Verwalterbrief 10/2016 - page 7

Lüftung muss mitgeplant werden
Der Fensteraustausch muss daher so geplant werden, dass der erforderli-
che Luftaustausch im Raum ohne manuelle Lüftung durch die Bewohner
ausreichend gewährleistet ist. Deshalb ist neben dem Fensteraustausch
auch die Lüftung der Räume vor Beginn der Sanierung gleich mitzupla-
nen und nachzuweisen. Die schon bestehende Entlüftung für innenlie-
gende Küche und Bad ist hierfür bei weitem nicht ausreichend. Die neue
Entlüftung für innenliegende Küche und Bäder ist nach DIN 18017-3 zu
planen und instand zu halten. Für die gesamte Wohnung muss nach
den anerkannten Regeln der Technik ein Mindestluftwechsel von 0,5h
-1
Raumvolumen pro Stunde stattfinden. Der Luftwechsel nach Einbau von
neuen Fenstern beträgt aber üblicherweise nur noch 0,2 h
-1
bis 0,3 h
-1
.
Die Gesamtplanung muss hierbei u. a. berücksichtigen:
Größe und Lage der Wohnung: Kann über Ecke gelüftet werden, nur
einseitig oder dreiseitig.
Art und Ausführung des Gebäudes zum Nachweis des erforderlichen
Feuchteschutzes für die Gebäudehülle.
Ein Standardwert vom Hersteller genügt daher für den Nachweis einer
ausreichenden Lüftung nicht. Es sind die örtlichen Gegebenheiten mit
zu berücksichtigen.
Damit stellt sich die Frage, welche Lüftungsmöglichkeiten im Bestand
nachrüstbar sind?
Außenluftdurchlässe (ALD)
Die Fenster werden bewusst erst abgedichtet und anschließend mit
einem ALD im Fensterrahmen, der Leibung oder in der Brüstung verse-
hen, um den erforderlichen Luftwechsel zu ermöglichen. Hierbei ist zu
berücksichtigen:
Der ALD ist für alle Fenster gleich. Das Raumvolumen, für das die
Fenster dienen, bleibt dabei unberücksichtigt. Deshalb sind ALDs
nicht automatisch ausreichend und es ist für jede Wohnung ein rech-
nerischer Nachweis erforderlich.
Der ALD muss zugänglich - z. B. nicht hinter festem Heizkörper - und
schlagregendicht sein.
Manuell einstellbare ALD müssen verschließbar sein.
ALD sind mit einem feinmaschigen Gitter gegen Insekten zu verse-
hen.
ALDs sind eine geringere Investition als eine dezentrale Lüftung, die
entsprechend genutzt und gepflegt werden muss. Dafür ist keine Wär-
merückgewinnung möglich. Energetisch sind die ALDs deshalb kein Ge-
winn. Eine ALD ist lediglich der Ersatz für die frühere Undichtigkeit der
Fenster.
Dezentrale Raumlüftungsanlagen als Nachrüstung im Bestand
Dezentrale Anlagen werden pro Wohneinheit nachgerüstet. In beste-
henden Gebäuden ist eine dezentrale Anlage wesentlich einfacher
nachzurüsten als eine zentrale Anlage.
Es muss keine Leitungsführung für Zuluft und Abluft zu den einzelnen
Wohnungen hergestellt werden, was im Bestand auch oft kaum nach-
rüstbar wäre. Brand- und Schallschutz sind durch eine dezentrale Anla-
ge wesentlich einfacher und kostengünstiger einzuhalten.
Der große Vorteil einer dezentralen Anlage ist die Wärmerückgewinnung
(WRG). Die Zuluft wird von der Abluft vorgewärmt. Dadurch bleiben ca.
80 % der Wärme im Haus. Die dezentrale Lüftungsanlage mit WRG kann
nach verschiedenen Parametern gesteuert werden, z. B. nach Feuchte,
CO
2
, Temperatur, und zwar einzeln oder kombiniert. Die Anlage bleibt
solange in Betrieb, bis die geforderte Raumluftqualität erreicht ist. Ein
manuelles Öffnen der Fenster ist nicht erforderlich. Der Betrieb der An-
lagen mit WRG verringert die Heizkosten deutlich.
Die Anlagen sind nach einer fachgerechten Dimensionierung in der
Außenwand mit 2 Bohrungen für Zuluft und Abluft sowie einem Elek-
troanschluss mit überschaubarem Aufwand nachzurüsten. Sie können
programmiert werden. Damit muss sich der Benutzer nicht fortwährend
mit der Steuerung beschäftigen.
Im Ergebnis amortisiert sich die Investition in eine dezentrale Lüftungs-
anlage mit Wärmerückgewinnung sowohl für Eigentümer als auch Mie-
ter sehr schnell.
Fazit:
„Schneller Fensteraustausch mit 3 Angeboten“:
Kein Problem, wenn die paar Bestandserfassungen, Planungen, Berech-
nungen, LVs, Angebote und die Ausführung inkl. Bauüberwachung und
Abnahme nach VOB/BGB mit berücksichtigt sind. Wenn alle Anschluss-
Details, umgebende Bauteile
und Wohnraumlüftung nach
den allgemein anerkannten
Regeln der Technik geplant
und ausgeführt sind, ist das Er-
gebnis eine wesentlich höhere
Wohnqualität bei überschau-
baren Kosten.
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Andrea
Huss
ist Architektin
und Sachver-
ständige
ZV
EnEV sowie Ge-
schäftsführerin
des Archi.Net Ingenieur-Service.
Das Team von Archi.Net aus Archi-
tekten, Gebäudetechnikern HLS,
Brandschutz und Energie-Beratung
mit Thermografie Cert II betreut
seit vielen Jahren Sanierung und
Modernisierung für Wohnbau und
Gewerbe.
DIE AUTORIN
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