DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 10/2017 - page 43

ermöglichen, wenn man Bestandsbauten in den
Neubaumit einkoppelt. „Gerade bei der Dämmung
kommenwir mit Aufwand und Nutzen immer mehr
an Grenzen“, betont Dr. Ingrid Vogler. Deswegen
sei es sinnvoll, gerade den Dämmaufwand vom
Energieträger her zudenken, also erst zu ermit-
teln, was man an regenerativer Energie erzeugen
kann und danach dann den Wärmeschutz auszu-
richten. Wesentlich bei diesen Berechnungen sei
auch, wie sich dadurch Mieten und Nebenkosten
entwickeln könnten. „Solche Optionen brauchen
wir noch viel mehr, damit wir die Energieversor-
gung in der Wohnungswirtschaft zukunftssicher
gestalten können“, erläutert sie.
„Die Blockheizkraftwerke (BHKWs) haben einen
sehr guten Primärenergiefaktor. Wenn ich das
noch mit einer PV-Anlage kombiniere, erziele ich
einen positiven Beitrag zur CO
2
-Bilanz. Und ich
muss nicht so viel dämmen“, ergänzt Behr die
Vorteile. Zwar komme man an einer Däm-
Mieterstromversorgung in Esslingen, Quartier Lok.West, Block Bela (RVI GmbH und Polarstern)
Projektdaten: 360 Mieter, BHKW 70 kWel, 260 kWp-Dachanlage, bis zu 70% Eigenversorgung
beim Strombedarf, Arbeitspreis: noch offen
Das MieterstromG sieht eine Förderung
der an Mieter gelieferten Strommenge von
2,75 bis 3,8
c
t/kWh vor. Die Höhe hängt
von der Größe der Anlage ab. Der Zubau-
deckel liegt bei 500 MW/a.
Förderfähig sind Anlagen bis 100 kWp. Der
erzeugte und gelieferte Strom, der nicht
durch ein öffentliches Netz fließen darf,
muss 10% günstiger sein als der örtliche
Grundversorgertarif.
Kleine Anlagen bis 10 kWp sind zudem von
den Lieferantenpflichten nach Energie-
WirtschaftsG befreit. Die Laufzeiten der
Verträge dürfen nur ein Jahr betragen und
müssen danach ausdrücklich verlängert
werden.
ÜBERBLICK: MIETERSTROMGESETZ
Quelle: RVI
1...,33,34,35,36,37,38,39,40,41,42 44,45,46,47,48,49,50,51,52,53,...92
Powered by FlippingBook