Der Verwalter-Brief 11/2015 - page 2

Baden-Württemberg führt
Mietpreisbremse ein
In Baden-Württemberg gilt seit dem 1.11.2015 in 68 Städten und Ge-
meinden die Mietpreisbremse. In den erfassten Gebieten darf die Miete
bei neu abgeschlossenen Mietverträgen nur noch höchstens 10 Prozent
oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Neubauten und umfas-
send sanierte Wohnungen sind von der Mietpreisbremse ausgenommen.
In Baden-Württemberg sind im einzelnen folgende Städte und Gemein-
den von der Mietpreisbremse erfasst:
Altbach, Asperg, Bad Krozingen, Bad Säckingen, Baienfurt, Bietigheim-
Bissingen, Brühl, Denkendorf, Denzlingen, Dossenheim, Durmersheim,
Edingen-Neckarhausen, Eggenstein-Leopoldshafen, Emmendingen, Ep-
pelheim, Fellbach, Filderstadt, Freiberg am Neckar, Freiburg im Breis-
gau, Friedrichshafen, Grenzach-Wyhlen, Gundelfingen, Heidelberg, Heil-
bronn, Heitersheim, Hemsbach, Iffezheim, Karlsruhe, Kirchentellinsfurt,
Konstanz, Leimen, Linkenheim-Hochstetten, Lörrach, March, Merzhau-
sen, Möglingen, Müllheim, Neckarsulm, Neuenburg am Rhein, Neu-
hausen auf den Fildern, Offenburg, Pfinztal, Plochingen, Radolfzell am
Bodensee, Rastatt, Ravensburg, Remchingen, Renningen, Reutlingen,
Rheinfelden (Baden), Rheinstetten, Rielasingen-Worblingen, Sandhau-
sen, Sindelfingen, Singen (Hohentwiel), Steinen, Stutensee, Stuttgart,
Teningen, Tettnang, Tübingen, Ulm, Umkirch, Waldkirch, Weil am Rhein,
Weingarten, Wendlingen am Neckar, Winnenden.
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Weiterführende Informationen:
Checkliste: Wann Sie sich an die Mietpreisbremse halten müssen
7741703
Tabelle: In diesen deutschen Städten gilt die Mietpreisbremse
8388521
WEGs müssen keine GEMA-Gebühren
zahlen
Wohnungseigentümergemeinschaften müssen für die Weiterleitung
des Kabelsignals an die einzelnen Wohnungen keine GEMA-Gebühren
zahlen. Das hat der BGH entschieden.
In dem entschiedenen Fall hatte die Gesellschaft für musikalische Auf-
führungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) von einer
Wohnungseigentümergemeinschaft mit 343 Einheiten Schadensersatz
und Ersatz von Abmahnkosten verlangt. Die WEG betreibt in dem Ge-
bäude ein Kabelnetz, mit dem das von einer Gemeinschaftsantenne
abgeleitete Fernseh- und Rundfunksignal in die einzelnen Wohnungen
weitergeleitet wird, um dort den Empfang von Fernseh- und Radiopro-
grammen zu ermöglichen. Die GEMA meinte, die Weiterübertragung des
Sendesignals in die Wohnungen stelle eine urheberrechtlich relevante
öffentliche Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken dar.
Der BGH hat der Auffassung der GEMA eine Absage erteilt. Demnach ist
die Weiterleitung keine öffentliche Wiedergabe und daher nicht vergü-
tungspflichtig. Es liegt keine Wiedergabe für eine Öffentlichkeit vor, wenn
sie auf besondere Personen beschränkt ist, die einer privaten Gruppe an-
gehören. Wenn die Wohnungseigentümer anstelle vieler Einzelantennen
eine Gemeinschaftsantenne installieren und die Sendesignale über Kabel
in die einzelnen Wohnungen weiterleiten, ist dies eine Wiedergabe für
einen solchen privaten Kreis. (BGH, Urteil v. 17.9.2015, I ZR 228/14)
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Weiterführende Informationen:
Antenne (WEG)
636176
Werdender Wohnungseigentümer
haftet bei Veräußerung zunächst weiter
Ein werdender Wohnungseigentümer haftet beim Ersterwerb vom Bau-
träger bzw. teilenden Eigentümer alleine für die Lasten der Wohnung,
sobald er eine verfestigte Erwerbsposition erlangt hat. Diese Voraus-
setzungen sind erfüllt, wenn (1) ein wirksamer, auf die Übereignung
von Wohnungseigentum gerichteter Erwerbsvertrag vorliegt, (2) der
Übereignungsanspruch durch eine Auflassungsvormerkung gesichert ist
und (3) der Besitz an der Wohnung auf den Erwerber übergegangen ist.
In diesem Fall ist der Veräußerer von der Haftung für die Hausgelder
befreit, auch wenn er noch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen
ist. Veräußerer und Erwerber haften nicht als Gesamtschuldner. Das hat
der BGH bereits 2012 entschieden.
Veräußert ein werdender Wohnungseigentümer seine Einheit unter Ab-
tretung des vorgemerkten Übereignungsanspruchs und der Besitzübertra-
gung, bleibt er Mitglied des Verbandes und haftet weiter für Kosten und
Lasten. Das hat der BGH in einem aktuellen Urteil klargestellt. Die Stellung
als werdender Wohnungseigentümer geht nicht auf den Zweiterwerber
über. Dieser wird erst dann Mitglied der Gemeinschaft mit den sich daraus
ergebenden Rechten und (Zahlungs-)Pflichten, wenn er als Eigentümer
ins Grundbuch eingetragen wird. (BGH, Urteil v. 24.7.2015, V ZR 275/14)
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Weiterführende Informationen:
Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft
637548
Käufer von gebrauchter Wohnung
kann Gewährleistung selbst
durchsetzen
Der Käufer einer gebrauchten Eigentumswohnung kann Gewährleis-
tungsansprüche auf Minderung und „kleinen Schadensersatz“ wegen
Mängeln am Gemeinschaftseigentum selbst gegen den Verkäufer gel-
tend machen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn im Kaufvertrag die Haf-
tung für Sachmängel ausgeschlossen und keine Beschaffenheitsgaran-
tie vereinbart ist. Die Durchsetzung solcher Ansprüche fällt nicht in den
zwingenden („geborenen“) Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaft.
Anders verhält sich dies beim Erwerb einer neuen Eigentumswohnung
vom Bauträger. Hier sind Rechte auf Minderung und „kleinen Schadens-
ersatz“ wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum gemeinschaftsbe-
zogen, so dass nur die Gemeinschaft die Rechte für die Eigentümer
durchsetzen kann. (BGH, Urteil v. 24.7.2015, V ZR 167/14)
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Weiterführende Informationen:
Kaufvertrag über Wohnungseigentum
893805
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