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MARKT & POLITIK
I
BAUPLANUNGSRECHT
dies häufig schwer darzustellen. Die Bun-
desregierung hat diese Herausforderung
der modernen Stadtentwicklung erkannt
und will die unterschiedlichen Konzepte
für das Zusammenleben in den Städten
auf ein solides Fundament stellen. Dafür
plant sie die Novellierung des BauGB und
die Einführung des neuen Gebietstyps
„Urbanes Gebiet“. Dieser soll in zentra-
len Lagen eine höhere Bebauungsdichte
und eine bessere Nutzungsmischung aus
Wohn- undGewerbeflächen ermöglichen.
Der ZIA setzt sich bereits seit längerer Zeit
für diesen Gebietstyp ein. Denn die dich-
tere Bebauung ist nicht nur zeitgemäß.
Sie schafft auch neue Potenziale für zu-
sätzlichen Lebensraum in unseren ange-
spannten Großstädten.
MEHR FLEXIBILITÄT FÜR ENTWICKLUNGEN
Die nun angestoßene Flexibilisierung des
Bauplanungsrechts ist also sinnvoll und
notwendig, sie sollte aber nicht auf hal-
bem Wege stehen bleiben. Für die Novel-
lierung des BauGB bedarf es eines in sich
schlüssigen Konzepts, das auch in der Pra-
xis Berücksichtigung finden kann. Sonst
besteht die Gefahr, dass die Ideen nicht
realisierbar sind. Nur mit einer höheren
D
ie Anforderungen an das Zusam-
menleben in den Städten haben sich
grundsätzlich geändert. Waren frü-
her noch funktionale Trennungen von
Wohnen, Arbeiten, Handel, Kultur und
Freizeit die zeitgemäße Variante des Ne-
beneinanders, kommt es heute zu einer
immer stärkeren Durchmischung der
Nutzungsarten mit dem Ziel, die Lebens-
qualität in den Städten zu verbessern. Die
Gründe dafür liegen auf der Hand. Durch
den zunehmenden Wegfall lauter und
schmutziger Industrie in den Zentren der
deutschen Metropolregionen ist die Ver-
einbarkeit vonWohn- und Arbeitsflächen
so einfach wie nie zuvor.
Zudem suchen Stadtbewohner nach
kurzen Wegen. Das belegt auch eine
Forsa-Umfrage, die der ZIA Zentraler
Immobilien-Ausschuss im Sommer
2016 durchgeführt hat. 30 Prozent der
Befragten, die in Städten mit mehr als
100.000 Einwohnern leben, wollen inner-
städtisch leben. Sie suchen Einkaufs- und
Freizeitmöglichkeiten in der direktenUm-
gebung und wünschen sich kurze Wege.
40 Prozent wollen maximal 30 Minuten
zum Arbeitsplatz brauchen. In Städten
wie Hamburg, Berlin oder München ist
„Urbanes Gebiet“:
Neue Flexibilität für Innenstädte
Die Bundesregierung will das
Bauplanungsrecht novellieren
und im BauGB einen neuen
Gebietstyp „Urbanes Gebiet“
einführen. Dieser soll in
zentralen Lagen eine höhere
Bebauungsdichte ermögli-
chen und damit eine bes-
sere Nutzungsmischung aus
Wohn- und Gewerbeflächen.
Foto: Andreas R./shutterstock.com
Wohnen und Gewerbe direkt
nebeneinander: Das war bis-
lang planungsrechtlich kaum
möglich. Der neue Gebietstyp
soll Abhilfe schaffen.