgesetzt hat.
Oscar Wilde (1854 – 1900), irischer Dramatiker und Poet
Cartoon
Unlogisch ist das vor dem Hintergrund, dass der Staat die meis-
ten Daten bereits vorliegen und über seine Amtsgerichte Zugriff
darauf hat. Nur die Anzahl der Personen, die eine Wohnung be-
wohnen, ergibt sich daraus nicht. Wären wir Fachverbände in
den Gesetzgebungsprozess eingebunden worden, hätten solche
Ungereimtheiten ebenso ausgebügelt werden können wie die
nun unbeantwortete Frage, wer den Aufwand bezahlen soll.
Rechtlich hat ein Verwalter keine Chance, nachträglich eine Son-
dervergütung zu erwirken, wenn er in seinem Vertrag keine
entsprechende Klausel hat. Diese Rechtslücke muss geschlossen
werden. Denn die Anforderungen des Zensus zeigen, dass un-
sere Mitglieder längst nicht mehr nur Wohnungen und Gebäude
verwalten, sondern auch erhebliche Datenvolumina. Wer mit die-
sem Gut verantwortlich und souverän umgehen soll, muss dies
auf einer professionellen Grundlage tun können.
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