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6.2016
Wehrt sich der Mieter gegen
eine Verletzung seines Haus-
rechts durch die Vermieterin
dadurch, dass er die Vermiete-
rin vor die Tür trägt, rechtfer-
tigt dies nicht ohne Weiteres
die Kündigung des Mietver-
hältnisses.
BGH, Urteil vom 04.06.2014,
VIII ZR 289/13
PLASSMANNS BAUSTELLE