Der Verwalter-Brief 4/2016 - page 3

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Pflege öffentlicher Fläche nicht als
Betriebskosten umlegbar
Die Kosten der Gartenpflege zählen grundsätzlich zu den umlagefähi-
gen Betriebskosten. Allerdings kann der Vermieter die Kosten insoweit
nicht auf die Mieter umlegen, als sie auf Flächen entfallen, die der
öffentlichen Nutzung gewidmet sind. Steht eine Fläche der Öffentlich-
keit zur Verfügung, ist der erforderliche Bezug zur Mietsache, der eine
Übertragung der Kosten auf die Mieter rechtfertigt, verloren gegangen.
Ob eine Fläche der Nutzung durch die Öffentlichkeit gewidmet ist, be-
stimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Allein aus dem Um-
stand, dass eine Gartenanlage nicht eingezäunt ist, lässt sich nicht sicher
entnehmen, dass es sich um einen öffentlichen Park handelt. Es kommt
vielmehr darauf an, ob die Anlage entweder schon nach den bauplane-
rischen Bestimmungen der Öffentlichkeit gewidmet ist oder der Eigen-
tümer der Anlage sie nach dem Gesamteindruck, der aus der Sicht eines
verständigen Dritten besteht, einer Nutzung durch die Öffentlichkeit zu-
gänglich gemacht hat. (BGH, Urteil v. 10.2.2016, VIII ZR 33/15)
!
Weiterführende Informationen:
Betriebskosten – Definition und Umlage auf den Mieter
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Thüringen führt Mietpreisbremse ein
In zwei thüringischen Städten gilt künftig die Mietpreisbremse. In Erfurt
und Jena werden die Mieten bei neu abgeschlossenen Mietverträgen
gedeckelt. Das hat die Landesregierung beschlossen. Die Mietpreis-
bremse begrenzt den Anstieg der Mieten bei der Wiedervermietung
von Wohnungen auf ein Niveau von maximal 10 % oberhalb der orts-
üblichen Vergleichsmiete.
Die Stadt Weimar, die ebenfalls die Einführung der Mietpreisbremse
beantragt hatte, ist zunächst nicht erfasst. Der Landesregierung zufolge
konnte dort kein angespannter Wohnungsmarkt festgestellt werden.
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Weiterführende Informationen:
Mietpreisbremse: In diesen Städten gilt sie bereits
8975952
Service
Haufe Online-Seminare
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Anmeldung unter
Beschlüsse richtig verkünden
Mo., 11.4.2016, 14:00 Uhr, Teilnahmebeitrag 69,00 Euro zzgl. MwSt.
(82,11 Euro inkl. MwSt.)
Das Seminar soll die Teilnehmer in die Lage versetzen, Fragen der Be-
schlussformulierung und Beschlussverkündung schon im Vorfeld der
Eigentümerversammlung zu klären. Zusätzlich soll vermittelt werden,
wie in der Versammlung kurzfristig auf Aktionen aus dem Kreis der
Teilnehmer reagiert werden kann.
Diese und weitere Themen werden im Online-Seminar behandelt:
Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung, Probleme bei
Stimmrechtsvollmachten und bei Teilnahme Dritter
Allgemeine und besondere Beschlusskompetenzen der Wohnungs-
eigentümer
Mehrheitsbeschlüsse, qualifizierte Mehrheiten gemäß Teilungserklä-
rung mit Gemeinschaftsordnung und Wohnungseigentumsgesetz,
Abstimmungsmodi und -prinzipien
Formulierung von Beschlüssen, insbesondere im Hinblick auf das Be-
stimmtheitsgebot
Geschäftsordnungsbeschlüsse
Richtige Beschlussverkündung
Referent: Marco Schwarz
Bereit für den Notfall: Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
Mi., 13.4.2016, 10:00 Uhr, Teilnahmebeitrag 98,00 Euro zzgl. MwSt.
(116,62 Euro inkl. MwSt.)
Erste Hilfe im Notfall zu leisten ist ein wichtiger Bestandteil des Ar-
beits- und Gesundheitsschutzes. Die Unternehmen sind daher zur
Durchführung wirksamer Erste Hilfe-Maßnahmen nach einem Notfall
verpflichtet. Unterstützt werden sie dabei von Ersthelfern oder Betriebs-
sanitätern. Die betriebliche Organisation der Notfallversorgung stützt
sich aber auch noch auf eine Reihe von weiteren Säulen. In diesem
Online-Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die be-
triebliche Erste Hilfe-Organisation, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im
Notfall bestens vorbereitet sind.
Referent: Steffen Pluntke
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Nummer(n) einfach in die Suche Ihrer Wissensdatenbank „Verwalter-
Praxis“ oder „VerwalterPraxis Professional“ ein und Sie gelangen direkt
und ohne weiteres Suchen zur genannten Fundstelle.
Soweit die Pflicht, die Kosten der Gartenpflege zu tragen, wirksam
auf die Mieter übertragen ist, sind hiervon auch Kosten für die Be-
seitigungen von Verunreinigungen durch Dritte umfasst, z. B. für die
Entfernung von Hundekot oder das Aufsammeln von Müll.
PRAXIS-TIPP:
1,2 4,5,6,7,8,9,10,11,12
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