Der Verwalter-Brief 11/2015 - page 3

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Wenn Sie
„VerwalterPraxis“
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ment plus/pro“
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oder
„Lexware haus-
verwalter plus“
nutzen, haben Sie einfachen Zugriff auf weiterführen-
de Informationen. Geben Sie die zu jedem Beitrag jeweils genannte(n)
Nummer(n) einfach in die Suche Ihrer Wissensdatenbank „Verwalter-
Praxis“ oder „VerwalterPraxis Professional“ ein und Sie gelangen direkt
und ohne weiteres Suchen zur genannten Fundstelle.
Sonderkündigungsrecht: Was ist ein
„Zweifamilienhaus“?
Der Vermieter einer Wohnung kann den Mietvertrag grundsätzlich nur
ordentlich kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse (z. B. Eigen-
bedarf) geltend machen kann. Eine Ausnahme besteht für Wohnungen
in einem Haus mit nicht mehr als 2 Wohnungen, in dem der Vermieter
selbst wohnt. Hier kann der Vermieter auch ohne berechtigtes Interesse
kündigen, wobei sich die Kündigungsfrist um 3 Monate verlängert.
Dieses Sonderkündigungsrecht nach § 573a Abs. 1 BGB ist ausgeschlos-
sen, wenn in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude neben
2 Wohnungen Räume vorhanden sind, in denen eine eigenständige
Haushaltsführung möglich ist, auch wenn diese als Gewerberaum ver-
mietet sind. Dies gilt wiederum nicht, wenn diese Räume schon vor
Abschluss des Mietvertrags, für dessen Kündigung der Vermieter das
Sonderkündigungsrecht in Anspruch nimmt, als gewerbliche Räume ge-
nutzt wurden.
Die Eignung zu einer eigenständigen Haushaltsführung setzt voraus,
dass die zur Einrichtung einer Küche oder einer Kochgelegenheit erfor-
derlichen Versorgungsanschlüsse (Wasser, Abwasser, Strom) vorhanden
sind. Hingegen ist nicht erforderlich, dass die Küche mit Möbeln und
Geräten ausgestattet ist. (BGH, Urteil v. 18.2.2015, VIII ZR 127/14)
!
Weiterführende Informationen:
Kündigung einer (Einlieger-)wohnung im Zweifamilienhaus (Muster)
585045
Veräußerung einer Eigentumswohnung:
Wer muss zustimmen?
Als Inhalt des Sondereigentums kann vereinbart werden, dass ein
Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums
„der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer“ bedarf. Es stellte sich
die Frage, wie die Wohnungseigentümer bei Vorliegen einer solchen
Bestimmung ihre Entscheidung fällen müssen. Das OLG Hamm ist der
Meinung, dass eine solche Bestimmung dergestalt zu verstehen ist,
dass die Wohnungseigentümer durch Beschluss zustimmen müssen.
Eine andere Zustimmung sei nicht möglich. (OLG Hamm, Beschluss v.
16.7.2015, 15 W 294/15)
!
Weiterführende Informationen:
Veräußerungszustimmung
637319
BGH-Rechtsprechungsübersicht
Ständig klärt der BGH mit seiner Rechtsprechung zum Wohnungsei-
gentumsrecht, zum Mietrecht und zu angrenzenden Rechtsgebieten
strittige Fragen. Über die wichtigsten Entscheidungen, die Sie für Ihre
tägliche Praxis kennen müssen, berichten wir im Verwalter-Brief. Er-
gänzend finden Sie eine nach Themen geordnete Übersicht der BGH-
Rechtsprechung der letzten Zeit, die laufend fortgeschrieben wird, auf
unserem Internetportal. Über diese URL finden Sie die Übersicht:
Service
Haufe Online-Seminare
Mit den Haufe Online-Seminaren können Sie sich direkt am heimischen
PC über aktuelle Themen, die Ihren Verwalteralltag betreffen, informie-
ren. Ihr Vorteil: Sie sparen sich die Kosten für Anreise und Übernachtung
und sparen zudem wertvolle Zeit. Für Kunden von „Haufe VerwalterPra-
xis Professional“ ist die Teilnahme im Abonnement enthalten.
Anmeldung unter
Blockheizkraftwerk in der Praxis
Mo., 16. 11 2015, 10:00 Uhr, Teilnahmebeitrag 69,00 Euro zzgl. MwSt.
(82,11 Euro inkl. MwSt.)
Der Neubau von heute setzt häufig auf neue Energieformen wie das
Blockheizkraftwerk (BHKW). Was ein gutes Verkaufsargument für den
Vertrieb ist, ist für den Verwalter in der WEG-Abrechnung eine Heraus-
forderung und eine Fehlerquelle – und damit ein Haftungsrisiko. Dieses
Online-Seminar zeigt praxisnah auf, wie der Verwalter mit einem BHKW
umgehen muss, welche Anträge zu stellen sind und wie es in die WEG-
Abrechnung integriert wird. Weiter werden der erhebliche Zeitaufwand
ermittelt und verwaltervertragliche Lösungsansätze aufgezeigt.
Referent: Steffen Haase
1,2 4,5,6,7,8,9,10,11,12
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