Die Wohnungswirtschaft 11/2016 - page 73

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Rechtssprechung
Haufe Gruppe
nt
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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle,
Merkblatt „Länderunabhängige Embargomaßnahmen
zur Terrorismusbekämpfung”, abrufbar unter
arbeitshilfen/ merkblaetter/merkblatt_ebt.pdf
(Abruf 16. 9. 2016)
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Abruf: 16. 7. 2016
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Allein für den Vornamen „Mohammed”, immerhin
einer der häufigsten Vornamen der Welt, ergänzt
um den mindestens ebenso weit verbreiteten
Nachnamen „Hussein” kommt nun allein im Rahmen
der Transkription aus arabischen in lateinische Lettern
eine Vielfalt an Schreibweisen in Betracht.
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index.jsf
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pics/sanctions-policy/8442/
consolidated-list-of-persons-groups-and-entities-
subject-to-eufinancial-sanctions_en
für Anstellungsverhältnisse ist das Wohnungs-
unternehmen jedoch eindeutig Adressat. Allei-
ne die verkehrsübliche Sorgfalt erfordert hier
zumutbare Maßnahmen.
Handlungsempfehlungen bisher lauteten da-
hingehend, dass das Unternehmen, um auf
„Nummer sicher“ zu gehen, die gültigen Na-
menslisten aus dem Internet herunterladen und
einen „kurzen“, jedoch gewissenhaften „Check“
vornehmen soll. Diese Handlungsempfehlung
gilt zum heutigen Zeitpunkt aufgrund der aku-
ten Brisanz der Thematik „internationale Terro-
rismusbekämpfung“ umso mehr. Die manuelle
Prüfung kann erfolgen über die Juris-Finanz-
Sanktionsliste
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. Parallel dazu werden die EG-
Verordnungenmit den jeweiligen Ergänzungen
zuerst im Amtsblatt der EU veröffentlicht
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und
dann in die EU-Datenbank
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eingepflegt.
Darüber hinaus kann zum jetzigen Zeitpunkt
keine konkrete Handlungsempfehlung ausge-
sprochen werden, ob und inwieweit ein Einsatz
technischer Mittel geboten ist. Wie im Merk-
blatt des Bundesamts für Wirtschaft und Aus-
fuhrkontrolle zutreffend angesprochen, ist dies
im Interesse der spezifischen Unternehmens-
situation, die flexible Lösungen erfordert, von
der Ausgestaltung der betriebsinternen Abläu-
fe des jeweiligen Unternehmens abhängig. Dass
in jedem Fall teure Technik und Personalres-
sourcen eingesetzt werden, kann sicher nicht
verlangt werden.
Wichtig ist, dass das Thema von den Woh-
nungsunternehmen nicht ad acta gelegt wird.
Sinnvoll hierzu sind die fortlaufende Infor-
mation und der Erfahrungsaustausch (ggf.
in internen und externen Arbeitsgruppen),
inwieweit Mittel unternehmensgerecht ein-
und umgesetzt werden können.
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