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RECHT
_DATENSCHUTZ
06/16 personalmagazin
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obilität ist heutzutage beinahe ein Lebensgefühl.
Daher haben Arbeitnehmer längst Möglichkei-
ten gefunden, die Bürokommunikation auf ihre
privaten mobilen Geräte mit Push-Funktionen
weiterzuleiten, um die private Zeitgestaltung mit den berufli-
chen Erfordernissen in Einklang zu bringen. Viele Arbeitgeber
gestatten die Weiterleitung von E-Mails und Dokumenten auf
private mobile Endgeräte, damit Arbeitnehmer ih-
re Arbeitszeit flexibel gestalten können und
der Grad ihrer Zufriedenheit steigt. Man-
che Arbeitgeber gestatten sogar den
Zugriff auf Server oder Cloud durch
jedwede Art privater Geräte.
Bei der Nutzung privater Geräte
zu beruflichen Zwecken („Bring
Your Own Device“, BYOD) erge-
ben sich jedoch technische wie
juristische Herausforderungen:
Die Vielzahl der von Arbeit-
nehmern verwendeten Geräte
zwingt Arbeitgeber dazu, eine
breite Palette technischer Lösungen
zur Verfügung zu stellen, damit der
Datentransfer auf Android oder IOS
funktioniert. Technisch können jederzeit
Viren oder Systemabstürze die Nutzung der
Endgeräte, aber auch die Unternehmens-IT gefähr-
den. „Network Access Control“ (NAC) kann hier zwar die we-
sentlichen technischen Probleme minimieren, oft jedoch nur
auf Kosten der Funktionalität und Nutzerfreundlichkeit.
Rechtlich stellen sich bei der Zulassung der BYOD-Praxis
fast unüberschaubar viele Fragen: Neben software-lizenzrecht-
lichen Fragen bestehen insbesondere Herausforderungen in
Zusammenhangmit demSchutz vonUnternehmensgeheimnis-
sen. Der effektive Schutz dieser Geheimnisse betrifft Aspekte
des Arbeitnehmerdatenschutzes, wenn sich der Arbeitgeber
Zugriff auf die privaten Geräte verschaffen möchte, um mög-
liche Verletzungen zu untersuchen. Und die NAC-Einführung
Von
Manteo Eisenlohr
ruft Beteiligungsrechte des Betriebsrats auf den Plan. Die Fra-
ge bleibt, ob all diese Aspekte mittels des allgemeinen Arbeits-
vertragsrechts befriedigend gelöst werden können. Aus diesen
Gründen verliert BYOD für viele Unternehmen an Reiz. Arbeit-
geber greifen allenthalben darauf zurück, Arbeitnehmern die
Nutzung privater mobiler Endgeräte beruflich zu untersagen.
Außerhalb Deutschlands etabliert sich zunehmend eine
Praxis, die als „Choose Your Own Device“ (CYOD) bezeich-
net wird. Hierbei stellt der Arbeitgeber eine Auswahl von
Endgeräten zur Verfügung. Der Arbeitnehmer
entscheidet, welches Gerät er für berufliche
Zwecke nutzen will. Diese Geräte dürfen
sie zum Teil auch für private Zwecke
wie etwa Telefonie oder das Herun-
terladen von Apps verwenden. Die
Rechte am Gerät verbleiben jedoch
beim Arbeitgeber, der somit auch
jederzeit Zugriff auf die auf den
Endgeräten gespeicherten oder
empfangenen Daten hat. CYOD
stellt somit eine rechtlich robuste
Lösung dar, um die Interessen
des Arbeitgebers an der mobilen
Erreichbarkeit des Arbeitnehmers
zu gewährleisten. Zugleich räumt sie
dem Arbeitnehmer die Möglichkeit ein,
über ein mobiles Gerät zu verfügen, ge-
währleistet hinreichende Flexibilität und räumt
ihm in weitem Umfang Nutzungsmöglichkeiten ein.
Arbeitgebern, die den Einsatz mobiler Geräte im Betrieb
in Betracht ziehen, sei daher geraten, im Interesse erhöhter
Rechtssicherheit CYOD statt BYOD zu erwägen. CYOD löst die
in der digitalen Arbeitswelt bei der Nutzung mobiler Endgeräte
aufgeworfenen Fragen mit größerer Rechtssicherheit.
KOLUMNE.
Arbeiten auf privaten Endgeräten scheint attraktiv für Arbeitnehmer, birgt
jedoch ungeklärte Rechtsfragen für Arbeitgeber. Eine Alternative könnte sich lohnen.
Von BYOD zu CYOD
DR. MANTEO EISENLOHR,
Rechtsanwalt und
Partner bei K&L Gates LLP, äußert sich regelmäßig an
dieser Stelle zu den aktuellen Entwicklungen in der
digitalen Arbeitswelt.
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