Der Verwalter-Brief 4/2015 - page 1

Ihr Beratungsdienst rund um WEG- und Mietverwaltung April 2015
Der Verwalter-Brief
mit Deckert kompakt
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im April
Meldungen
Seite 2
Service
Seite 3
Verwalterthema des Monats
Die Top 5 der Datenschutzverstöße einer Hausverwaltung
Seite 4
Organisation
Wasser marsch! Haftung für unverschuldete Wasserschäden
im Wohnungseigentum
Seite 6
FAQ
Sie fragen – unsere Experten antworten
Seite 8
Deckert kompakt
Entscheidung des Monats:
Einstweilige Verfügung gegen Beschlussdurchführung?
Seite 9
WEG-Rechtsprechung kompakt
Seite 11
Schlusslicht
Seite 12
Liebe Leserin,
lieber Leser,
dem Datenschutz wird im
Detail für meine Begriffe
immer noch zu wenig
Beachtung geschenkt. Nicht
zuletzt weil hier empfind-
liche Geldbußen drohen, haben wir für Sie die
„Top 5 der Datenschutzverstöße“ als kleine
Erinnerung aufgegriffen.
Wasser – des einen Freud`, des anderen Leid.
So sehr sich Kinder über das Element Wasser
freuen können, so sehr können auf der anderen
Seite Wasserschäden im Immobilienbereich den
Verwalter vor große Probleme stellen. Und zwar
nicht nur rein tatsächlicher Art, weil großer Scha-
den droht, sondern häufig auch rechtlicher Art.
Die Haftung für unverschuldete Wasserschäden
ist so ein Thema. Vor allem auch deshalb, weil
nicht immer Versicherungsschutz gegeben ist.
Wie immer wieder sehr interessant die
von Dr. Deckert besprochene Entscheidung.
Wohnungseigentümer waren mit einem Sa-
nierungsbeschluss nicht einverstanden. Aus
Sorge, dass eine Entscheidung des Gerichts im
Anfechtungsverfahren zu spät erfolgen könnte,
wollten sie die Vollziehung des Beschlusses per
einstweiliger Verfügung verhindern.
Ein erfolgreiches Verwalten wünscht Ihnen
Ihr
Dipl.-Kfm. Richard Kunze
Herausgeber
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