DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 6/2018 - page 17

2.200 Wohnungen und einem ausgedehnten
öffentlichen Grünzug auch ein Gewerbegebiet
entstehen.
Damit kommen die „Fischbeker Reethen“ dem
Howard’schen Ideal recht nahe. Dazu IBA-Ge-
schäftsführerin Karen Pein: „Der Wunsch, die
‚Fischbeker Reethen‘ als Gartenstadt zu bauen,
kam aus mehreren Richtungen – u.a. von den
Investoren, sowohl von den kommunalen und
genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen
als auch von den privaten Bauherren.“ In be-
wusster Abkehr von den Forderungen der Charta
von Athen sollen hier naturverbundenes Wohnen
und innovative Arbeitswelten vereint werden. Die
„Fischbeker Reethen“ sind – nach dem städtebau-
lichen Entwurf von KCAP Architects & Planners
aus Rotterdam und Kunst+Herbert Büro für For-
schung und Hausbau aus Hamburg – als „walkable
city“ mit reduziertem Autoverkehr geplant, in
der die bestehenden Landschaftslinien erhalten
bleiben und fingerartig in das Gebiet erweitert
werden. Der Gewerbeanteil beträgt 45%. „Dieser
Entwurf begreift den Grünzug nicht als Riegel, der
Wohnen und Gewerbe trennt, sondern als The-
Um dem Diskurs eine Richtung zu geben, wurden zunächst zehn Leitsätze aufgestellt.
Erwartet werden für die Gartenstadt 21:
• ein gemeinschaftliches Organisations- und Finanzierungsmodell,
das die Entwicklung und dauerhafte Pflege sicherstellt,
• flexible und tragfähige Mitwirkungs- und Teilhabemodelle,
• eine Qualifizierung und Vernetzung vorhandener Siedlungs- und
Freiraumstrukturen der Großstadt,
• stadträumliche Qualitäten mit einem angemessenen Verhältnis
von hoher baulicher Dichte und öffentlichen Freiräumen,
• eine attraktive grüne Infrastruktur, d.h. differenzierte öffentliche
Freiräume mit unterschiedlichen Funktionen,
• dass sie klimaangepasst und energieoptimiert sein wird,
• vielfältige Wohnangebote für verschiedene soziale Gruppen,
• die Berücksichtigung neuer Formen des Arbeitens und der Prinzipien der Kreislaufwirtschaft,
• verschiedene öffentliche soziale Einrichtungen für Menschen unterschiedlichen Alters und
Herkunft sowie
• ein vernetztes Mobilitätsangebot, um einen Beitrag zur Reduzierung der Verkehrsbelastung
zu leisten.
LEITSÄTZE FÜR DIE „GARTENSTADT 21“
ma“, so Pein. Und dieses Thema ist die Mischung
der Nutzungen.
Nutzung und Aneignung der Grünflächen
Wie können sich die Bewohner solche Grünzüge in
ihren Siedlungen „aneignen“? In den „Fischbeker
Reethen“ werden die öffentlichen Grünflächen, zu
denen auch eine Wasserfläche gehört, nicht ein-
fach als Park angelegt werden, sondern sollen von
den Bewohnern auch als Garten genutzt werden.
„Wir denken an eine öffentliche Gemeinschafts-
anlage, in der sich z. B. drei Familien einen Gar-
ten teilen können“, so Karen Pein. „Die könnten
verstreut liegen, sodass sie einzelnen Gebäuden
zugeordnet werden können. Der Landesbund der
Gartenfreunde ist interessiert, eine solche Anlage
zu konzipieren.“ Man dürfe nicht außer Acht las-
sen, dass der Begriff „Gartenstadt“ Erwartungen
wecke, und man deshalb gut daran tue, ein „Le-
bensgefühl Gartenstadt zu schaffen“.
Einemoderne Nutzung von Grünflächen trägt auch
dazu bei, den ehemaligen Trabantensiedlungen am
Stadtrand neues Leben einzuhauchen. Sowurde in
der Großsiedlung „Weingarten“ in Freiburg/Breis-
gau, gebaut in den 1960er Jahren, eine große,
an die Siedlung angrenzende Grünfläche in eine
Parkanlage mit verschiedenen Freizeitangeboten
umgewandelt. Ein Teil wurde den Anwohnern zum
„Urban Gardening“ überlassen. Wenn Grünflächen
zu Begegnungsstätten und Orten der Kommuni-
kation werden, ist ein Element des Gartenstadt-
konzepts mit Leben erfüllt.
Quelle: BBSR
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