DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 10/2015 - page 53

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last vom Vermieter oder der WEG-Gemeinschaft
vorfinanziert werden soll oder nicht. Schließlich
ist eine Glasfaservollverkabelung, das sog. Fibre
to the home (FFTH), immer noch deutlich teurer
als die klassischen Koaxdrähte. Das liegt u. a. an
der restriktiven Lizenzpolitik des Patentinhabers
für die Glasfasern, Global Invacom.
Da die TV-Gebühren trotz der deutlich besseren
Signalqualität aber nicht wesentlich über denen
der bisherigen Kabelnetzbetreiber liegen dürfen,
ergibt sich ein Return on Investment i. d. R. nicht
unter zehn Jahren. Wohnungsunternehmen und
Verwalter greifen deshalb zunehmend auf das An-
gebot einiger Installateure zurück, die – entweder
selbst oder in Zusammenarbeit mit Sparkassen
oder Volksbanken als Refinanzierer im Hinter-
grund – Finanzierungsmodelle anbieten. Bei der
RidacomSAT- undMedienversorgung aus demun-
terfränkischen Johannesbergwerdenmittlerweile
bspw. rund 70% aller Projekte so finanziert, sagt
Geschäftsführer Thomas Knies. Hauptmotiv: Die
Instandhaltungs- undModernisierungsrücklagen
der WEG-Gemeinschaften und die entsprechenden
Budgets der Wohnungsunternehmenwerden nicht
belastet. Neben der Vollfinanzierung sind auch
Baukostenzuschüsse in unterschiedlicher Höhe
denkbar, die die monatlichen Gebühren entspre-
chend senken.
Meist sind imZusammenhangmit einer optischen
SAT-Anlage auf dem Dach im Vergleich zu einem
entsprechend aufgerüsteten klassischen BK-Netz
eines Kabelfernsehunternehmens Preisreduzie-
rungen von 30 bis 60% möglich. Der Grund: Die
Satellitensignale von Astra und Co. stehen grund-
sätzlich kostenlos zur Verfügung – ohne einen
dazwischengeschalteten Provider. Die Wartung
der SAT-Anlage selbst sowie die Urheberrechts-
gebühren für die VG Media und die GEMA werden
i. d. R. mit wenigen Euro abgegolten und sind in
denmonatlichen Fernsehgebühren enthalten, die
über die Betriebskosten abgerechnet werden. Die
entsprechenden Verträge laufen zwischen zehn
und zwölf Jahren. Danach gehen die Netze inklu-
sive Schüsseln und Schaltkästen in das Eigentum
des Wohnungsunternehmens oder der WEG-Ge-
meinschaft über. Auch die Wartung kann danach
frei vergeben werden.
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Rückansicht des 1970er-Jahre-Komplexes Leo II mit
den Häusern 10 und 12
Quelle: Telecolumbus, Foto: Andreas Baltz
Quelle: Heß+Wapler Immobilienverwaltung
Schaltschränke im großen Leonberger WEG-Objekt mit
insgesamt fast 450 Wohnungen
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