Die Wohnungswirtschaft 11/2016 - page 56

ENERGIE UND TECHNIK
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11|2016
Heizungsanlage mit
daneben stehendem
Warmwasserbereiter
und eingesetztem
Wärmezähler
zur Messung des
Energieanteils für
Warmwasser
Heizung
Absperrventile
Umwälzventile
Mischer
Warmwasser
Warmwasser
-Speicher
Wärmezähler für
Warmwasser
Heizkessel
PRINZIPSKIZZE
Quelle: Minol
Nebenkosten
Mit Wärmezählern genauer abrechnen
In zwei von drei Liegenschaften fehlt bis heute der Wärmezähler für Warmwasser, den die
Heizkostenverordnung (HeizkostenV) seit 2014 vorschreibt. Der Beitrag erklärt, was dieser Zähler
bewirkt und warum er die Heizkostenabrechnung präziser macht.
Jeder Mieter hat individuelle Heizgewohnheiten,
jeder nutzt unterschiedlich viel Warmwasser. In
der Heizkostenabrechnung werden die beiden
Positionen – die Kosten für Warmwasser und die
Kosten für Heizung – deshalb getrennt aufgeführt
und in Rechnung gestellt. Damit das möglich ist,
muss zuerst ermittelt werden, wie hoch der Anteil
der Wassererwärmung an den gesamten Erwär-
mungskosten ist. Erwärmungskosten sind außer
den Brennstoffkosten (Heizöl, Erdgas) auch alle
Nebenkosten, die beim Heizen anfallen, etwa für
Betriebsstrom, Wartung, Emissionsmessung und
Kaminreinigung. Die Art undWeise, wie der Warm-
wasseranteil an diesen Erwärmungskosten ermit-
telt wird, hat sich in den letzten Jahren verändert.
Seit 2014 muss der Warmwasseranteil mit einem
Wärmezähler gemessen werden, früher haben
Abrechnungsdienste den Anteil mit einer Formel
berechnet. Nach Einschätzung vonMinol fehlt der
vorgeschriebene Wärmezähler bis heute in zwei
von drei Liegenschaften. Doch was genau soll der
Zähler bezwecken? Und wie macht er sich in der
Heizkostenabrechnung bemerkbar?
Pflicht zumWärmezähler
In § 9, Absatz 2 der aktuellen HeizkostenV heißt
es im Wortlaut: „Die auf die zentrale Warmwas-
serversorgungsanlage entfallende Wärmemenge
(Q) ist ab dem 31. Dezember 2013 mit einem
Wärmezähler zumessen.“ 70% aller abrechnungs-
pflichtigen Liegenschaften haben eine zentrale
Warmwasserversorgung, sind also von der Rege-
lung betroffen. Der Gesetzgeber bezweckt damit
Frank Peters
Minol Messtechnik
W. Lehmann GmbH & Co. KG
Leinfelden-Echterdingen
In Einzelfällen und vor allem zu Beginn der Umstellung von der Formelabtrennung zur
Wärmemessung ist das Ergebnis der Wärmemessung gegenüber der früheren Formelabtren-
nung so viel niedriger, dass man von einem Fehler ausgehen muss.
Eigentümer und Verwalter sollten dann in Zusammenarbeit mit dem Messdienstleister folgen-
de Punkte überprüfen:
• Erfasst der Wärmezähler die gesamte Abrechnungsperiode?
• Wird zusätzlich eine thermische Solaranlage zur Trinkwassererwärmung eingesetzt?
Das muss nach Richtlinie VDI 2077 berücksichtigt werden.
• Wurden geeignete Wärmezähler verwendet? Und wurden sie auch richtig eingebaut?
Im Zweifelsfall sollte die Montage von einem Fachhandwerker überprüft werden.
• Funktioniert der Warmwasserkreislauf fehlerfrei oder führen undichte Rückflussverhinderer,
z. B. Rückschlagklappen, zu Fehlströmungen und damit zu überhöhten Messungen?
Bei unerklärlichen Messergebnissen sollte ein Fachhandwerker die Funktion der Rückfluss-
verhinderer überprüfen.
EMPFEHLUNG BEI STARK ABWEICHENDEN WERTEN
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