DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 6/2018 - page 43

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6|2018
Frühjahrssitzung
Grundsatzdiskussion über Zukunft angestoßen
Am 27. März 2018 trafen sich die Mitglieder des Arbeitskreises Geislinger
Konvention zu ihrer Frühjahrssitzung unter dem Dach des GdW Bundes­
verband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. in
Berlin. Die Sitzung leitete nach 20 Jahren zum letzten Mal Prof. Dr. Hans-
jörg Bach, der dem Arbeitskreis als einfaches Mitglied erhalten bleibt. Im
Namen der Teilnehmer sprach ihm Siegfried Rehberg Dank und Anerken-
nung für sein langjähriges Engagement aus. Künftig werden Vorsitz und
Leitung des Arbeitskreises von Prof. Dr. Andreas Saxinger, Hochschule für
Wirtschaft und Umwelt Nürtingen/Geislingen (HfWU), Siegfried Rehberg
und Michael Pistorius wahrgenommen. Mit dieser breiter aufgestellten
Führungsstruktur soll der Übergang in eine nachhaltige Zukunft des
Arbeitskreises gewährleistet werden.
Der Arbeitskreis wird in diesem Jahr eine Grundsatzdiskussion über seine
künftigen Inhalte, Ziele und Strukturen führen und die Ergebnisse in
einem Strategiepapier festhalten. Manfred Sydow, Vorstand der Bremer
GEWOBA Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen sowie Vorsitzender des
Arbeitskreises Betriebswirtschaft der Arbeitsgemeinschaft großer Woh-
nungsunternehmen (AGW) und des Fachausschusses Betriebswirtschaft
und Hausbewirtschaftung des GdW, sprach diesem Vorhaben als Basis
für eine engere Zusammenarbeit sowohl mit dem GdW-Fachausschuss
als auch mit der AGW seine Unterstützung aus. Einig waren sich alle,
den Arbeitskreis als an
die HfWU angebunde-
ne neutrale Plattform
zu erhalten und ihn als
Normierungsausschuss,
Best-Practice-Plattform
und Informationstool
weiterzuentwickeln. Ein
erster Schritt hierzu soll
die Weiterentwicklung der
Geislinger Konvention für
die Nachhaltigkeitsbericht-
erstattung des Deutschen
Nachhaltigkeitskodex und
das Qualitätssiegel Nach-
haltiger Wohnungsbau
(NaWoh) sein.
Weitere Informationen:
Neubau und Sanierung
Energie und Technik
Rechtssprechung
Haufe Gruppe
Markt undManagement
twicklung
PETER KAY – AUFGESPIESST
Jede zweite Abrechnung ist richtig!
Millionen Mieterhaushalte haben sie be-
reits bekommen, viele weitere erhalten sie
in den nächsten Wochen und Monaten: Die
Betriebskostenabrechnung für das Jahr
2017. Und mit der gleichen Sicherheit wie
die Weihnachtsansprache des Bundes-
präsidenten jedes Jahr im Fernsehen
übertragen wird, lässt sich der Deutsche
Mieterbund alljährlich mit der Aussage
zitieren, dass „jede zweite Nebenkosten-
abrechnung falsch“ ist. Mal unterstellt,
dass diese ja nur aus der Beratungspraxis
der Mietervereine stammende und damit kaum repräsentative Feststel-
lung richtig ist, könnte man darauf im Umkehrschluss mit einem Zitat
eines bekannten Kollegen aus der Wohnungswirtschaft antworten, dass
„jede zweite Abrechnung richtig“ ist! Richtig ist in jedem Fall, dass die
Betriebskostenabrechnung eine komplexe Angelegenheit mit hohen
inhaltlichen und rechtlichen Anforderungen ist. Da kann sich schon mal
ein Fehler einschleichen, ohne dass eine böse Absicht dahintersteckt.
Im Geschosswohnungsbau wird die Betriebskostenabrechnung von vielen
Mietern insbesondere auch deswegen kritisch beäugt, weil es nicht nur
um die korrekte Abrechnung, sondern auch um die richtige Verteilung
der Kosten geht. Bei den verbrauchsabhängigen Kosten, wie z. B. den
Heizkosten, wird diesem Umstand mit im Verhältnis zum Einsparpoten-
zial überproportional teurer Messtechnik Rechnung getragen. Jenseits
aller rechtlichen Aspekte schwingen bei vielen aber auch ganz stark
Gerechtigkeitsgefühle mit. „Warum soll ich für die Spielplatzpflege
zahlen, obwohl ich keine Kinder habe? Warum werde ich an den Aufzugs-
kosten beteiligt, obwohl ich im Erdgeschoss wohne? Warummuss ich als
1-Personen-Haushalt genauso viel für die Abfallentsorgung zahlen wie
die 3-köpfige Familie?“ Das sind nur einige der Fragen, mit denen sich die
Betriebskostenabrechner auseinandersetzen müssen. Zur Beantwortung
lohnt sich im Zweifel ein Blick in den Mietvertrag oder ins Gesetz. Klar ist
aber, dass es bei der Betriebskostenabrechnung im Mehrfamilienhausbe-
reich keine absolute Gerechtigkeit geben kann. Der Bundesgerichtshof
hat deshalb schon vor langer Zeit festgestellt, dass Mieter hier mit gewis-
sen Ungenauigkeiten leben müssen und keine 100% ige Cent-Genauigkeit
erwarten dürfen. Was sie erwarten dürfen, ist eine inhaltlich und formell
korrekte Betriebskostenabrechnung, zu der ihnen ihr Vermieter jegliche
erbetene Auskunft erteilen wird. Von den Mietern und den Mieterver-
einen sollte im Gegenzug erwartet werden, dass sie ihre Einwände und
Bedenken so zügig artikulieren, dass diese – wenn nötig und möglich –
noch innerhalb der Abrechnungsfrist des Vermieters berücksichtigt und
Korrekturen durchgeführt werden können.
Quelle: Kasper Fuglsang
Manfred Sydow auf dem
HfWU-Immobilien-Kongress
Quelle: VNW
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