Frank Peter Unterreiner
Wir haben keine Immobilienblase, die Nachfrage nach
Wohnraum wird weiter steigen und das Fenster für eine Zins
erhöhung ist vielleicht schon zu. Was der Ex-Wirtschaftswei
se Bert Rürup und Stefan Schilbe, Chefvolkswirt von HSBC
Trinkaus & Burkhardt, bei der Handelsblatt Jahrestagung
Immobilienwirtschaft verkündeten, hätte von ZIA, BFW, IVD
oder einem anderen Branchenverband besser nicht bestellt
werden können. Das berühmte Haar in der Suppe fanden
beide nicht, wenn auch selbstverständlich die Hinweise
auf den berühmt-berüchtigten Schwarzen Schwan und die
Unwägbarkeit einer Prognose die Zukunft betreffend nicht
fehlen durften.
„Wir haben keine Blase“, betont Rürup. Er sieht bei Wohn
immobilien einen Boom, der auslaufen wird, rechnet eher
mit einer Abflachung der Preiskurve als mit einem weiteren
Anstieg. „Die Nachfrage nach Wohnraum wird permanent
zunehmen“, glaubt er und verweist auch auf die über 45
Millionen Erwerbstätigen in Deutschland, mehr als es je gab.
Bei Gewerbeimmobilien hänge die künftige Preisentwicklung
stärker von den Zinsen ab.
Mit einem Zinsanstieg von lediglich 0,15 Prozentpunkten
rechnet Schilbe. „Das war’s“, meint er lapidar. Es sei ein
Fehler gewesen, dass die EZB sich darauf festgelegt hätte,
die Zinsen nicht vor Herbst 2019 zu erhöhen. Dann werde
jedoch der Zinserhöhungszyklus in den USA schon auslau
fen, sodass die EZB kaum mehr Spielraum habe. „Vielleicht
ist das Fenster im September 2019 schon zu.“ Die Hypothe
kenzinsen minus Inflation bedeuteten heute schon einen
negativen Zins. Auch Schilbe sieht keine generelle Blase. Die
realen Hauspreise, also nach Abzug der Inflation, lägen heute
deutschlandweit sieben Prozent höher als 1975. In anderen
Ländern hätten sie bis zu 250 Prozent zugelegt. „Ich glaube,
dass wir noch nicht genug bauen“, sorgt Schilbe weiter für
leuchtende Augen. Der Wohnungsbau habe die Talsohle
eben erst verlassen. Das Leben kann schön sein – auch für
Immobilienprofis.
KOLUMNE
Das Leben
kann schön
sein …
8 SZENE
6. IMMOBILIENFORUM HAMBURG 2019
Auf dem 6. Hamburger Immobilienforum am 26. Februar 2019 im Hotel Hafen Hamburg wird es unter anderem um folgende Punkte gehen:
»
Stadtentwicklung, Flächenpotenziale, Quartiere und Nachverdichtung
»
Praxisrelevante Lösungen beim kostengünstigen Bauen
»
Pilotprojekte: Moderne
Konzepte im Bereich Wohnen und Büro
»
Immobilienfinanzierung: Banken zwischen Risiko und Rendite, und: Kommt die Zinswende?
»
Konjunktur: Konse-
quenzen der weltwirtschaftlichen Verwerfungen? Infos unter
MIETRECHTSÄNDERUNG
Bundestag bringt neues
Mietrecht auf den Weg
Der Bundestag hat der Mietrechtsänderung zugestimmt.
Unter anderem können Vermieter künftig weniger Mo
dernisierungskosten auf Mieter umlegen, und Mieter
können Verstöße gegen die Mietpreisbremse einfacher
rügen. Voraussichtlich zum Jahreswechsel treten die Neu
erungen in Kraft.
Das „Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die
zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung
der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache
(Mietrechtsanpassungsgesetz –MietAnpG)“ ist vomBun
destag in zweiter und dritter Lesung beschlossen worden.
Zuvor hatten sich die Koalitionsfraktionen auf Ände
rungen am ursprünglichen Gesetzentwurf verständigt.
Schärfer als ursprünglich geplant wird die Modernisie
rungsumlage beschnitten.
Auf Änderungen am Mietrecht hatten sich Union und
SPD imKoalitionsvertrag verständigt. Der nun gefundene
Kompromiss, den der Bundestag verabschiedet hat, sieht
folgende Änderungen am Mietrecht vor:
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Modernisierungsumlage nur noch acht Prozent undmit
Kappungsgrenze
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Einfachere Berechnung der Modernisierungsumlage
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Mietpreisbremse: Auskunft über Vormiete und andere
Ausnahmen
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Mietpreisbremse: Vereinfachte Rüge
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„Herausmodernisieren“ als Pflichtverletzung
Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat durchlaufen.
Die kommende Bundesratssitzung findet am 14.12.2018
statt. Sofern der Bundesrat keinen Antrag auf Anrufung
des Vermittlungsausschusses stellt, könnten die Ände
rungen am 01.01.2019 in Kraft treten.
Modernisierungskosten sollen nur noch in Höhe von acht
Prozent jährlich auf die Mieter umgelegt werden können.
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