Der Verwalter-Brief 11/2016 - page 3

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sämtliche Tatsachen, die für einen Schadensersatzanspruch erheblich
sind, feststehen.
Schließlich hat der BGH klargestellt, dass eine Kostenentscheidung zu
Lasten des Verwalters gemäß § 49 Abs. 2 WEG auch in Betracht kommt,
wenn die Prozessparteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erle-
digt erklärt haben. (BGH, Beschluss v. 7.7.2016, V ZB 15/14)
!
Weiterführende Informationen:
Verfahrenskosten
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Berufszulassung für Verwalter und
Makler: Bundesrat will nur wenige
Änderungen
Das geplante Gesetz zur Berufszulassung von WEG-Verwaltern und Mak-
lern soll nach dem Willen der Bundesländer später in Kraft treten als
geplant. Der Bundesrat fordert, den im Gesetzentwurf vorgesehenen
Zeitpunkt für das Inkrafttreten von 9 auf 18 Monate nach der Verkün-
dung zu verschieben. Sodann sollen Verwalter nochmals ein Jahr Zeit
haben, um die neue Erlaubnis zu beantragen beziehungsweise die er-
forderlichen Nachweise vorzulegen.
Außerdem fordern die Länder, die sogenannte „Alte-Hasen-Regelung“
weiter zu fassen als bisher geplant. Dem Entwurf zufolge sollen Ver-
walter und Makler, die seit sechs Jahren selbstständig tätig sind, keinen
Sachkundenachweis erbringen müssen. Hier fordern die Länder, auch in
unselbstständiger Tätigkeit erworbene Sachkunde von WEG-Verwaltern
und Immobilienmaklern im Rahmen der „Alte-Hasen-Regelung“ zu be-
rücksichtigen.
Zahlreiche weitere Änderungsvorschläge, die das Gesetz verschärft hät-
ten, etwa die Streichung der „Alte-Hasen-Regelung“, fanden im Bun-
desrat keine Mehrheit. Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun
an die Bundesregierung zur Gegenäußerung zurückgespielt, bevor der
Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht wird.
Niedersachsen führt Mietpreisbremse
ein
In 19 Städten und Gemeinden in Niedersachsen wird zum 1.12.2016
die Mietpreisbremse eingeführt. In neu abgeschlossenen Mietverträgen
dürfen die Mieten dann nur noch höchstens zehn Prozent oberhalb der
ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Regelung gilt für die Städte
Braunschweig, Buchholz in der Nordheide, Buxtehude, Göttingen, Han-
nover, Langenhagen, Leer, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Vechta und
Wolfsburg sowie die sieben ostfriesischen Inselgemeinden.
Zudem wird in den genannten Kommunen die Kappungsgrenze für Miet-
erhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen von 20 auf 15 Prozent
innerhalb von drei Jahren abgesenkt. Schließlich wird dort die Kündi-
gungssperrfrist nach der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Ei-
gentumswohnung, die anschließend veräußert wird, von drei auf fünf
Jahre verlängert.
Die Geltung der neuen Regeln ist befristet. Die Mietpreisbremse und die
abgesenkte Kappungsgrenze werden bis zum 30.11.2021 gelten, die
verlängerte Kündigungssperrfrist tritt zwei Jahre später außer Kraft.
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Gebäudehülle und Anlagentechnik müssen über die vielen Jahre ihrer
Nutzung ausreichend und fachgerecht betreut werden. Damit lassen
sich Handlungsbedarf rechtzeitig erkennen und größere Schäden ver-
meiden. Als sehr hilfreich hat sich dabei ein mit Sachverstand erstelltes
Langzeit-Konzept erwiesen, das die Besonderheiten von WEG-Gebäu-
den mit ihrer Unterscheidung in Gemeinschaftseigentum und Sonderei-
gentum berücksichtigt. Zudem rücken Fragen rund um die Finanzierung
in den Fokus.
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praktische Umsetzung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaß-
nahmen. Unter anderem werden folgende Fragen behandelt: Beiräte
und Eigentümer rechtzeitig informieren, Fachplaner finden und beauf-
tragen, Langzeit-Konzepte für realistische Rücklage der WEG, WEG-Be-
schlussfassung in drei Schritten, Einsatz von Fördermitteln.
Referent: Dipl.-Ing. (FH) Andrea Huss
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