Der Verwalter-Brief 11/2016 - page 7

sind sich die Gerichte jedoch nicht einig. Mindestens 16° C sollten es
in den Nachtstunden sein. Teilweise wird aber auch vertreten, dass es
mindestens 17° C sein sollten (AG Hannover, Urteil v. 22.12.1983, 514 C
18524/83, WuM 1984 S. 196).
Und welche Temperaturen müssen tagsüber in den Wohnräumen er-
reicht werden können? Dies ist nirgendwo eindeutig festgelegt. Vertre-
ten wird, dass es in den Wohnräumen tagsüber in der Zeit von 6 Uhr
bis 24 Uhr 20° C, in Bad und Toilette in derselben Zeit 21° C und in den
Nachtstunden noch mindestens 18° C warm werden muss (LG Berlin,
Urteil v. 26.5.1998, 64 S 266/97).
Für Warmwasser gilt, dass es in den Nachtstunden mindestens 40° C
ohne zeitlichen Vorlauf haben sollte. Das gilt zumindest so lange, wie
vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
Dämmen Sie die Heizungsrohre im Keller
Falls Sie noch ungedämmte Heizungs- und Warmwasserrohre haben,
die auf Putz verlaufen, besteht Handlungsbedarf. Nach der Energieein-
sparverordnung ist das nicht mehr zulässig. Eine Dämmung dieser Rohre
lässt sich dabei kostengünstig bewerkstelligen und führt anschließend
auch zu einer erfreulichen Energieersparnis. Mit relativ wenig Aufwand
lassen sich so pro Jahr bei einer Wohnfläche von 150 m² ungefähr 2.500
Kilowattstunden an Heizenergie sparen.
Blitzableiter schützt bei Gewitter
Blitzableiter sind in Deutschland bei üblichen Wohngebäuden nicht vor-
geschrieben. Aber natürlich trotzdem sinnvoll. Und für einen effektiven
Rundum-Schutz sollte zusätzlich noch über einen „inneren Blitzschutz“
nachgedacht werden, der vor Überspannungsschäden schützt. Ob Vor-
schrift oder nicht, prüfen Sie auch die Bedingungen der Wohngebäu-
deversicherung. Nicht selten wird hier ein entsprechender Schutz des
Gebäudes mit Blitzableitern gefordert.
Bäume: Regelmäßige Sichtprüfung ist Pflicht
Auf dem Grundstück stehen ein oder mehrere große Bäume? Dann
müssen Sie regelmäßig eine äußere Zustands- und Gesundheitsprüfung
des Baumbestands durchführen bzw. durchführen lassen. Geprüft wird
dabei die Standfestigkeit und die Gefahr von möglichem Astbruch. Wer-
den bei einer Sichtprüfung bereits äußerliche Baumdefekte oder eine
Baumkrankheit entdeckt, sollten Sie umgehend einen Fachmann zurate
ziehen. Im schlimmsten Fall muss der Baum gefällt werden.
Regelmäßiges Lüften ist ein Muss
Weisen Sie die Eigentümer und Mieter darauf hin, dass regelmäßiges
Lüften trotz eisiger Temperaturen wichtig ist. Dabei sollten die Fens-
ter 5 bis 10 Minuten lang auf Durchzug geöffnet werden, um einen
Luftaustausch in den Räumen zu ermöglichen. Nur frische, trockene Luft
erwärmt sich optimal. Ohne regelmäßige Lüftung besteht die Gefahr
von Schimmelbildung.
Regenrinnen von Laub befreien
Regenrinnen sollten komplett von Laub befreit werden, bevor die
Temperaturen unter den Gefrierpunkt sinken. Sonst besteht bei Regen-
güssen die Gefahr eines Wasserstaus in den Rinnen. Wenn das Wasser
samt Laub dann noch gefriert, ist die Verstopfung absehbar. Auch das
Schmelzwasser kann sonst nicht ordentlich abfließen.
Außenzapfstellen entleeren
Ist es im Winter über einen längeren Zeitraum sehr kalt, können Was-
serleitungen einfrieren. In Zeiten milder Winter wird diese dennoch
bestehende Gefahr inzwischen häufig übersehen oder unterschätzt. Ge-
rade Außenzapfstellen für die Gartenbewässerung und ihre Zuleitungen
sind besonders gefährdet. Gefriert das Wasser in den Leitungen, kann
dies zu einem Platzen der Rohre führen. Deswegen sollten bereits vor
dem Wintereinbruch die gefährdeten Leitungen entleert werden.
Fenster und Türen abdichten
Zu einem winterfesten Haus gehört auch, dass die Gummidichtungen
an Fenstern und Türen dicht sind. Genau wie beim Auto sollten sie ge-
schmeidig sein. Früher hat man sich bei Bedarf mit Hirschtalg beholfen,
heute gibt es hierfür in jedem Baumarkt Gummipflegemittel, die in der
Handhabung einfacher und angenehmer sind.
Spielplatz muss auch im Winter sicher sein
Kontrollieren Sie die Ausstattung von Spielplätzen auf Gefahrenquellen:
Hat die Rutsche Korrosionsschäden und ist die Schaukel noch stand-
fest? Bauen Sie ggf. die Spielgeräte ab bzw. decken Sie den Sandkasten
ab. Halten Sie das Gras kurz, entfernen Sie giftige Pflanzen und befrei-
en Sie den Spielplatz von Laub, das zusammen mit Feuchtigkeit eine
regelrechte Rutschbahn werden kann. Einzelheiten regelt die DIN EN
1176:2008, die europäische Norm für Spielplätze und Spielgeräte.
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Weiterführende Informationen:
Überwachungspflichten des Verwalters
637287
Verkehrssicherungspflicht (WEG)
952427
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Heidi Schnurr ist
Rechtsanwältin
und Chefredak-
teurin zahlrei-
cher Fachpu-
blikationen bei
Haufe-Lexware mit Schwerpunkt
Mietrecht. Seit über 15 Jahren berät
sie Vermieter und Hausverwalter.
DIE AUTORIN
Friert ein Rohr oder eine Leitung tatsächlich einmal ein und ist ein
Auftauen – aus welchen Gründen auch immer – dringend erforder-
lich, sollte der Fachmann beauftragt werden. Keine eigenen Expe-
rimente! Wird das Auftauen nicht fachmännisch betrieben, besteht
die Gefahr, dass die Rohre beim Auftauen beschädigt werden. Grö-
ßere Wasserschäden mit feuchtem Mauerwerk etc. wären die un-
ausweichliche Folge.
PRAXIS-TIPP: EINGEFRORENE LEITUNGEN
Heizöltanks müssen Sie im Abstand von ca. 5 bis 7 Jahren regelmä-
ßig reinigen und auf Dichtigkeit untersuchen lassen.
WICHTIG: HEIZÖLTANK REGELMÄSSIG KONTROLLIEREN
Wie oft solche Sichtkontrollen durchgeführt werden müssen, ist ge-
richtlich noch nicht endgültig entschieden. Meist wird von einem
2-jährigen Rhythmus ausgegangen.
PRAXIS-TIPP: REGELMÄSSIGE SICHTKONTROLLEN
1,2,3,4,5,6 8,9,10,11,12
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