personalmagazin 03/2016 - page 67

67
03/16 personalmagazin
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
der deutschen Arbeitsgerichte – GmbH-
Geschäftsführer bei der Berechnung der
Schwellenwerte von Betriebsgröße und
Entlassungen nicht berücksichtigt. So
war es auch in dem der Entscheidung
zugrunde liegenden Fall einer GmbH,
die sich mit 18 Arbeitnehmern ohne die
Fremdgeschäftsführer und durch das
Jobcenter geförderten Praktikanten au-
ßerhalb des Anwendungsbereiches des
§ 17 KSchG wähnte.
Nach der Entscheidung des EuGH
hätte das Unternehmen aber von einer
Betriebsgröße mit mehr als 20 Arbeit-
nehmern ausgehen müssen. Es wäre
also eine Massenentlassungsanzeige
nötig gewesen, weil das Unternehmen
gleichzeitig mehr als fünf Arbeitnehmer
entlassen hatte. Die Kündigungen sind
damit unrettbar unwirksam.
Nach Auffassung des EuGH gilt für
Massenentlassungen nicht der natio-
nale, sondern der europäische Arbeit-
nehmerbegriff. Unionsrechtlich sei
Arbeitnehmer, wer seine Tätigkeit für
eine bestimmte Zeit nach der Weisung
einer anderen Person oder unter Aufsicht
eines anderen Organs dieser Gesellschaft
ausübe und als Gegenleistung ein Entgelt
erhalte. Ob ein Unterordnungsverhält-
nis vorliege, sei in jedem Einzelfall nach
Maßgabe aller Gesichtspunkte und aller
Umstände zu beurteilen. Dabei sei die
nationale Einordnung des Rechtsverhält-
nisses, zum Beispiel als Selbstständiger,
nicht relevant. Das Arbeitsgericht Verden
hatte nämlich darauf hingewiesen, dass
der Fremdgeschäftsführer in dem Vorla-
gefall nach ständiger deutscher Arbeitsge-
richtsrechtsprechung – unabhängig von §
17 Abs. 5 KSchG - wegen der Freiheiten im
Geschäftsführer-Anstellungsvertrag nicht
als Arbeitnehmer zu werten wäre.
© IMAGO / IMAGEBROKER
noch dann als Entlassung gelten, wenn
diese ohne Zustimmung des Arbeitneh-
mers, quasi erzwungenermaßen erfolgen.
Bevor hier nicht klare Verhältnisse
herrschen, sollten Unternehmen weiter-
hin bereits eine Massenentlassungsanzei-
ge quasi vorsorglich erstatten, wenn nur
durch die bisherige BAG-Rechtsprechung
die Schwellenwerte erreicht werden. Beim
Ausfüllen der Formulare der Bundesagen-
tur für Arbeit (BA) sollte zudem, je nach
Fallgestaltung, ein Erläuterungsschreiben
beigefügt werden.
„Balkaya“: Geschäftsführer und
Praktikanten als Arbeitnehmer
Bereits im Juli 2015 (Urteil vom 9. Juli
2015, Az. C-229/14, „Balkaya“) ent-
schied der EuGH, auf Vorlage des Ar-
beitsgerichts Verden vom 6. Mai 2014
(Az. 1 Ca 35/13), über einen Kündi-
gungsfall, bei dem der Arbeitgeber
keine vorherige Massenentlassungsan-
zeige erstattet hatte. Bis dahin hatten
deutsche Arbeitgeber – basierend auf
der gesetzlichen Regelung des § 17
Abs. 5 KSchG und der Rechtsprechung
Der EuGH vertritt in
Sachen Arbeitnehmer-
begriff einen anderen
Standpunkt als das BAG.
Formular
Vordruck für die wichtigsten Da-
ten bei Massenentlassungen (HI1392187)
Die Arbeitshilfe finden Sie im Haufe
Personal Office (HPO). Internetzugriff:
ARBEITSHILFE
1...,57,58,59,60,61,62,63,64,65,66 68,69,70,71,72,73,74,75,76,77,...84
Powered by FlippingBook