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PERSÖNLICH
_RÜCKBLICK
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Selbstständigkeit der Dienst-
leister gefordert
Personalmagazin, Heft 9/2015, Seite 59
Zum Beitrag „Neue Chancen für IT-Spezialisten“ erreichte uns die nach-
folgende Stellungnahme des Verbands der Gründer und Selbstständigen
Deutschlands, der die in unserem Beitrag zitierten Aussagen seiner Ver-
bandsmitglieder aus dem Zusammenhang gerissen sieht.
Das Personalmagazin hat sich in der Septemberausgabe aus-
führlich mit dem geplanten „Gesetz gegen den Missbrauch von
Werkverträgen“ auseinander gesetzt. In einem Interview hat Ar-
beitsrechtler Professor Martin Henssler die Gesetzespläne massiv
kritisiert und darauf hingewiesen, dass das eigentliche Problem
nicht die Missbräuche sind, die er längst erfolgreich bekämpft
sieht, sondern dass Freelancer und Dienstleister zu Unrecht in
Misskredit gebracht und Auftraggeber verunsichert werden.
Auch Peter Jürgen beschreibt in seinem Beitrag „Neue Chancen für
IT-Spezialisten“ (PM 9/2015, Seite 59) diese Verunsicherung und
zitiert dabei mit Christa Weidner und Max Hilgarth gleich zwei
Sprecher unseres Verbands, um dies zu belegen. Richtig ist, dass
wir mit unserer Kampagne zum Thema Scheinselbstständigkeit
(vgsd.de/schein) auf die bestehende Rechtsunsicherheit hinweisen
und ähnlich wie Professor Henssler die Einführung zeitgemäßer
Positivkriterien für echte Selbstständigkeit fordern.
Nicht einverstanden sind wir aber mit den Schlussfolgerungen
des Autors, Auftraggeber sollten auf Freelancer verzichten und
stattdessen vor allem auf Zeitarbeit setzen. Wir haben nichts gegen
Zeitarbeit, aber die meisten Selbstständigen sind dies aus Über-
zeugung und wollen sich nicht in Zeitarbeit drängen lassen. Dazu
besteht auch kein Grund, denn die gängige Beauftragung über
Vermittler bietet für die Endkunden nach wie vor ein hohes Maß
an Sicherheit. Eine Anstellung als Zeitarbeiter könnte vielmehr
von der DRV als Indiz für Scheinselbstständigkeit gesehen werden
und eine spätere Beauftragung des Selbstständigen erschweren.
Nicht zuletzt soll im Rahmen der geplanten Gesetzesänderungen
auch die Leiharbeit zeitlich begrenzt, also ihrerseits eingeschränkt
werden.
Statt die Hoffnung auf scheinbar einfache Lösungen zu setzen,
sollte in Aufträgen und in der täglichen Zusammenarbeit die
Selbstständigkeit der Dienstleister herausgestellt und gelebt wer-
den. Die Auftraggeber sollten außerdem ihren Einfluss nutzen und
über die Arbeitgeberverbände auf Politik und Gewerkschaften ein-
wirken, um praxisnahe Regelungen zu erreichen. Selbstständigen-
und Berufsverbände könnten dabei wertvolle Verbündete sein.
Dr. Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Gründer und
Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V.
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