Der Verwalter-Brief 10/2015 - page 3

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ment plus/pro“, „ImmoXpress plus/pro“ oder „Lexware haus-
verwalter plus“ nutzen, haben Sie einfachen Zugriff auf weiterführen-
de Informationen. Geben Sie die zu jedem Beitrag jeweils genannte(n)
Nummer(n) einfach in die Suche Ihrer Wissensdatenbank „Verwalter-
Praxis“ oder „VerwalterPraxis Professional“ ein und Sie gelangen direkt
und ohne weiteres Suchen zur genannten Fundstelle.
qualifizierte Mehrheit von drei Vierteln aller stimmberechtigten Woh-
nungseigentümer und mehr als der Hälfte aller Miteigentumsanteile
fordern. (BHG, Urteil v. 10.7.2015, V ZR 198/14)
!
Weiterführende Informationen:
Abstimmung in der Eigentümerversammlung - Stimmprinzip
G
1717776
Rheinland-Pfalz führt
Mietpreisbremse ein
Das Landeskabinett von Rheinland-Pfalz hat für 3 Kommunen die Einfüh-
rung der Mietpreisbremse beschlossen. Mainz, Trier und Landau wurden
zu Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt erklärt, in denen die
Mietpreisbremse greift. Die Mieten für neu abgeschlossene Mietverträ-
ge dürfen dort höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichs-
miete liegen. Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen sind
hiervon ausgenommen. Die beschlossene Verordnung tritt einen Tag
nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.
!
Weiterführende Informationen:
Checkliste: Wann Sie sich an die Mietpreisbremse halten müssen
G
7741703
Mietpreisbremse für Wohnraum
G
8388521
Keine Nutzung von Laden als
Gaststätte
In einer Teileigentumseinheit, die laut Teilungserklärung für eine Nut-
zung als Laden vorgesehen ist, darf jedenfalls dann keine Gaststätte
mit nächtlichen Öffnungszeiten betrieben werden, wenn Läden dem
Landesrecht zufolge nachts geschlossen sein müssen.
Dulden die Wohnungseigentümer die zweckwidrige Nutzung einer
Einheit über einen längeren Zeitraum, kann dies gegenüber Unterlas-
sungsansprüchen den Einwand der Verwirkung begründen. Um eine
stillschweigende Änderung der Teilungserklärung, die die Nutzung le-
galisieren würde, annehmen zu können, reicht eine schlichte Duldung
aber nicht aus. (BGH, Urteil v. 10.7.2015, V ZR 169/14)
!
Weiterführende Informationen:
Teilungserklärung
G
637212
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PC über aktuelle Themen, die Ihren Verwalteralltag betreffen, informie-
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xis Professional“ ist die Teilnahme im Abonnement enthalten.
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Mi., 14.10.2015, 10:00 Uhr, Teilnahmebeitrag 98,00 Euro zzgl. MwSt.
(116,62 Euro inkl. MwSt.)
Weihnachtsgeld, Weihnachtsgeschenke, Weihnachtsessen – dieses On-
line-Seminar informiert Sie rund um das Thema Weihnachten mit den
Auswirkungen auf die Abrechnungspraxis. Dabei werden sozialversiche-
rungs-, lohnsteuer- und auch arbeitsrechtliche Aspekte berücksichtigt.
Die Inhalte sind u. a.
Bestimmungen im Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungs-
recht
Umlage und Pfändung
Zufluss- und Entstehungsprinzip
Weihnachtsfeier als Betriebsveranstaltung
Referent: Michael Bühler
Eine in der Teilungserklärung enthaltene Zweckbestimmung kann
von den Eigentümern zwar auch schuldrechtlich geändert werden.
Gegenüber Sonderrechtsnachfolgern (z. B. Käufern einer Sonder-
oder Teileigentumseinheit) ist eine solche Änderung aber nur wirk-
sam, wenn sie auch im Grundbuch eingetragen ist.
PRAXIS-TIPP:
1,2 4,5,6,7,8,9,10,11,12
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