ENERGIE UND TECHNIK
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10|2017
Neues Gesetz
Wie geht’s weiter mit dem Mieterstrom?
Mieterstrommodelle sind dank neuem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) interessanter und
unbürokratischer abzuwickeln. Auch das neue Mieterstromgesetz bringt wohnungsnahe Erzeugung
und Verbrauch nach vorn. Große Gewinne sollte sich aber keiner der Beteiligten versprechen.
Die Vorteile liegen woanders, etwa in stabilen Energiekosten, wie Beispiele aus der Praxis zeigen.
Eigenen Strom zu produzieren und an die Mieter
zu veräußern ist für die Immobilienwirtschaft auch
ein – nicht unattraktives – Nebenprodukt der ak-
tuellen Gesetzgebung. Denn er nutzt die Techno-
logieoffenheit der gegenwärtigen Gesetzeslage.
Ein Selbstläufer sei das Ganze jedoch nicht. „Die
Bundespolitik hat kein großes Interesse an diesen
Modellen“, meint Rechtsanwältin Iris Behr vom
Darmstädter Institut Wohnen und Umwelt (IWU).
DennMieterstrom sei immer dezentral, viele klei-
ne Modelle möchten von der EEG-Umlage befreit
Frank Urbansky
freier Journalist
Leipzig
Mieterblock, München-Aubing (GVD und Polarstern)
Projektdaten: 300 Mieter, BHKW (20 kWel) und 90 kWp-Dachanlage, 2/3 des Strom-
bedarfs durch Eigenversorgung gedeckt, Arbeitspreis: 18,25 ct/kWh (netto)
Quelle: Polarstern
werden undminderten damit die Erträge aus dem
EEG. Ein Kompromiss würde im Mieterstromge-
setz erreicht: Ein Zuschuss von 2,8 bis 3,8 ct/kWh
solle dieWirtschaftlichkeit des Mieterstroms ver-
bessen.
Dabei bleibt das Potenzial gewaltig. Das Bun-
deswirtschaftsministerium geht davon aus,
das bundesweit rund 3,8 Mio. Wohnungen an
Mieterstrommodellen teilnehmen könnten. Der
Branchenverband BSW Solar schätzt, dass von
Mietsgebäuden jährlich rund vier Milliarden Ki-
lowattstunden Solarstrom geerntet und weitge-
hend – ohne Belastungen öffentlicher Stromnet-
ze – direkt vor Ort verbraucht werden könnten,
allerdings mit der Einschränkung, dass finanzielle
Belastungen und bürokratische Hürden abgebaut
würden. Sonst würdenMieterstrommodelle nicht
aus der Nische herauskommen.
Vom Mieterstromgesetz (siehe Kasten), das in-
zwischen vom Bundestag verabschiedet wurde,
erhofft sich Dr. Ingrid Vogler vom GdW Bundes-
verband deutscher Wohnungs- und Immobilien-
unternehmen e. V. nicht so viel. „Wir haben darum
gekämpft, das gegenwärtige Gesetz kann nur ein
erster Schritt sein“, sagt die Energieexpertin. Al-
lerdings sei auch das EEG nicht zu Ende gedacht.
Wesentlich für eine aktive Mitwirkung der Woh-
nungswirtschaft sei, dass endlich die steuerlichen
Hemmnisse beseitigt werden.
KWK neu berechnet
Immerhin: Ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG)
als Nachfolger der EnEV in der nächsten Legis-
laturperiode könnte etwa eine Verbesserung für
die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) – der bisheri-
gen Standardlösung bei Mieterstrommodellen –