Der Verwalter-Brief 2/2017 - page 6

Balkonsanierung (Teil 1)
Dipl.-Ing. Rainer Eger, Königsbrunn
Bei dem Gebäude aus dem Jahr 1970 handelt es sich um eine ca.
115 m lange und 19 m breite Wohnanlage mit 108 Wohnungen,
verteilt auf 3 Eingänge und 6 Geschosse südlich von München.
Die Sanierung im Jahr 2015 hatte als Ziel eine solide, praxisnahe
Sanierung der Wohnanlage.
1 Objektbeschreibung
1.1 Vorbereitung und Planung
Nach Auftragserteilung für die Planung der Maßnahme im Oktober 2014
wurden die Balkone fast aller Wohnungen begangen und Bauwerksun-
tersuchungen durchgeführt. Nach Auswertung der Ergebnisse wurde im
November das Leistungsverzeichnis aufgestellt. Im Dezember erfolgte
dann die Abstimmung mit dem Baugremium, sodass die Maßnahme
im Januar 2015 ausgeschrieben werden konnte. Beginn der Maßnahme
war Mitte April – Fertigstellung Ende November, nach nur
7 ½ Monaten
Bauzeit
.
1.2 Instandsetzungsumfang
Zu sanieren waren die gesamten beidseitig angeordneten Balkonanla-
gen inklusive Geländerkonstruktion, Trennwände, Fassadenflächen und
Gebäudedehnfugen. Dabei wurde der komplette Bodenaufbau (Ober-
beläge und Estrich) entfernt und anschließend neu aufgebaut. Auch
die Entwässerung über Speier wurde wieder auf den ursprünglichen
einheitlichen Stand gebracht. Ein Fensteraustausch war bauseits nicht
vorgesehen. Zudem fand eine Erneuerung der Treppenhaus-Fensterele-
mente und der Fassadenplatten an den Dachaufbauten statt.
1.3 Instandsetzungsbedarf
Die Betonqualität der Bausubstanz erschien solide und war für Instand-
setzungsmaßnahmen geeignet. Bei fast allen Balkonen lagen Hohlla-
gen und Risse im Bodenbelag vor. Eine funktionierende Abdichtung gab
es nicht. Die Geländerkonstruktion war nicht zulässig. Bei einzelnen Bal-
konfeldern bestand massive Überklettergefahr. An den Betonbauteilen
zeigten sich Schadstellen, die Fugen waren undicht. Es bestand somit
kurzfristiger Instandsetzungsbedarf.
Folgende Punkte waren zu beachten:
Standsicherheit,
Verkehrssicherheit,
Dauerhaftigkeit und
Gebrauchstauglichkeit.
2 Die Maßnahmen im Überblick
2.1 Balkone
Nach Einrüsten des Gebäudes und Fertigstellung der Schutzmaßnah-
men (Austrittsicherungen, Anbringen Bewohnerinfo, Folienschutz der
Fensterelemente) wurden die alten Geländer und Betonhandläufe samt
den stark korrodierten Befestigungen entfernt. Eine Sichtschutzblende
aus asbesthaltigem Material wurde nach den einschlägigen Vorschriften
ausgebaut und entsorgt. Im Anschluss daran wurden Oberbeläge und
Estrich ausgebaut. Dabei kamen teils abenteuerliche Konstruktionen zu-
tage, z. B. doppellagiger durchnässter Estrich mit dazwischenliegender
Folienabdichtung und doppellagigem Fliesenboden. Auch die alten Was-
serspeier, die teils zwischen die Betonbrüstungen verlegt waren, wurden
ausgebaut und einheitlich mittig der Brüstungsteile in abgestufter Län-
ge versetzt. An den verbleibenden Betonbauteilen erfolgte eine lokale
Schadstelleninstandsetzung. Vor Aufbringung des neuen Gefälle-Verbund-
estrichs wurde eine gründliche Untergrundvorbehandlung durchgeführt.
Die neue Gefällegebung ist trichterförmig von einer horizontalen Linie
entlang der Fenster jeweils mit planmäßigen 2 % zu den Speiern. Alle
Balkone wurden gefliest. Unter den Fliesen wurde eine „alternative“ Ab-
dichtung mittels risseüberbrückender, entkoppelnder Abdichtungsbahn
und Dichtbandanschlüssen an aufgehenden Bauteilen aufgebracht.
Hinweis: Nach ZDB – Merkblatt „Außenbeläge“ beträgt das Mindestge-
fälle bei gefliesten Balkonen 1 – 2 % und kann in Ausnahmefällen, z. B.
bei sehr rauen Fliesen, auch etwas höher sein.
Zu beachten ist, dass sich das Gefälle vorrangig an statischen Zwangs-
punkten oder z. B. auch an den vorhandenen Fenstern und Türen orien-
tiert. Nach DIN 18195 müssten auch 15 cm Schwellenhöhe eingehalten
werden. Dies wird in der Praxis selten erreicht. Somit ist es wichtig,
den Auftraggeber rechtzeitig auf
Regelverzichte
hinzuweisen: Hierzu
ein Beispiel:
2.2 Fassade
Die Fassade besteht aus vorgehängten Stahlbeton-Fertigteilplatten mit
darunterliegender Dämmung. An den Fassadenplatten wurde nach
komplettem Farbabtrag eine lokale Schadstellensanierung vorgenom-
men. An der Oberfläche der Fassadenplatten waren zahlreiche Drahtres-
te vorhanden, die sich als Rostpunkte zeigten. Es handelte sich um die
Reste von Armierungsdrähten, die seinerzeit achtlos in die Schalung
geworfen wurden. Diese unmittelbar an der Oberfläche liegenden
Drahtreste mussten entfernt werden. Die Gefahr späterer Rostspuren an
der Fassade war zu groß.
2.3 Gebäudefugen
Die Fugen der Fassadenplatten wurden mit elastischen Fugen geschlos-
sen. Die ursprünglichen Originalfugen wurden im Zuge einer früher er-
folgten Sanierung überfugt. In den alten, verdeckten elastischen Fugen
wurde bei einer Untersuchung eine erhebliche PCB-Belastung festge-
stellt. PCB sind synthetische Chemikalien aus der Gruppe der chlorierten
aromatischen Kohlenwasserstoffe. Eingesetzt wurde PCB bis Anfang der
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Technik
Aufgrund der Geometrie eines Balkons kann das Gefälle unter-
schiedlich sein. Wir empfehlen daher, das „Mindestgefälle“ mit dem
Auftraggeber festzulegen und Gefällepläne je Balkon anzufertigen.
PRAXIS-TIPP: MINDESTGEFÄLLE GEMEINSAM FESTLEGEN
Beispiel:
IST-Zustand: Die gemessenen Schwellenhöhen an den Balkonen sind
wesentlich kleiner als 15 cm.
SOLL-Zustand: Nach DIN 18195 sind die Abdichtungen mindestens
15 cm hochzuziehen.
Risiko: Bei Schlagregen oder Schnee-Einwehungen könnte z. B.
Wasser in die Wohnung eindringen, was zu Schädigungen an der
Bausubstanz führen kann.
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