IMMOBILIENWIRTSCHAFT 11/2016 - page 9

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1.2016
INNOVATIONSKONGRESS DES ZIA
In sämtlichen Branchen spielt die Innovationsfähigkeit von Un-
ternehmen eine entscheidende Rolle für das weitere Wachstum.
Doch wo liegen die Innovationspotenziale unserer Branche? Um Fragen
wie diese gemeinsam zu diskutieren, veranstaltet der Zentrale Immobilien
Ausschuss seinen ersten Innovationskongress am 17. und 18. November
2016 in Berlin. Anmeldung unter
Der Sachkundenachweis für gewerbliche Immobilienmakler
und Verwalter von Wohnungseigentum rückt näher. Jetzt über­
rascht der Bundestag mit der Forderung, dass auch Gewerbe­
treibende, die schon länger als sechs Jahre im Geschäft sind,
und auch deren Mitarbeiter den Sachkundenachweis erbringen
müssen. Der Gesetzesentwurf sieht hingegen vor, dass die so
genannten „alten Hasen“ von dieser Pflicht befreit werden und
dass auch nur der Gewerbetreibende selbst die Sachkunde
nachweisen muss.
Die Begründung des Bundestags leuchtet durchaus ein, selbst
eine langjährige Tätigkeit muss schließlich noch kein Beleg für
eine Sachkunde sein. Und auch ein Mitarbeiter, der selbst­
ständig agiert, sollte über entsprechende Kenntnisse verfügen.
Sollte dies so kommen, werden etliche Makler auf Gebraucht­
wagenhändler umschulen müssen, und der Beruf ist auch ange­
stellten Quereinsteigern nach dem Motto „learning by doing“
künftig verwehrt.
Es stellt sich aber auch die Frage, wie weit wir es mit der Regu­
lierung noch treiben wollen. Muss dann ein Mietwohnungs­
makler eine andere (geringere?) Sachkunde nachweisen als sein
Kollege von der Sparte Investment? Wie kann sichergestellt
werden, dass der Bank- oder Versicherungskaufmann trotz
Ausbildung das neue, komplizierte Produkt auch verstanden
hat, das er mir gerade andrehen, sorry: verkaufen, will?
Wie will der Gesetzgeber mit der Tatsache umgehen, dass jeder
Verkäufer grundsätzlich sein Interesse über das des Käufers
stellt? Die Banken haben spätestens in den 80er Jahren damit
begonnen, die für sie – und nicht unbedingt für den Kunden! –
optimalen Produkte anzubieten.
Die Antwort kann nur heißen: Regulierung ja, aber bitte in
Grenzen. Das Thema Verbraucherschutz wäre in der Schule gut
aufgehoben. Doch jedem Bürger müsste auch so klar sein, dass
er komplexe Entscheidungen mit einer neutralen und kundigen
Person besprechen kann, seinem Steuerberater etwa. Denn
letztendlich sollten wir immer noch am Ideal des mündigen
Bürgers festhalten, der für seine Entscheidungen eben auch
selbst verantwortlich ist.
Frank Peter Unterreiner
KOLUMNE
Sachkunde:
Wie weit wollen
wir es treiben?
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