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die Gerichte im Regelfall ein Sachverständigengutachten einholen, um
zu klären, welche gesundheitlichen Folgen ein Umzug für einen Mieter
habe, der sich auf Alter und/oder Krankheit berufe. (BGH, Urteile v.
22.5.2019, VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17)
!
Weiterführende Informationen:
Kündigungsschutz – Sozialklausel (§ 574 BGB)
2749797
Mietpreisbremse in Hessen wird
verlängert und erweitert
In Hessen gelten neue Regelungen zur Mietpreisbremse, nachdem die
bisherige Regelung zum 30.6. ausgelaufen ist. Anstatt in 16 Städten
und Gemeinden gilt die Mietpreisbremse seit 28.6. in 31 Städten und
Gemeinden.
Nach wie vor gilt die Mietpreisbremse in Bad Homburg vor der Höhe,
Darmstadt, Flörsheim am Main, Frankfurt am Main, Griesheim, Kas-
sel, Marburg, Mörfelden-Walldorf, Offenbach am Main, Schwalbach am
Taunus, Weiterstadt und Wiesbaden. In Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt,
Kassel und Bad Homburg sind dabei die Begrenzungen auf einzelne Stadt-
teile entfallen, sodass die Mietpreisbremse nun flächendeckend gilt.
In den Geltungsbereich neu hinzugekommen sind Bad Soden am Taunus,
Bad Vilbel, Bischofsheim, Egelsbach, Eschborn, Ginsheim-Gustavsburg,
Heusenstamm, Hofheim am Taunus, Kelkheim (Taunus), Kelsterbach, Kied-
rich, Langen (Hessen), Nauheim, Nidderau, Obertshausen und Raunheim.
Kronberg im Taunus ist aus dem Geltungsbereich der Mietpreisbremse
herausgefallen.
!
Weiterführende Informationen:
Mietpreisbremse für Wohnraum (Tabelle)
8388521
NRW erlässt neue Verordnung zur
Kappungsgrenze für Mieterhöhungen
In Nordrhein-Westfalen gilt seit 1.6.2019 eine neue Verordnung zur Ab-
senkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen. Diese gilt in 37 Städ-
ten und Gemeinden. In diesen ist die Kappungsgrenze für Mieterhöhun-
gen auf 15 Prozent innerhalb von 3 Jahren abgesenkt. Die Verordnung
hat eine Laufzeit von 13 Monaten bis zum 29.6.2020. Bis dahin soll ein
Gutachter die Wirksamkeit der Verordnung sowie weiterer Verordnun-
gen zum Mieterschutz prüfen. Die Vorgängerregelung, die 59 Kommu-
nen erfasst hat, war zum 31.5.2019 nach 5 Jahren ausgelaufen.
Die Absenkung der Kappungsgrenze gilt seit Juni 2019 in folgenden
Städten: Aachen, Alfter, Bad Honnef, Bergisch Gladbach, Bielefeld, Bo-
chum, Bonn, Bornheim, Brühl, Dortmund, Düsseldorf, Erkrath, Essen,
Frechen, Hennef (Sieg), Hilden, Hürth, Kerpen, Kleve, Köln, Langenfeld
(Rheinland), Leverkusen, Meerbusch, Mettmann, Monheim am Rhein,
Mülheim an der Ruhr, Münster, Neuss, Overath, Paderborn, Ratingen,
Rösrath, St. Augustin, Siegburg, Solingen, Troisdorf und Wesseling.
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Weiterführende Informationen:
Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen bei Wohnraum (Tabelle)
7689630
Service
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Di., 10.9.2019, 10:00 Uhr, Teilnahmebeitrag 98,00 Euro zzgl. MwSt.
(116,62 Euro inkl. MwSt.)
Die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum spielt für die
Praxis der WEG-Verwaltung eine wichtige Rolle. Unter anderem hängt
davon ab, ob der Verwalter überhaupt tätig werden darf und wer die
Kosten für eine Maßnahme tragen muss. Dieses Online-Seminar gibt
einen Überblick.
Referent: RA Marco J. Schwarz
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