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5.2015
Aktuelles Urteil
Präsentiert von:
Katharina Schmitt,
Haufe-Personalmagazin
Das Gehalt des Kollegen
Urteil vom 21.10.2009, 2 Sa 237/09
Viele Arbeitsverträge enthalten Geheim-
haltungsverpflichtungen über das Gehalt.
Rechtlich sind solche Klauseln meist nicht
haltbar, da sie, so das Landesarbeitsge-
richt Mecklenburg-Vorpommern, Beschäf-
tigte daran hindern, Benachteiligungen zu
erkennen. Ob das Gehalt auch nach dem
Willen der Mitarbeiter selbst ein Tabuthe-
ma bleiben soll, lässt sich nicht eindeutig
erkennen: Nach einer Umfrage des Job- und
Recruiting-Portals Glassdoor sind nur 28 Pro-
zent der Arbeitnehmer bereit, ihre Gehälter
offenzulegen. Anonym würden dies 45 Pro-
zent tun. In einer Forsa-Umfrage sprachen
sich 60 Prozent für mehr Transparenz aus.
Recht
Hanseatischer Facility Management Tag in Wismar
Am 8. Mai 2015 findet zum achten Mal der Hanseatische Facility Management Tag statt.
Veranstalter ist Wings, das Fernstudi-
enzentrum der Hochschule Wismar. Experten diskutieren darüber, wie sich das Thema Nachhaltigkeit in der Bau- und Immobilienwirt-
schaft in Deutschland in den letzten fünf Jahren weiterentwickelt hat. Weitere Infos unter:
Mitarbeiterboni
Steuerliche Vorteile
werden kaum genutzt
Rund 55 Euro pro Monat und Mitarbeiter
geben Unternehmen zur Motivation ih-
rer Belegschaft aus. Dass sie dabei kräftig
Steuern sparen könnten, ist den meisten
allerdings unbekannt: Nicht einmal jeder
Fünfte kennt die Möglichkeiten des steuer-
freien Sachbezugs. Nach § 8 Absatz II EstG
können Sachbezüge bis zu einer Grenze
von 44 Euro im Monat lohnsteuerfrei ge-
währt werden.
Rechtsprechung
Azubi-Lohn für Praktikanten
Auch für Praktika muss der zu Jahresbeginn eingeführte Mindestlohn gezahlt
werden, wenn sie länger als drei Monate dauern. Das hat Auswirkungen: Nach
der jüngsten Arbeitgeber-Konjunkturumfrage der industriellen Arbeitgeberver-
bände streicht in Niedersachsen jedes siebte Dienstleistungsunternehmen seine
Praktikumsstellen komplett. In der Elektro- und Metallindustrie will ein Drittel
der Firmen nur noch kürzere Praktika anbieten. Der Chef der industriellen Ar-
beitgebergemeinschaft in Niedersachsen, Volker Schmidt, schlägt deshalb vor,
längere Praktika so zu entlohnen wie Auszubildende im letzten Lehrjahr. Der
Unterschied zwischen dem gesetzlichen Mindestlohn mit seinen 8,50 Euro pro
Stunde und der Bezahlung der Lehrlinge im letzten Lehrjahr mache, so Schmidt,
ungefähr 500 Euro pro Monat aus.
Gebäudemanagement
Qualifizierungslehrgang für Hausmeister
Gerade im immer komplexer werdenden Bereich der Haustech-
nik müssen Hausmeister inzwischen einen umfangreichen und
hochtechnischenAufgabenbereich abdecken und sich stets neuen
Anforderungen stellen. Aber auch als Ansprechpartner vor Ort
werden sie häufigmit Nachbarschaftskonflikten konfrontiert und
müssen sich beispielsweise bei der Wohnungsabnahme auch mit
rechtlichen Bestimmungen auseinandersetzen. Die AWI Akade-
mie der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft GmbH in Stutt-
gart bietet deshalb einen Fortbildungslehrgang zur „Geprüften
Fachkraft für Gebäudemanagement (AWI)“ an. Der nächste
startet am 8. Juni 2015.
Weitere Informationen unter
Immoebs
Zwei neue
Fördermitglieder
Sowohl aus dem Bereich Be-
ratung als auch von den In-
vestoren konnte Immoebs als
größter Alumni-Verein der
deutschsprachigen Immobili-
enwirtschaft im ersten Quar-
tal 2015 neue Förderer gewin-
nen: die Arcadis Deutschland
GmbH und die alstria office
REIT-AG.
Gar nicht so einfach: Bei der Haustechnik sind inzwischen
zunehmend Spezialkenntnisse nötig.