Der Verwalter-Brief 11/2015 - page 11

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Deckert kompakt
WEG-Rechtsprechung
kompakt
Einladung durch Nichtberechtigten:
Keine einstweilige Verfügung gegen
Versammlungsdurchführung
(LG München I, Beschluss v. 30.7.2014,
36 T 14667/14)
Lädt ein Verwalter, dessen Bestellungszeitraum
abgelaufen ist, zur Eigentümerversammlung,
sind die in dieser Versammlung gefassten Be-
schlüsse lediglich anfechtbar. Aus diesem Grund
kann auch die Durchführung einer Eigentümer-
versammlung, zu der der nicht mehr bestellte
Verwalter geladen hat, nicht per einstweiliger
Verfügung untersagt werden. Es besteht keine
Vermutung dahingehend, dass auf einer der-
artigen Eigentümerversammlung lediglich un-
wirksame Beschlüsse gefasst werden.
!
Weiterführende Informationen:
Eigentümerversammlung: Vorbereitung und
Einberufung
636406
Anfechtungsklage: Grundsätze
1717915
Einstweilige Verfügung
1719460
Beschluss über die Jahresabrechnung
ist teilbar
(LG Frankfurt/Main, Urteil v. 14.4.2015,
2-09 S 5/14)
Der Beschluss über die Genehmigung der
Jahresabrechnung ist grundsätzlich teilbar.
Die Bestimmung des § 139 BGB ist bei Woh-
nungseigentumsbeschlüssen jedenfalls dann
entsprechend anwendbar, wenn diese nicht
lediglich interne Wirkung entfalten, sondern
auf die Begründung, Änderung oder Aufhe-
bung rechtlicher Befugnisse oder Pflichten ge-
richtet sind und es sich bei den beanstandeten
Teilregelungen um rechnerisch selbstständige
und abgrenzbare Teile handelt.
!
Weiterführende Informationen:
Jahresabrechnung
636759
Anfechtungsklage: Grundsätze
1717915
Anfechtungsklage: Kein Parteiwechsel
mehr in Berufung
(LG Frankfurt/Main, Beschluss v. 14.4.2015,
2-13 S 164/14)
In der Berufung ist kein Parteiwechsel mehr
möglich. Die ursprünglich gegen die Woh-
nungseigentümergemeinschaft gerichtete Kla-
ge kann also nicht mehr gegen die übrigen
Wohnungseigentümer gerichtet werden.
!
Weiterführende Informationen:
Anfechtungsklage: Grundsätze
1717915
Berufung
1717901
Bei Schimmel muss reagiert werden
(LG Karlsruhe, Urteil v. 16.12.2014, 11 S 14/14)
Kommt es auch bei ordnungsmäßigem Nutzer-
verhalten in der Wohnung zu Schimmelbildung,
weil die Außenwände unzureichend gedämmt
sind, entspricht nur ein Beschluss auf sofortige
Instandsetzung ordnungsmäßiger Verwaltung.
Da die Isolierschichten in Wänden unabhängig
von ihrer Positionierung stets Gemeinschafts-
eigentum darstellen, kann der geschädigte
Wohnungseigentümer nicht darauf verwiesen
werden, entsprechende Dämmmaßnahmen
innerhalb seines Sondereigentums vorneh-
men zu müssen.
!
Weiterführende Informationen:
Ordnungsgemäße Verwaltung
636944
Gemeinschaftseigentum
636555
Instandhaltung und Instandsetzung (WEG)
636749
Sondereigentumsfähigkeit einer Terrasse
(KG Berlin, Beschluss v. 6.1.2015,
1 W 369/14)
Sondereigentum an einer ebenerdigen Ter-
rasse, die keine vertikale Abgrenzung gegen
Gemeinschaftseigentum oder fremdes Son-
dereigentum hat, darf nicht im Grundbuch
eingetragen werden.
!
Weiterführende Informationen:
Sondereigentum
637134
Terrasse
637220
Gemeinschaftseigentum
636555
Eigentümer haben Anspruch auf Einsicht
in Vollmachten
(LG Frankfurt/Main, Urteil v. 8.4.2015,
2-13 S 35/13)
Jeder Versammlungsteilnehmer hat jederzeit
das Recht auf Einsicht in die Vollmachten. Wird
die Bitte um Einsichtnahme zurückgewiesen,
stellt dies einen Beschlussmangel dar und
führt zur Ungültigkeit der dann angefochtenen
Beschlüsse. Allein eine Vereinbarung, nach der
die Schriftform für die Erteilung der Vollmacht
erforderlich ist, führt nicht zur Unwirksamkeit
einer nicht dieser Form entsprechenden Voll-
macht. Etwas anderes gilt nur, wenn verein-
bart ist, dass die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten nur dann wirksam sein soll,
wenn dieser eine schriftliche Vollmachtsur-
kunde vorlegen kann.
!
Weiterführende Informationen:
Eigentümerversammlung: Durchführung der
Versammlung
2659769
Einsichtsrecht
636440
Verwalterbestellung: Versammlungs-
protokoll muss auch von Wohnungs-
eigentümer unterzeichnet werden
(KG Berlin, Beschluss v. 20.1.2015,
1 W 580/14)
Besteht der Verwaltungsbeirat einer Woh-
nungseigentümergemeinschaft lediglich aus
einer Person und hat das Grundbuchamt hier-
von gesicherte Kenntnis, wird die Bestellung
des Verwalters durch eine lediglich von dem
Versammlungsleiter und dem Verwaltungsbei-
rat unterschriebene Niederschrift über den in
der Versammlung gefassten Beschluss nicht
geführt. Die Niederschrift muss durch einen
weiteren Wohnungseigentümer unterschrie-
ben werden.
!
Weiterführende Informationen:
Protokoll der Eigentümerversammlung
636969
Beirat
636277
Erstattungsansprüche für zu Unrecht
getragene Kosten verjähren innerhalb
von drei Jahren
(AG Hannover, Urteil v. 16.12.2014,
484 C 6184/14)
Haben die Wohnungseigentümer auf Grund-
lage einer unwirksamen Eigentumszuord-
nung in der Teilungserklärung oder nichtiger
Kostenverteilungsänderungsbeschlussfassung
zu Unrecht Kosten für die Instandsetzung des
Gemeinschaftseigentums übernommen, ver-
jährt der Rückzahlungsanspruch innerhalb der
Regelverjährungsfrist des § 195 BGB. Auf den
Zeitpunkt der Rechtskenntnis kommt es nicht
an, für den Verjährungsbeginn kommt es al-
lein auf die anspruchsbegründenden Umstän-
de an.
!
Weiterführende Informationen:
Verjährung (WEG)
637335
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