Die Wohnungswirtschaft 11/2016 - page 59

Hersteller oder Berater?
Alternative Angebote liefern unabhängige Berater,
die oft nur schwierig in Spreu und Weizen zu tren-
nen sind. Die guten helfen aber, das Knäuel der ju-
ristisch relevanten Forderungen zu entwirren: „Seit
August gilt jeder Aufzug als Arbeitsmittel und ist
so zu bewerten, dass jede Peson, diemit ihm fährt,
sicher ist“, sagt Jürgen Esser, Geschäftsführer der
Hamburger FirmaManagement ConsultingAufzüge
und vorher lange Jahre leitender Sicherheitsinge-
nieur in einem internationalen Aufzugsunterneh-
men. Im Rahmen der jetzt geltenden Regelungen
sind zahlreiche Aspekte zu beachten: „Es gelten
Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Be-
trSichV, dazu der Stand der Technik und die Regeln
der allgemeinen Ordnung und Sauberkeit“, erklärt
Esser. Um die in den Griff zu bekommen, liefert er
gleich noch folgendes Rezept mit.
GBU
„Im ersten Schritt ist für jede Aufzuganlage eine
rechtskonforme Gefährdungsbeurteilung, kurz
GBU, nötig“, so Esser. Sie ist der sicherheitstech-
nische Check und zeigt, welche Mängel bestehen.
Damit wird sie quasi zu einem Fahrplan für die
Korrekturen. Die technische Überprüfung erfolgt
nach den technischen Regeln für Betriebssicher-
heit (TRBS), von denen die TRBS3121 „Betrieb von
Aufzugsanlagen“ und eventuell TRBS 1201 Teil 4
„Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen
– Prüfung von Aufzugsanlagen“ sowie TRBS 1121
„Änderungen undwesentliche Veränderungen von
Aufzugsanlagen“ wichtig sind.
„Und dann spielt das Thema Sauberkeit eine wich-
tigeRolle“, konkretisiert Esser seineAusführungen.
Die Reinigungwird von vielenWartungsunter-
Quelle: Thomas Semmler
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