DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 1/2017 - page 62

MARKT UND MANAGEMENT
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1|2017
Gewohnt oder übernachtet?
Gästewohnungen in Zeiten
von Zweckentfremdungsverboten
Viele Genossenschaften haben für vorübergehende Aufenthalte Gästewohnungen eingerichtet, die sie an
Genossenschaftsmitglieder, deren Freunde oder Verwandte sowie an Mitglieder anderer Genossenschaften
vermieten, die z. B. in der Stadt Urlaub machen. Die Zweckentfremdungsverbote, die einige Städte mit
„erhöhtem Wohnraumbedarf“ verabschiedet haben, können dieses Modell ins Wanken bringen. Worauf
müssen Genossenschaften achten, wenn sie weiterhin solche Wohnungen offerieren möchten?
Eigentlich richten sich Zweckentfremdungsverbo-
te an private Vermieter, diemöblierteWohnungen
in attraktiven Städten wie Berlin, München oder
Hamburg als Ferienwohnung über einschlägige
Portale wie Airbnb undWimdu vermieten. Sie sor-
gen für zusätzlichen Druck auf den ohnehin ange-
spannten Wohnungsmärkten und sind außerdem
der lokalen Hotellerie, aber auch Nachbarn ein
Dorn im Auge, weil ihre Gäste oft einen anderen
Tag-Nacht-Rhythmus haben. Allein in Berlin soll
es 23.000 Wohnungen dieser Art geben.
Aber auchWohnungsgenossenschaftenmit Gäste-
wohnungen können, obwohl sie nicht die eigentli-
che „Zielgruppe“ der Verbote sind, davon betrof-
fen sein. Zwar ist derzeit die Zahl der Kommunen
mit Zweckentfremdungsverboten überschaubar
(Berlin, Bonn, Dortmund, Freiburg, Köln, Mün-
chen und Stuttgart). Entwarnung kann für alle
anderen Orte aber längst nicht gegeben werden.
Denn weitere Städte stehen in den Startlöchern.
Auch gehen die Kommunen unterschiedlich mit
dem Verbot um: Während in Bonn bis zu einem
Fixtermin für bestehende Ferienwohnungen Be-
standsschutz existiert und nur neue Angebote
verboten sind, hatte die Stadt München allen
Eigentümern eine Frist gewährt, die betroffenen
Wohnungen regulär zu vermieten. Wer seitdem
plant, seine Bleibe temporär zu vermieten, kann
bei seiner Kommune eine Genehmigung beantra-
RA Rüdiger Bonnmann
Miet- und WEG-Recht, Verwal-
tungsrecht, Immobilienrecht
Partner Kanzlei Osborne Clarke
Köln
Ob Verwandtenbesuch oder
Urlaub in einer anderen Stadt
– Genossenschaftsmitglieder
profitieren von der Nutzung von
Gästewohnungen
Quelle: Iurii Stepanov / Shutterstock.com
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