personalmagazin 9/2017 - page 69

69
1/2 quer
TARIFEINHEIT
ZUSAMMENFASSUNG
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die
Klagen gegen das umstrittene Tarifeinheitsgesetz weitgehend ab-
gewiesen. Prinzipiell bestehen damit keine verfassungsrechtlichen
Bedenken gegen die Regeln. In einem Punkt muss der Gesetzgeber
jedoch bis Ende 2018 nachbessern: Unvereinbar ist das Gesetz mit
der Verfassung bei der Verdrängung bestehender Tarifverträge.
RELEVANZ
Prinzipiell hat das BVerfG das Tarifeinheitsgesetz gebilligt.
Gerade in einem Kernbereich des Gesetzes bemängelten die Richter
jedoch die Vorschriften. Es fehlten Vorkehrungen, die verhindern,
dass die Belange der Angehörigen einzelner Berufsgruppen oder
Branchen einseitig vernachlässigt werden. Man darf gespannt sein,
welche Lösungen ein neuer Gesetzgeber hier findet – und was eine
zu erwartende Verfassungsbeschwerde hiergegen dann bringt.
MITBESTIMMUNG
ZUSAMMENFASSUNG
Das deutsche Mitbestimmungsgesetz ist
europarechtskonform. Das hat der EuGH in einem Grundsatzurteil
entschieden. Die Richter sahen im Fall von Tui keinen Verstoß gegen
die Arbeitnehmerfreizügigkeit oder das Diskriminierungsverbot.
RELEVANZ
Das Ergebnis dürfte gerade größere Unternehmen er-
leichtert haben. Anlass für die EuGH-Entscheidung war ein Rechts-
streit um die Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat
der Tui AG. Nach dem deutschen Mitbestimmungsgesetz dürfen nur
die im Inland beschäftigten Arbeitnehmer die Arbeitnehmervertre-
ter im Aufsichtsrat wählen beziehungsweise sind in den Aufsichtsrat
wählbar. Das missfiel einem Anteilseigner des Touristikkonzerns Tui
und er machte vor Gericht geltend, die Zusammensetzung des Auf-
sichtsrats sei fehlerhaft. Diese Bedenken teilte der EuGH nun nicht.
Quelle
EuGH, Urteil vom 18.7.2017, Az. C-566/15
Quelle
BVerfG, Urteil vom 11.7.2017, Az. 1 BvR 1571/15 u.a.
1...,59,60,61,62,63,64,65,66,67,68 70,71,72,73,74,75,76,77,78,79,...92
Powered by FlippingBook