DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 1/2017 - page 61

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1|2017
Die sieben Elemente eines TAX-CMS
Die Elemente stellen dar, was ein Tax-CMS leisten
sollte, um das Tatbestandsmerkmal der „Leicht-
fertigkeit“ im Rahmen einer Steuerverkürzung
oder das Tatbestandmerkmal des „Vorsatzes“ im
Rahmen der Steuerhinterziehung zu widerlegen
und um als Indiz der Ordnungsmäßigkeit des
Umgangs mit steuerlichen Angelegenheiten zu
gelten.
Bei der Einrichtung eines Tax-CMS müssen die
individuellen Gegebenheiten im Unternehmen
natürlich berücksichtigt werden. Geschäftszweck,
Größe, Organisation, Strukturen, Ablauf- und Or-
ganisationsprozesse bilden den Ausgangspunkt
für die Entwicklung eines passenden unterneh-
mensindividuellen Tax-CMS (Grundsatz der Ver-
hältnismäßigkeit). Somit ist bei kleinen Unterneh-
men mit übersichtlichen steuerlichen Vorgängen
das Tax-CMS deutlich weniger ausgeprägt als bei
großen Unternehmen mit z. B. Bauträger- oder
internationalem Geschäft. Daher empfiehlt es
sich, vor der Überprüfung der bereits eingerich-
teten Kontrollmaßnahmen bzw. der Einrichtung
eines Kontrollsystems eine Bestandsaufnahme
der steuerlichen Risikofelder im Unternehmen
vorzunehmen.
Tax Compliance
Auch die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
muss sich mit Tax Compliance befassen. Hier gibt
es eine Vielzahl von Bereichen, die Tax-CMS-sen-
sibel sind. Immobilienerwerbe und -veräußerung
einzelner Objekte bzw. Portfolios stehen dabei
besonders im Fokus. Es gilt, Steuerkonzepte zu
kontrollieren, die steuerliche Gestaltungsbera-
tung zu überwachen und Steueroptimierung im
Auge zu behalten. Weitere sensible Schwerpunkte
für Tax Compliance bilden die Grunderwerb-, die
Grund- und natürlich auch die Umsatzsteuer.
Diese Aufzählung ist keinesfalls abschließend:
Aber welches Tax-CMS-Konzept ist das Beste für
ein Unternehmen, das im Bereich der Wohnungs-
und Immobilienwirtschaft tätig ist?
Tax-CMS und seine Umsetzung
Für ein Tax-CMS müssen Wohnungs- und Immo-
bilienunternehmen ihre steuerlichen Prozesse
betrachten, überprüfen und möglicherweise in-
dividuell anpassen (siehe oben). Die relevanten
Steuervorschriften müssen systematisch erfasst
werden und „auf demRadar“ bleiben. Zeitnah sind
gesetzliche Änderungen imSteuerrecht zu identi-
fizieren und im System zu implementieren. Risi-
koeinschätzungen sind für alle relevanten Steu-
erarten durchzuführen. Alle imUnternehmenmit
Buchhaltung und Steuerwesen beteiligten Perso-
nenmüssen aufgelistet werden, ferner zuständige
Behörden und Ämter sowie Geschäftspartner und
andere Unternehmen, diemit den unternehmens-
steuerlichen Angelegenheiten Berührungspunkte
haben. Auch die Überprüfung und die regelmäßige
Fortbildung sind wichtig.
Fristenbücher sind ebenfalls wichtig. Steuerver-
bindlichkeiten müssen präzise berechnet, of-
fengelegt und fristgerecht bezahlt werden. Der
Einbehalt und die Abführung von Abzugssteuern
sind zu überwachen. Die Prüfung, ob außerge-
richtliche oder gerichtliche Rechtsbehelfe ein-
zulegen sind, gehört an eine kompetente Stelle.
Von Bedeutung sind natürlich auch die präzise und
vollständige Berechnung von Steuerrückstellun-
gen. Betriebseinnahmen und -ausgaben sind Be-
steuerungsgrundlagen und gehören in den Fokus.
Bei Kapitalgesellschaften sindmögliche verdeckte
Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen
im Blick zu behalten. Im Bereich der Umsatzsteu-
er ist auf Umsatzsteuerfreiheit, Vorsteuerabzug
und Umsatzsteuerhaftung für Dritte zu achten. Ein
weiteres Thema ist die Vorbereitung und Beglei-
tung von Betriebsprüfungen. Für die Zusammen-
arbeit mit Steuerberatern und Finanzbehörden
müssen Arbeitsanweisungen erstellt werden.
Und, und das ist besonders wichtig: All diese An-
gelegenheitenmüssen kommuniziert werden. Für
alle steuerlich relevanten Bereiche muss es ad-
äquate Dokumentationspflichten geben. Es muss
klar sein, wer welche Aufgaben und Verantwort-
lichkeiten hat und wer autorisiert ist, bestimmte
Entscheidungen zu treffen. Dazu gehören auch
ein fristgerechtes „Steuer-Reporting“ an die
Geschäftsleitung sowie eine fundierte Steuer-
planung.
Fazit
Eine Herausforderung für das Jahr 2017 ist somit
die Überprüfung des vorhandenen unternehmens-
individuellen Tax-CMS auf Angemessenheit und
Wirksamkeit bzw. der Aufbau eines solchen.
Neben der Schutzfunktion für die Geschäftsleitung
und die Steuerabteilung vor steuerlichen und straf-
rechtlichen Haftungsrisiken bietet ein gut einge-
richtetes Tax-CMS noch mehr. Zusätzlich dient es
als gute Grundlage für eine valide Steuerplanung
und Optimierung, damit eine möglichst geringe
Steuerbelastung erreicht werden kann.
Für Fragen zum Aufbau eines Tax-CMS stehen die
genossenschaftlichen Prüfungsverbände der Woh-
nungs- und Immobilienwirtschaft und ihre nahe-
stehenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
gerne beratend zur Verfügung. Weiterführende
Informationen finden sich in der Neuauflage der
früheren GdW Arbeitshilfe 62 „Compliance in der
Wohnungswirtschaft“, die Anfang 2017 erschei-
nen wird.
Quelle: DOMUS AG
1. Tax-
Compliance-Kultur
(Beachtung von
Steuerregeln und
deren ordnungsge-
mäße Erfüllung)
2. Tax-
Compliance-Ziele
(Grundlage für die
Beurteilung der
Tax Compliance-
Risiken)
3. Tax-
Compliance-
Organisation (Defini-
tion Verantwortlich­
keiten und
Arbeitsbereiche)
4. Tax-
Compliance-
Risiken
(in Bezug auf
Steuerart/
Prozesse)
5. Tax-
Compliance-
Programm ( z. B. Vier-
Augenprinzip,
Anweisungen,
Schulungen)
6. Tax-
Compliance-
Kommunikation
(Berichtsanlässe,
Schnittstellen mit
anderen
Bereichen,
IKS)
7. Tax-
Compliance-
Überwachung und
-Verbesserung (per-
manente Prüfung
von Prozessen)
SIEBEN ELEMENTE EINES TAX-CMS
Weitere Informationen:
Neubau und Sanierung
Energie und Technik
Rechtssprechung
Haufe Gruppe
Markt undManagement
Stadtbauund Stadtentwicklung
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