Der Verwalter-Brief 4/2015 - page 12

Auch das noch
Stacheltiere
Zu weit ging die Tierliebe einer Mieterin in einem Fall, den das AG
Berlin-Spandau auf dem Tisch hatte. Die Mieterin kümmerte sich um
verletzte Igel und nahm diese in ihre Wohnung auf, um sie dort aufzu-
päppeln und gesund zu pflegen. Die Nachbarn waren hiervon nur mäßig
begeistert und beschwerten sich bei der Vermieterin über den strengen
Geruch, der ins Treppenhaus drang. Trotz anschließender Abmahnung
wollte sich die Mieterin nicht von den stacheligen Gesellen trennen,
weshalb ihr schließlich eine Kündigung ins Haus flatterte.
„Igel gehören nicht in eine Wohnung“, sagte das AG Berlin-Spandau
(12 C 133/14) und bestätigte die Kündigung. Sie seien keine Haustiere,
sondern Wildtiere, sodass für sie die Regeln über die Kleintierhaltung
nicht gelten. Da sich die Mieterin trotz der Beschwerden der Nachbarn
und der Abmahnung nicht einsichtig gezeigt hat, müssen nicht nur die
Igel, sondern auch sie woanders unterkommen.
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IMPRESSUM
Der Verwalter-Brief
mit Deckert kompakt
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Der nächste Verwalter-Brief erscheint am 6.5.2015.
Standpunkt
Dipl.-Kfm. Peter W. Patt, Fachverwalter,
RHENUS Verwaltung GmbH, Chemnitz
Brachflächenbeseitigung
Dem verstorbenen Düsseldorfer Oberbürgermeister Erwin wird
nachgesagt, auf Fahrten durch seine Stadt bei jeder Baulücke an-
gehalten und bei seinen Mitarbeitern nachgeforscht zu haben, wer
der Eigentümer sei und was dort gebaut werden könne. Die offe-
nen Augen haben sich ausgezahlt. Während seiner Amtszeit ist die
Stadt um einige zehntausend Einwohner gewachsen. Es ist eine
Frage zuerst der Einstellung, wie man demografische Veränderun-
gen aufgreift, danach eine strategische Aufgabe, die den Bürger
anspricht, motiviert und hilfsweise auch mit behördlichen Eingrif-
fen droht. Denn eine Stadt mit Brachflächen und verwahrlosten
Immobilien, ob infolge von De-Industrialisierung oder Bevölke-
rungsveränderungen, zieht nicht an. Einige Kommunen begreifen
mehr und mehr, welche hoheitlichen und weiteren Instrumente
sie zur Verfügung haben, um baulichen Vernachlässigungen,
Leerstand und Verfall zu begegnen. Das Bau- und Bauordnungs-,
Wohnungsaufsichts-, Denkmal-, Umwelt- und Ordnungs- sowie
Vollstreckungsrecht können angewandt werden, um ungenutzte
Grundstücke oder leer stehende Gebäude behördenseitig zu ak-
tivieren. Dazu muss eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe ein-
gesetzt werden, um in einer verlässlichen Organisation mit syste-
matischen und transparenten Abläufen die Einzelfälle individuell
auf die städtebaulichen Ziele hin lösen zu können. Und zu einer
Gesamtstrategie, die die Zwangsmaßnahmen mit aktivierenden In-
strumenten verknüpft, gehört auch die Verwalterbranche als Küm-
merer und Fachbetrieb vor Ort. Leider wird unsere Erfahrung aber
nur selten einbezogen, was häufig zu unabgestimmten Abbrüchen,
Wohn- und Mietwertreduzierungen und teilweise Stadtteilverwahr-
losung führt. Wir Verwalter können uns über analytische und kon-
zeptionelle Tätigkeit in den Prozess einbringen und vor allem zu
einer Prioritätensetzung beitragen. Nicht nur würde unsere Stadt
schöner und lebenswerter, auch steigt die Vor-Ort-Vernetzung zum
Wohl von Immobilienwert und Verwaltungsbetrieb. (Ein Leitfaden
ist erhältlich bei
Zitat
Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist, sie zu gestalten.
Willy Brandt (1913-92), dt. Politiker und Bundeskanzler, Friedensnobel-
preisträger
Cartoon
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