Der Verwalter-Brief 7-8/2016 - page 12

Auch das noch
Ausgeschüttelt
Nicht immer kommt alles Gute von oben – so wie in einem Fall, den
das AG München auf dem Tisch hatte. Der Mieter einer Wohnung hatte
aus dem Fenster eine Decke ausgeschüttelt, doch außer dem üblichen
Staub und Krümeln waren auch Hundeknochen, Zahnstocher und Slip-
einlagen zu Boden geprasselt. Prompt wurde eine Besucherin von den
Gegenständen getroffen. Dem Vermieter missfiel dies sehr und er zog
vor Gericht.
„Beim Ausschütteln muss der Mieter Vorsicht walten lassen“, sagte das
AG München (Urteil v. 12.5.2014, 424 C 28654/13) und verurteilte den
Mieter dazu, keine Decken auszuschütteln, wenn sich unterhalb des
Fensters Personen aufhalten. Zwar gehöre es durchaus zum vertragsge-
mäßen Gebrauch, auch mal eine Decke auszuschütteln, aber nur dann,
wenn der Mieter darauf achtet, dass sich keine Gegenstände darin be-
finden, die zu Boden fallen könnten – und wenn niemand unter dem
Fenster steht.
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IMPRESSUM
Der Verwalter-Brief
mit Deckert kompakt
ISSN: 2190-4006
Best.-Nr.: A06436VJ
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Der nächste Verwalter-Brief erscheint am 15.9.2016.
Standpunkt
Dipl.-Kfm. Peter W. Patt, Fachverwalter,
RHENUS Verwaltung GmbH, Chemnitz
Geschafft!?
Der Versammlungsmarathon in den Wohnungseigentümerge-
meinschaften steht an. Da gibt es unterschiedliche Strategien:
Der eine Verwalter sucht eine breite Plattform, um die Leistungen
seines Betriebes zu kommunizieren, dem anderen ist an kleinen
Runden mit vielen Vollmachten gelegen, damit die Versamm-
lung störungsfreier verläuft. Der eine steht auch abends und am
Wochenende zur Verfügung, der andere ist auf Einhaltung der
Bürozeiten bedacht. Der eine stellt sich den Fragen und Wissens-
defiziten bei den Eigentümern, der andere freut sich über we-
nige Teilnehmer, die ihm „blind“ folgen. Der eine ist manchmal
geschafft und frustriert, wenn seine Offenheit und zeitliche Be-
reitschaft nicht honoriert wird, der andere ist früh zuhause. Was,
liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der richtige Weg?
Und nach der Versammlung geht es an die Beschlussumset-
zung. Aus Effizienzgründen müssen wir uns auf Lieferanten,
Dienstleister und Handwerker verlassen. Den zeitlichen Erledi-
gungsdruck gilt es abzuwägen mit der Haftung, die wir für die
Auswahl der Dienstleister und die Beaufsichtigung deren Arbeit
übernehmen. Gut fährt, wer zu seinen Handwerkern auch in
wirtschaftlich schlechten Zeiten gestanden hat, denn der Perso-
nalmangel und die Auftragslage im Baugewerbe führen derzeit
zu Engpässen. Und dann wünschen viele Kunden noch, dass wir
drei Vergleichsangebote einholen. Leider sind Juristen häufig der
Meinung, Vergleichsangebote müssten sein. Hier sollte es an-
gesichts der immer enger werdenden Personaldecke (Stichwort
demografischer Wandel) eine Regelung wie in den Vergabeord-
nungen der öffentlichen Hand geben. Bis zu einer ausreichend
hohen Grenze kann der Verwalter freihändig vergeben, darüber
nach Vergleichsangeboten, ab bestimmten Beträgen nur mit Ver-
sammlungsbeschluss. Eine solche Ordnung sollte branchenweit
normiert sein und nicht der fallweisen richterlichen Begutach-
tung unterliegen. Dann können auch wir Verwalter schneller
„schaffen“, statt vom Zeitdruck „geschafft“ zu sein.
Zitat
Fehler sind unser größtes Lernpotenzial.
Robert D. Kaplan (*1952), US-amerikanischer Journalist
Cartoon
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