DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 8/2017 - page 9

Generationenübergreifend zusammenleben
Gemeinschaftliches Wohnprojekt
Als in Frankfurt am Main ein innerstädtisches Gewerbegrundstück für die
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Bebauung mit Wohnraum verfügbar wurde, vergab die Stadt Frankfurt als
Entwicklungsträger Teile des Geländes an gemeinschaftliche Wohnprojekte.
Eines davon war das selbstverwaltete Wohnprojekt „Familiensinn“, das un-
ter dem Dach der Wohnbaugenossenschaft in Frankfurt am Main eG (WBG)
verwirklicht wurde.
„Für uns als Genossenschaft war die Zusammenarbeit mit der Wohnprojekt-
gruppe ein Glücksfall“, erläutert Wolfgang Hoffmeister, Vorstandsvorsitzen-
der der WBG. „Das Konzept von ‚Familiensinn‘ konnte sich bei der Vergabe
der Grundstücke durchsetzen. Und wir haben darüber hinaus sehr gute
Beziehungen mit den benachbarten Projekten entwickeln können“.
Die Genossenschaft realisierte das Projekt im Jahr 2015. Entstanden ist
ein modernes Passivhaus mit neun Wohnungen nach Plänen der BSMF
Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH. Die
Grundrisse der Wohnungen sind flexibel. So lässt sich die Wohnungsgrö-
ße zu späteren Zeitpunkten ändern, z. B. wenn die Zahl der Kinder in den
Familien steigt. Es können aber auch eigenständige Einheiten hergestellt
werden, z. B. für Großeltern oder eine Pflegekraft. Lange in der eigenen
Wohnung verbleiben zu können, festigt die wachsenden nachbarschaftli-
chen Beziehungen im Haus und Quartier. Es erleichtert die Organisation
nachbarschaftlicher Hilfe.
Im Dach- und im Erdgeschoss befinden sich gemeinschaftlich nutzbare
Flächen. Dabei steht das Erdgeschoss in funktionaler Doppelnutzung einer
Einrichtung für Kinderbetreuung zur Verfügung. Außerhalb der Öffnungszei-
ten dieser Krabbelstube können die Hausbewohner einen Teil der Räume für
Aktivitäten und Nachbarschaftsangebote nutzen.
Die Bewohner des Hauses sind Mitglieder der Genossenschaft, kümmern sich
um die Belange im Haus jedoch selbst. So übernehmen sie hausmeisterliche
Dienste, richten Mieterfeste aus und verwalten die Nutzung des Mieter-
gemeinschaftsraumes in Eigenregie. Bei Mieterwechseln genießen sie ein
Vorschlagsrecht. Mit dieser Regelung unterstützt die Genossenschaft die
Stabilität der guten Beziehungen im Haus und in der Nachbarschaft.
Quelle: WBG
Von Projekten gemeinschaftlichen Wohnens profitieren auch die Genossenschaften
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