Der Verwalter-Brief 5/2016 - page 11

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Deckert kompakt
erhalten bleiben, ohne insoweit abgren-
zend von Sondereigentum (ähnlich einem
Innenfarbanstrich von gemeinschaftlichen
Wohnungswänden) oder Gemeinschaftsei-
gentum überhaupt sprechen zu müssen.
!
Weiterführende Informationen:
Fenster
636512
WEG-Rechtsprechung
kompakt
Legionellen-Untersuchung kann
durch Ordnungsverfügung gegen den
teilrechtsfähigen Verband erzwungen
werden
(OVG NRW, Beschluss v. 25.6.20125,
13 B 452/15)
Es ist zulässig und ermessensfehlerfrei, eine
Ordnungsverfügung nach dem Infektions-
schutzgesetz, mit der die Vorschriften der
Trinkwasserverordnung in Bezug auf Legio-
nellen in einer Wohnungseigentumsanlage
durchgesetzt werden sollen, an die rechtsfähi-
ge Wohnungseigentümergemeinschaft im Sin-
ne von § 10 Abs. 6 WEG zu richten. Der auf §
9 Abs. 8 Satz 2 TrinkwV gestützten Anordnung
einer Gefährdungsanalyse im Sinne von § 16
Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 TrinkwV durch Probenahme
auf Legionellen steht nicht entgegen, dass seit
mehr als zwei Jahren keine durch Legionellen
verursachte Erkrankung mehr bei den Nutzern
aufgetreten ist, wenn der Pflichtige seit dem
ursprünglichen Legionellenfund die ihm oblie-
genden Untersuchungen, die auch durch Ord-
nungsverfügung angeordnet worden waren,
nicht ausgeführt hat.
!
Weiterführende Informationen:
Trinkwasserverordnung
949807
Teilrechtsfähigkeit
1547770
Protokollberichtigung erfordert
Rechtsschutzinteresse
(LG Stuttgart, Urteil v. 5.8.2015, 10 S 10/15)
Das Rechtsschutzinteresse an der gerichtlichen
Geltendmachung eines Anspruchs auf Berich-
tigung des Protokolls einer Wohnungseigentü-
merversammlung ist nur gegeben, wenn sich
die Rechtsposition des Anspruchstellers durch
die begehrte Änderung verbessern oder zu-
mindest rechtlich erheblich verändern würde.
Ein Verwalter, der an der Versammlung nicht
teilgenommen, sondern einen Dritten mit der
Versammlungsleitung und der Protokollierung
beauftragt hat, ist hinsichtlich des Protokollbe-
richtigungsanspruchs nicht passivlegitimiert.
Der Anspruch auf Protokollberichtigung kann
gegen verschiedene Passivlegitimierte in
getrennten Verfahren gerichtlich geltend ge-
macht werden.
!
Weiterführende Informationen:
Rechtsschutzbedürfnis
637035
Protokoll der Eigentümerversammlung
636969
Rollladengurte sind in der Regel
Gemeinschaftseigentum
(AG Würzburg, Urteil v. 22.1.2015,
30 C 1212/14 WEG)
Rollläden und somit auch die Rollladengurte
stehen im Allgemeinen im Gemeinschaftsei-
gentum. Dem Sondereigentum sind sie dann
zuzuordnen, wenn die Rollläden nicht in die
Außenwand integriert sind und ohne Beein-
trächtigung der äußeren Gestaltung montiert
und demontiert werden können.
!
Weiterführende Informationen:
Gemeinschaftseigentum
636555
Sondereigentum
637134
ABC Sondereigentum/Gemeinschaftseigentum
1415678
Zustimmung zu baulicher Veränderung
nur durch Beschluss
(LG München I, Urteil v. 6.7.2015,
1 S 22070/14 WEG)
Die Zustimmung zu einer benachteiligenden
baulichen Veränderung muss im Rahmen
eines Beschlussverfahrens der Eigentümer-
gemeinschaft durch positive Stimmabgabe
zu dem beantragten Beschluss abgegeben
werden. Die isolierte Zustimmung beein-
trächtigter Wohnungseigentümer außerhalb
eines Beschlussverfahrens ist grundsätzlich
bedeutungslos und legitimiert entsprechende
Baumaßnahmen nicht. Eine isoliert außerhalb
eines Beschlussverfahrens formlos erklärte
Zustimmung zu einer zustimmungsbedürfti-
gen Maßnahme nach § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG
löst den Missbrauchseinwand nach § 242 BGB
gegen ein Beseitigungsverlangen nicht aus,
solange keine außergewöhnlichen Umstände
vorliegen.
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Weiterführende Informationen:
Bauliche Veränderung: Grundsätze
636256
Beschluss
636307
Sondernutzungsflächen müssen
hinreichend bestimmt sein
(OLG München, Beschluss v. 28.9.2015,
34 Wx 84/14)
Sollen Sondernutzungsrechte im Fall der Vor-
ratsteilung aufschiebend bedingt durch eine
spätere Zuordnungserklärung des Verwalters
begründet werden, müssen die Grundstücks-
flächen, von deren Mitgebrauch die späteren
Wohnungseigentümer durch das Sondernut-
zungsrecht ausgeschlossen werden, in der zu
den Grundakten gelangten Teilungserklärung
oder den dieser beigelegten Plänen hinrei-
chend bestimmt bezeichnet sein.
!
Weiterführende Informationen:
Sondernutzungsrecht: Begründung
637162
Teilungserklärung
637212
Majorisierung und Aufhebung
vereinbarter Veräußerungszustimmung
(LG Frankfurt/Oder, Urteil v. 13.4.2015,
16 S 133/14)
Die Aufhebung einer vereinbarten Veräuße-
rungszustimmung erfordert das Vorliegen ei-
nes wichtigen Grunds, wobei den Wohnungs-
eigentümern ein weiter Ermessensspielraum
zukommt. Ein majorisierender Stimmrechts-
missbrauch liegt vor, wenn der Mehrheitsei-
gentümer gegen den Willen des Minderheits-
eigentümers einen Verwalter bestellt, dem die
Veräußerungszustimmung zur Veräußerung
von Wohnungen des Mehrheitseigentümers
obliegt.
!
Weiterführende Informationen:
Veräußerungszustimmung
637319
Majorisierung
636841
Streitwert bei Anfechtung des
Wirtschaftsplans
(LG Berlin, Beschluss v. 21.7.2015,
85 T 96/14 WEG)
Der Streitwert einer Anfechtung des Beschlus-
ses über die Genehmigung des Wirtschafts-
plans bemisst sich auf 50 % des Gesamtvo-
lumens des Wirtschaftsplans, soweit nicht der
fünffache Betrag des auf den anfechtenden
Wohnungseigentümer entfallenden Hausgelds
geringer ist.
!
Weiterführende Informationen:
Streitwert
1717910
Anfechtungsklage: Grundsätze
1717915
Wirtschaftsplan
637573
1...,2,3,4,5,6,7,8,9,10 12
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