53
2|2018
Für jedes Unternehmen besteht jedoch die Notwendigkeit, die
Nutzung neuer Digitalisierungsoptionen kontinuierlich zu analy-
sieren.
Diese Prozesse sind in die Unternehmensorganisation zu imple-
mentieren – unabhängig von der Größe des Unternehmens.
Auswirkungen für die Beschäftigten
Die fortschreitende Digitalisierung führt zu ständigen Verände-
rungsprozessen im Unternehmen. Im Fokus der Unternehmen
sollte daher stehen, den Beschäftigten vorhandene Berührungs-
ängste und Vorbehalte zu nehmen.
Von besonderer Bedeutung sind dabei Fragen des Changemanage-
ments. Den Beschäftigten muss verdeutlicht werden, dass Ände-
rungen der Prozesse und Arbeitsinhalte einerseits unausweichlich
sind, andererseits für ihre Tätigkeiten neue Chancen bieten und
diese bereichern können. Die Mitarbeiter sollten in Verände-
rungsprozesse so früh wie möglich eingebunden werden, mit dem
erkennbaren Ziel, die Arbeitsplätze zu sichern und an veränderte
Anforderungen anzupassen. Gesundheitliche Aspekte der Arbeit
mit digitalen Medien sind zu berücksichtigen und transparent zu
kommunizieren.
Die Beschäftigten sind für neue Aufgaben, die sich aus der
Digitalisierung ergeben, aus- und weiterzubilden. Es sollte darauf
geachtet werden, dass neue IT-Systeme möglichst anwender-
freundlich und aus sich heraus verständlich sind. Hier gilt es,
bedarfsgerechte Schulungsprogramme zu implementieren, die die
unterschiedliche technische Affinität von Beschäftigtengruppen
berücksichtigen.
In den Unternehmen ist hierzu ein Wissensmanagement zu im-
plementieren. Die Personalverantwortlichen müssen als zentrale
Schnittstelle zwischen Unternehmensleitung, Fachvorgesetzten
und Mitarbeitern die Notwendigkeit der Aus- und Weiterbildung
der Mitarbeiter im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung
kontinuierlich prüfen und umsetzen. Da die Halbwertszeit von
Wissen im Zuge der Digitalisierung abnehmen wird, ist insoweit
eher auf das Angebot flexibler Schulungsprogramme zurückzu-
greifen. Dazu eignen sich insbesondere E-Learning-Angebote,
da diese schnell und ortsunabhängig abrufbar sind. Die notwen-
digen Kompetenzen sind sicherzustellen und für die nachhaltige
Nutzung im Unternehmen – z. B. im Zuge eines strategischen
Nachfolgemanagements – zu dokumentieren.
In diesem Kontext kommt den Akademien als Dienstleister der
Unternehmen große Bedeutung zu. Um eine zielgerichtete Aus-
und Weiterbildung zu gewährleisten, ist eine enge inhaltliche
Abstimmung zwischen Unternehmen und Akademien unerlässlich.
Die Unternehmen müssen den Akademien rechtzeitig ihren Aus-
und Weiterbildungsbedarf mitteilen, die Akademien ihrerseits
schnell auf geänderten Bedarf reagieren und flexible Lernangebo-
te unterbreiten.
Unerlässlich für ein funktionierendes Wissensmanagement ist
schließlich ein Aus- und Weiterbildungscontrolling. Es muss stets
geprüft werden, ob die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
zielführend gewesen sind.
Flexible Beschäftigungs- und Arbeitsformen werden zunehmen
und aktiv von Beschäftigten eingefordert werden. Hierzu gehören
u. a. die Möglichkeit von Home-Office-Tätigkeiten, Crowd-
Working, flexiblen Arbeitszeitmodellen und Sabbatical-Modellen.
Angebote flexiblen Arbeitens sind bedarfsorientiert zu entwickeln
und in Betriebsvereinbarungen zu regeln.
Rechtlicher Handlungsbedarf
Viele Änderungen, die die Digitalisierung mit sich bringen wird,
stoßen derzeit noch an rechtliche Grenzen. Das betrifft z. B. Fra-
gen der Arbeitszeit, des Arbeitsschutzes, des Datenschutzes und
der Mitbestimmung des Betriebsrats.
Die Digitalisierung führt oftmals zu einer Verlagerung von Arbeit
aus dem physischen Unternehmensgebäude heraus in den priva-
ten Bereich des Arbeitnehmers (z. B. Home-Office). Zudem ist zu
erwarten, dass Beschäftigte zukünftig auch private Sachmittel
(z. B. Smartphone, Tablet) zur Erledigung von Arbeitsaufgaben
nutzen werden (Stichwort: Bring your own device!). Dies berührt
steuerrechtliche Aspekte sowie Fragen des Datenschutzes, die
nach einer Regelung verlangen.
Der Gesetzgeber ist gefordert, durch Flexibilisierung von gesetz-
lichen Regelungen die Möglichkeiten zu schaffen, die die Digitali-
sierung zur Optimierung von Prozessen und Leistungen bietet. Die
Flexibilisierung von gesetzlichen Regelungen hat in Deutschland bis
heute jedoch keine Tradition. Insofern ist ein Umdenken dringend
notwendig. Das vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) dazu
vorgelegte Weißbuch „Arbeiten 4.0“ (siehe Homepage des BMAS)
ist angesichts der zu erwartenden Entwicklungen inhaltlich unzu-
reichend. Insbesondere das Arbeitsrecht (tägliche/wöchentliche
Höchstarbeitszeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen), der Daten-
schutz (Entbürokratisierung) und das Betriebsverfassungsrecht
(Beschleunigung von Beteiligungsverfahren) bedürfen dringend der
Anpassung an die aktuellen und zukünftigen Gegebenheiten.
Changemanagement: Die Digitalisierung verändert viele Arbeitsbereiche
Quelle: EBZ